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   OLG Köln, 11.10.1991 - 3 U 60/91   

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https://dejure.org/1991,1617
OLG Köln, 11.10.1991 - 3 U 60/91 (https://dejure.org/1991,1617)
OLG Köln, Entscheidung vom 11.10.1991 - 3 U 60/91 (https://dejure.org/1991,1617)
OLG Köln, Entscheidung vom 11. Oktober 1991 - 3 U 60/91 (https://dejure.org/1991,1617)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Kanzlei Prof. Schweizer

    Schuldentilgung nach Trennung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Gemeinsames Darlehen von Ehegatten als Gesamtschuldner für Finanzierung eines Grundstücks; Grundstück im Alleineigentum eines Ehegatten; Andere Bestimmung im Sinne des § 426 Abs. 1 Bürgerliches Gestzbuch (BGB); Tilgungspflicht im Innenverhältnis

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1992, 1286
  • FamRZ 1992, 318
 
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Wird zitiert von ... (13)Neu Zitiert selbst (6)

  • OLG Hamm, 13.07.1987 - 11 W 95/86
    Auszug aus OLG Köln, 11.10.1991 - 3 U 60/91
    Das OLG Hamm (FamRZ 1988, 620) hat in einem Fall, in dem die Eheleute gemeinsam ein Darlehen aufgenommen hatten, um den Bau eines Familienwohnheims auf dem Grundstück des Ehemanns zu finanzieren, entschieden, die Eheleute hafteten bis zur Trennung zu gleichen Teilen; nach der Trennung liege es nahe, den Ehemann allein für die Rückführung der Kredite aufkommen zu lassen, da der Kreditbetrag in seinem Vermögen verblieben sei.
  • BGH, 07.11.1985 - III ZR 84/84

    Gesamtschuldnerausgleich unter Grundstückseigentümern

    Auszug aus OLG Köln, 11.10.1991 - 3 U 60/91
    Ähnlich hat auch der BGH (NJW 1986, 1491, 1492) entschieden.
  • BGH, 30.09.1987 - IVb ZR 94/86

    Gesamtschuldnerausgleich zwischen Ehegatten und Zugewinnausgleich

    Auszug aus OLG Köln, 11.10.1991 - 3 U 60/91
    Demgegenüber hat der BGH in seiner Entscheidung FamRZ 1987, 1239 = NJW 1988, 133 eine Ausgleichspflicht des Ehemannes bezüglich eines Darlehens bejaht, das teilweise für den Umbau eines allein der Ehefrau gehörenden Hauses benutzt worden war.
  • BGH, 05.04.1989 - IVb ZR 35/88

    Befreiung von gemeinschaftlich aufgenommenen Darlehensverbindlichkeiten

    Auszug aus OLG Köln, 11.10.1991 - 3 U 60/91
    In einem weiteren Urteil (FamRZ 1989, 835 = NJW 1989, 1920 f.) hat der BGH entschieden, ein Ehegatte, der dem anderen die Aufnahme von Bankkredit für dessen Gewerbebetrieb durch Übernahme der persönlichen Haftung oder Einräumung dinglicher Sicherheiten ermöglicht habe, könne nach dem Scheitern der Ehe Befreiung von der Verbindlichkeit nach Auftragsrecht gemäß §§ 670, 257 BGB verlangen.
  • OLG Köln, 27.05.1987 - 27 U 54/86

    Gesamtschuldnerausgleich im Innenverhältnis; Vorrangigkeit der Vorschriften über

    Auszug aus OLG Köln, 11.10.1991 - 3 U 60/91
    Auch das OLG Köln (FamRZ 1988, 287) nimmt eine andere Bestimmung i. S. des § 426 I BGB an, wenn das Darlehen vereinbarungsgemäß allein dem einen Ehegatten zur Verfügung gestanden hat.
  • BVerwG, 25.08.1988 - 2 C 62.85

    Studiendirektorstelle - Art. 33 Abs. 2 GG, rechtswidrige Beamtenernennung ist

    Auszug aus OLG Köln, 11.10.1991 - 3 U 60/91
    So kann bei einem von den Ehegatten aufgenommenen Darlehen im Innenverhältnis nur der eine belastet sein, wenn das Darlehen allein in seinem Interesse aufgenommen wurde oder nur ihm zur Verfügung stand (vgl. Kotzur, NJW 1989, 817, 818).
  • OLG Brandenburg, 17.03.2015 - 10 WF 15/15

    Ausgleichsansprüche eines Ehegatten wegen Rückführung von Kreditverbindlichkeiten

    Geht es um die Haftung für Kreditverbindlichkeiten im Zusammenhang mit dem Erwerb einer Immobilie, hat regelmäßig derjenige Ehegatte, in dessen Alleineigentum die Immobilie steht und der es nach der Trennung allein nutzt, auch für die Bedienung der gesamtschuldnerisch eingegangenen Verbindlichkeiten allein aufzukommen (BGH, NJW 2005, 3572, 3574; NJWE-FER 1997, 74; OLG Köln, NJW-RR 1992, 1286 ; OLG Bamberg, NJWE-FER 2001, 197, 198; OLG Koblenz, FamRZ 2010, 1901; Bydlinski, in: MünchKomm zum BGB , 6. Aufl., § 426 Rn. 18; von Heintschel-Heinegg, in: Gerhardt/von Heintschel-Heinegg/Klein, Handbuch des Fachanwalts Familienrecht, 9. Aufl., 10. Kap., Rn. 130).
  • BGH, 27.11.1996 - XII ZR 43/95

    Haftung im Innenverhältnis für die zum Bau eines Familienheims

    Im allgemeinen wird derjenige Ehegatte, in dessen Alleineigentum das Familienheim steht und der es nach dem Scheitern der Ehe allein nutzt, auch für die Bedienung der gesamtschuldnerisch eingegangenen Finanzierungsverbindlichkeiten allein aufkommen müssen (vgl. OLG Köln FamRZ 1992, 318 [OLG Köln 11.10.1991 - 3 U 60/91]; MünchKomm/Selb 3. Aufl. § 426 Rdn. 6; s.a. Senatsurteil vom 13. Januar 1993 - XII ZR 212/90 - FamRZ 1993, 676, 678).
  • OLG Düsseldorf, 23.02.2010 - 24 U 164/09

    Anwaltsregress wegen unterbliebener Bezifferung eines Nutzungsvergütungsanspruchs

    Ist ein Ehegatte Alleineigentümer des zuvor gemeinsam bewohnten Objekts, dann hat er die Hauslasten nach der endgültigen Trennung grundsätzlich allein zu tragen, auch wenn der andere Ehegatte im Außenverhältnis als Gesamtschuldner mithaftet (BGH FamRZ 1997, 487; OLG Köln NJW-RR 1992, 1286; Palandt/Grüneberg, a.a.O., § 426 Rn. 12).
  • OLG Bamberg, 27.11.2000 - 2 W 6/00

    Zum Gesamtschuldnerausgleich zwischen Eheleuten

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  • OLG Brandenburg, 29.09.2003 - 9 UF 225/02

    Anspruch auf Zugewinnausgleich; Anspruch auf Prozesskostenhilfe (PKH); Fehlen

    Nur wenn das Hausgrundstück im Alleineigentum eines Ehegatten steht und es lediglich durch gemeinsame Darlehen finanziert wurde, ist nach der Trennung ausschließlich der Alleineigentümer im Innenverhältnis zur Schuldentilgung verpflichtet (OLG Köln, FamRZ 1992, 318).
  • OLG Köln, 01.08.2001 - 11 U 131/00

    Einigung über gemeinsame Schulden bei Ehescheidung

    Insbesondere hat die Beklagte auch nicht ausreichend dafür vorgetragen, dass der Wert der beiderseitigen Vorteile zu Gunsten des Klägers derartig überwiegt, dass eine abweichende Verteilung gerechtfertigt sein könnte (vgl. dazu etwa BGH FamRZ 1993, 676, 678; FamRZ 1997, 487 f.; OLG Düsseldorf FamRZ 1991, 1443, 1445; OLG Celle FamRZ 1985, 710, 711; OLG Hamm FamRZ 1988, 620, 621 a.E.; 1994, 960; OLG Köln FamRZ 1992, 318 f.; OLG München FamRZ 1996, 291).
  • OLG Nürnberg, 05.04.2001 - 13 U 1944/00

    Pfändungspfandrecht - unwirksame isolierte Pfändung

    cc) weil es hier nur noch um die bestehen gebliebene Restschuld nach Zwangsversteigerung des früheren ehelichen Anwesens geht, kann auch keine anderweitige Bestimmung für das Innenverhältnis darin gesehen werden, daß der Beklagte jetzt nach Zuschlag im Zwangsversteigerungsverfahren Alleineigentümer des Anwesens geworden ist (vgl. BGH FamRZ 97, 487; Köln NJW-RR 92, 1286).
  • OLG Nürnberg, 31.05.2001 - 13 U 1944/00

    Zwangsvollstreckung: Pfändung des Pfändungspfandrechts

    cc) Weil es hier nur noch um die bestehen gebliebene Restschuld nach Zwangsversteigerung des früheren ehelichen Anwesens geht, kann auch keine anderweitige Bestimmung für das Innenverhältnis darin gesehen werden, dass der Beklagte jetzt nach Zuschlag im Zwangsversteigerungsverfahren Alleineigentümer des Anwesens geworden ist (vgl. BGH, FamRZ 1997, 487; ... Köln, NJW-RR 1992, 1286 ).
  • OLG Düsseldorf, 23.02.2010 - 24 U 164/10

    Haftung wegen unzureichender Beratung

    Ist ein Ehegatte Alleineigentümer des zuvor gemeinsam bewohnten Objekts, dann hat er die Hauslasten nach der endgültigen Trennung grundsätzlich allein zu tragen, auch wenn der andere Ehegatte im Außenverhältnis als Gesamtschuldner mithaftet (BGH FamRZ 1997, 487; OLG Köln NJW-RR 1992, 1286; Palandt/Grüneberg, a.a.O., § 426 Rn. 12).
  • OLG München, 22.09.1999 - 12 UF 964/99

    Scheitern der Ehe im Regelfall erst ab Zustellung des Scheidungsantrags;

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  • KG, 18.03.2004 - 8 W 2/04

    gescheiterte Ehe

  • LG Coburg, 15.08.2000 - 11 O 152/00

    Unfalltod eines Ehepaares - Haus eines Ehegatten - Pflicht zur Tilgung der

  • LG Mainz, 29.10.2002 - 6 O 163/02

    Gesamtschuldnerausgleichsanspruch des Alleinverdienerehegatten wegen Rückzahlung

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