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OLG Bamberg, 22.05.1991 - 2 UF 105/91 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Teilung des Hausrats der Parteien; Verbot der Verfügung über den gemeinschaftlichen Hausrat ohne ausdrückliche Einwilligung ; Verwirkung des Anspruchs auf Hausratsteilung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
BGB § 242; HausratsVO § 8
Verfahrensgang
- AG Bayreuth, 15.04.1991 - 2 F 31/91
- OLG Bamberg, 22.05.1991 - 2 UF 105/91
Papierfundstellen
- NJW-RR 1991, 1285
- FamRZ 1992, 332
Wird zitiert von ... (3)
- OLG Naumburg, 07.06.2001 - 3 UF 50/01
Hausratsteilung - Verwirkung - Zeitmoment - Umstandsmoment
Denn hat der die Hausratsteilung begehrende Antragsteller über längere Zeit vor und nach der Ehescheidung seinen Anspruch nicht geltend gemacht -Zeitmoment-, kann der andere geschiedene Ehegatte einer eingetretenen "Funkstille" entnehmen, dass von einer weiteren Geltendmachung der Hausratsteilungsansprüche abgesehen werde -Umstandsmoment- (vgl. OLG Bamberg FamRZ 1992, 332). - AG Weilburg, 07.10.1997 - 20 F 1017/92
Verwirkung des Anspruchs auf Verteilung einzelner Hausratsgegenstände; Erfüllung …
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - AG Solingen, 29.03.2007 - 32 F 14/06
Verteilung des Hausrats geschiedener Eheleute; Übertragung des Alleineigentums an …
Ein Anspruch auf Hausratsteilung kann dann verwirkt sein, wenn nach einem über Jahre hinweg mit Hartnäckigkeit geführten Scheidungsverfahren der Hausrat nie Gegenstand der Auseinandersetzung gewesen ist und keinerlei konkrete Schritte unternommen wurden, um die Hausratsteilung auf sachgemäße Weise zu betreiben und derjenige, in dessen Besitz sich die Hausratsgegenstände befinden, nicht mehr damit rechnen musste, dass der Antragsteller weitere Hausratsteilungsansprüche geltend macht (vgl. hierzu OLG Bamberg, Beschluss vom 22.5.1991, 2 UF 105/91, FamRZ 1992 Seite 332 f.;… AG Weilburg Beschluss vom 7.10.1997, 20 F 1017/92, FamRZ 1998, S. 963 f.).