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   OLG Hamm, 27.06.1991 - 15 W 116/91   

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https://dejure.org/1991,2767
OLG Hamm, 27.06.1991 - 15 W 116/91 (https://dejure.org/1991,2767)
OLG Hamm, Entscheidung vom 27.06.1991 - 15 W 116/91 (https://dejure.org/1991,2767)
OLG Hamm, Entscheidung vom 27. Juni 1991 - 15 W 116/91 (https://dejure.org/1991,2767)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1991, 1352
  • FamRZ 1992, 356
  • Rpfleger 1991, 419
 
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Wird zitiert von ... (8)

  • OLG Schleswig, 16.07.2015 - 3 Wx 19/15

    Unlesbar geschrieben - Testament einer alten Dame ungültig

    Ist ein Schriftstück jedoch auch mit sachverständiger Hilfe nicht lesbar, liegt keine formwirksam verlautbarte letztwillige Verfügung vor (OLG Hamm, FamRZ 1992, 356 ; KG NJW-RR 1998, 1298 ).

    Insoweit liegt der Fall anders als der vom OLG Hamm entschiedene, auf den die Beteiligte zu 2. verweist (FamRZ 1992, 356 ).

    Soweit diese unlesbar ist, können außerhalb der Urkunde liegende Umstände und die Aussagen von Zeugen nicht darüber hinweghelfen (ganz h. M.; OLG Hamm, FamRZ 1992, 356 ; KG NJW-RR 1998, 1298, 1299; jew. zu § 2247 BGB Bauermeister in jurisPK- BGB , 7. Aufl. 2014 Rn. 4; Hagena in MüKoBGB, 6. Aufl. 2013 Rn. 16; Weidlich in Palandt, 74. Aufl. 2015 Rn. 9; Avenarius in Prütting/Wegen/Weinreich, 9. Aufl. 2014 Rn. 7; Baumann in Staudinger, Bearb. 2012, § 2247 Rn. 49).

  • OLG Köln, 06.10.2014 - 2 Wx 249/14

    Anforderungen an die Form eines eigenhändigen Testaments; Wirksamkeit der

    In einem eigenhändigen Testament kann nicht auf ein mit einer Maschine (Schreibmaschine, Computer, Drucker) geschriebenes Schriftstück Bezug genommen werden (BGH Rpfleger 1980, 337; BayObLGZ 1979, 215, 218; BayObLG NJW-RR 1990, 1482 jeweils m.w.N.; Staudinger/Baumann, BGB, Neubearbeitung 2012, § 2247 Rn. 71 ff.; Palandt/Weidlich, BGB, 72. Aufl. 2013, § 2247 Rn. 8), da der Erblasser hinsichtlich des Inhalts seiner letztwilligen Verfügung nur auf eigenhändig von ihm geschriebene Schriftstücke oder auf öffentliche Testamente Bezug nehmen kann (BayObLG NJW-RR 1990, 1481, 1482; OLG Hamm NJW-RR 1991, 1352, 1353 jeweils m.w.N.).
  • OLG Frankfurt, 06.08.2001 - 20 W 483/00

    Eigenhändiges Testament - Bezugnahme auf einseitig unterschriebenes

    Ein Testament kann deswegen nicht in der Weise formwirksam errichtet werden, dass der Erblasser hinsichtlich des Inhalts seiner letztwilligen Verfügung auf ein nicht von ihm eigenhändig geschriebenes Schriftstück verweist (BGH Rpfleger 1980, 337 m.w.N.; OLG Hamm Rpfleger 1991, 419 ff = NJW-RR 1991, 1352 ff = FamRZ 1992, 356; BayObLGZ 1979, 215).

    Das OLG Hamm hat dagegen die Bezugnahme - allerdings ohne nähere Begründung - für ausreichend angesehen, wenn der Ehegatte, um dessen letztwillige Verfügung es geht, die gemeinschaftliche Erklärung nicht geschrieben hat (OLG Hamm Rpfleger 1991, 419 ff, 421 = NJW-RR 1991, 1352 ff = FamRZ 1992, 356 ff).

  • OLG Hamm, 03.11.1999 - 15 W 289/99

    Zulässige Bezugnahme in einem privatschriftlichen Testament

    Dies betrifft sowohl den Inhalt seiner letztwilligen Verfügung als auch die Verlautbarung des Testierwillens selbst (Senat NJW-RR 1991, 1352 = FamRZ 1992, 356).
  • OLG Celle, 19.07.2002 - 6 W 85/02

    Erbrecht; Ehegattentestament; Handschriftliches Testament; Einsetzung von

    Die Bezugnahme auf ein anderes Schriftstück wahrt die Testamentsform nämlich nur dann, wenn es sich bei diesem ebenfalls um eine gültige letztwillige Verfügung handelt (BGH Rpfleger 1980, 337, 338; OLG Hamm NJW-RR 1991, 1352, 1353).
  • BayObLG, 05.12.2000 - 1Z BR 115/00

    Pflichten des Richters in Verfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit

    Dies setzt jedenfalls voraus, dass der niedergeschriebene Text, gegebenenfalls unter Heranziehung eines Sachverständigen, objektiv lesbar ist'(vgl. OLG Hamm FamRZ 1992, 356/357; KG FamRZ 1998, 1396/1397; MünchKomm/Burkardt BGB 3. Aufl § 2247 Rn. 16; Staudinger/Baumann aaO § 2247 Rn. 45).
  • OLG Frankfurt, 19.07.1999 - 20 W 75/99

    Anforderungen an die Eigenhändigkeit eines Testaments

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  • KG, 20.03.1998 - 1 W 6045/96

    Zulässigkeit der Ermittlung des Wortlauts eines Widerruftestaments durch

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