Weitere Entscheidung unten: OLG Oldenburg, 10.12.1991

Rechtsprechung
   OLG Nürnberg, 02.12.1991 - 10 UF 789/91   

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https://dejure.org/1991,4053
OLG Nürnberg, 02.12.1991 - 10 UF 789/91 (https://dejure.org/1991,4053)
OLG Nürnberg, Entscheidung vom 02.12.1991 - 10 UF 789/91 (https://dejure.org/1991,4053)
OLG Nürnberg, Entscheidung vom 02. Dezember 1991 - 10 UF 789/91 (https://dejure.org/1991,4053)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 1572 Abs. 1 § 1573 Abs. 2 § 1578 Abs. 1
    Prägende Wirkung des auf der Durchführung des Versorgungsausgleichs beruhenden Teils des Renteneinkommens

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Prägung der ehelichen Lebensverhältnisse; Versorgungsbezüge; Versorgungsausgleich; Umschichtung; Änderung des Gesamteinkommens; Renteneinkommen; Befristung des Ehegattenunterhalts; Rente; Ablauf des Bewilligungszeitraumes; Zeitlich befristete Erwerbsunfähigkeitsrente

Papierfundstellen

  • FamRZ 1992, 682
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (3)

  • OLG Hamm, 07.03.1990 - 5 UF 438/89

    Voraussetzungen und Umfang für einen nachehelichen Unterhaltsanspruch; Bestimmung

    Auszug aus OLG Nürnberg, 02.12.1991 - 10 UF 789/91
    Derartige Kredite vermindern jedoch den Unterhaltsbedarf grundsätzlich nicht, da es keinen Unterschied macht, ob die Eheleute diese Aufwendungen aus ihrem laufenden Einkommen - zum Beispiel durch Einsparungen - oder durch Aufnahme von Krediten finanzieren und im übrigen auch der entsprechende Gegenwert für die laufende Lebensführung zur Verfügung steht (OLG Hamm, FamRZ 90, 998, Heiß-Heiß, Unterhaltsrecht 2.14).
  • BGH, 11.05.1988 - IVb ZR 42/87

    Änderung der Steuerklasse; Wegfall von Unterhaltsverpflichtungen; Versetzung in

    Auszug aus OLG Nürnberg, 02.12.1991 - 10 UF 789/91
    Dies könnte nur dann zweifelhaft sein, wenn die Rente nur deshalb bewilligt werden konnte, weil der durchzuführende Versorgungsausgleich erst zur Erfüllung der Mindestwartezeit führt (BGH FamRZ 87, 113) oder die Rente nicht auf einer eigenen, die ehelichen Lebensverhältnisse prägenden, Erwerbstätigkeit beruht (BGH FamRZ 88, 817).
  • BGH, 11.02.1987 - IVb ZR 20/86

    Berücksichtigung späterer Einkommenssteigerungen bei Bemessung des nachehelichen

    Auszug aus OLG Nürnberg, 02.12.1991 - 10 UF 789/91
    c) Der auf den Versorgungsausgleich beruhende Teil des Renteneinkommens eines Unterhaltsberechtigten hat als Folge der Scheidung bei der Bedarfsbemessung nach den ehelichen Lebensverhältnissen grundsätzlich zwar außer Betracht zu bleiben (BGH FamRZ 87, 459, 460).
  • OLG Celle, 02.10.2008 - 17 UF 97/08

    Höhe des Anspruchs auf nachehelichen Krankheitsunterhalt bei voller

    die zeitliche Befristung der Rente steht dieser Annahme nicht entgegen, da derzeit keine Prognose gestellt werden kann, ob und in welchem Umfang die Ehefrau wieder erwerbstätig sein kann (vgl. OLG München FamRZ 1992, 682, 683 zur Erwerbsunfähigkeitsrente nach altem Recht).
  • OLG Brandenburg, 11.01.1996 - 9 UF 76/95

    Abzug eines Betreuungsbonus bei voll erwerbstätiger unterhaltspflichtiger Ehefrau

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Rechtsprechung
   OLG Oldenburg, 10.12.1991 - 3 WF 138/91   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1991,6022
OLG Oldenburg, 10.12.1991 - 3 WF 138/91 (https://dejure.org/1991,6022)
OLG Oldenburg, Entscheidung vom 10.12.1991 - 3 WF 138/91 (https://dejure.org/1991,6022)
OLG Oldenburg, Entscheidung vom 10. Dezember 1991 - 3 WF 138/91 (https://dejure.org/1991,6022)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen (Leitsatz)

    Abwarten des Trennungsjahres; Zumutbarkeit; Eheähnliche Gemeinschaft; Bruder des Antragstellers; Erschwerender Begleitumstand; Personenkonstellation; Belastung des Antragstellers

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Abwarten des Trennungsjahres; Zumutbarkeit; Eheähnliche Gemeinschaft; Bruder des Antragstellers; Erschwerender Begleitumstand; Personenkonstellation; Belastung des Antragstellers

  • rechtsportal.de (Leitsatz)

    BGB § 1565 Abs. 2

Papierfundstellen

  • FamRZ 1992, 682
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