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   OLG Celle, 02.12.1991 - 10 UF 231/90   

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OLG Celle, 02.12.1991 - 10 UF 231/90 (https://dejure.org/1991,6226)
OLG Celle, Entscheidung vom 02.12.1991 - 10 UF 231/90 (https://dejure.org/1991,6226)
OLG Celle, Entscheidung vom 02. Dezember 1991 - 10 UF 231/90 (https://dejure.org/1991,6226)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • FamRZ 1992, 690
 
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Wird zitiert von ... (6)

  • OLG Saarbrücken, 09.04.2015 - 6 UF 126/14

    Abänderung des öffentlich-rechtlichen in einen schuldrechtlichen

    Der Senat vermag - wie im Senatstermin erörtert - der Auffassung des Familiengerichts, der begehrte schuldrechtliche Ausgleich sei im Rahmen des Abänderungsverfahrens nicht möglich, da dieses dem schuldrechtlichen Ausgleich vorgehe, was sich aus der in FamRZ 1992, 690 veröffentlichen Entscheidung des Oberlandesgerichts Celle zu § 10 a VAHRG a.F. ergebe, nicht beizutreten.

    Denn es begegnet prozessual keinen Bedenken, gestellte Anträge auf schuldrechtliche Ausgleichsrente und auf Abänderung des öffentlich-rechtlichen Versorgungsausgleichs im selben Verfahren zu bescheiden; eine Verfahrenstrennung nach § 20 FamFG ist insoweit - auch unter Berücksichtigung der Interessen der am schuldrechtlichen Ausgleichsverfahren nicht formell beteiligten Versorgungsträger - nicht angezeigt (siehe dazu Prütting/Helms/Ahn-Roth, FamFG, 3. Aufl., § 20, Rz. 6; Schulte-Bunert/Weinreich/Brinkmann, FamFG, 3. Aufl., § 20, Rz. 3 f.; so inzident auch OLG Celle FamRZ 1992, 690).

  • BGH, 27.08.2003 - XII ZB 33/00

    Beschwerdeberechtigung eines privatrechtlich organisierten Versorgungsträgers in

    d) Im Hinblick auf die Subsidiarität des schuldrechtlichen Versorgungsausgleichs gegenüber anderen Ausgleichsformen (ständige Rechtsprechung des Senats, vgl. etwa BGHZ 84, 158, 192 sowie Senatsbeschlüsse vom 22. Oktober 1986 - IVb ZB 59/84 - FamRZ 1987, 149, 150 und vom 22. Oktober 1997 aaO 423; vgl. auch Soergel/Lipp BGB Stand: Frühjahr 2000 vor § 1587 f Rdn. 3; Staudinger/Eichenhofer BGB 13. Aufl. § 1587 f Rdn. 6; MünchKomm/ Eißler BGB 3. Aufl. § 1587 f Rdn. 6 ff., alle m.w.N.) ist über einen Abänderungsantrag nach § 10 a VAHRG, der in einem Verfahren auf Durchführung des schuldrechtlichen Versorgungsausgleichs gestellt wird, in der Regel vorrangig zu entscheiden (vgl. OLG Celle FamRZ 1992, 690, 691; Erman/v.Maydell BGB 10. Aufl. § 1587 f Rdn. 2; Borth FamRZ 1996, 714, 716; zu einer - hier nicht gegebenen - Ausnahmekonstellation, in der eine Auswirkung der Abänderungsentscheidung auf den schuldrechtlichen Ausgleich ausgeschlossen war, vgl. dagegen OLG München FamRZ 1993, 574).
  • OLG Saarbrücken, 30.04.2015 - 6 UF 126/14

    Schuldrechtlicher Versorgungsausgleich: Verhältnis zum Abänderungsantrag;

    Der Senat vermag - wie im Senatstermin erörtert - der Auffassung des Familiengerichts, der begehrte schuldrechtliche Ausgleich sei im Rahmen des Abänderungsverfahrens nicht möglich, da dieses dem schuldrechtlichen Ausgleich vorgehe, was sich aus der in FamRZ 1992, 690 veröffentlichen Entscheidung des Oberlandesgerichts Celle zu § 10 a VAHRG a.F. ergebe, nicht beizutreten.

    Denn es begegnet prozessual keinen Bedenken, gestellte Anträge auf schuldrechtliche Ausgleichsrente und auf Abänderung des öffentlich-rechtlichen Versorgungsausgleichs im selben Verfahren zu bescheiden; eine Verfahrenstrennung nach § 20 FamFG ist insoweit - auch unter Berücksichtigung der Interessen der am schuldrechtlichen Ausgleichsverfahren nicht formell beteiligten Versorgungsträger - nicht angezeigt (siehe dazu Prütting/Helms/Ahn-Roth, FamFG, 3. Aufl., § 20, Rz. 6; Schulte-Bunert/Weinreich/Brinkmann, FamFG, 3. Aufl., § 20, Rz. 3 f.; so inzident auch OLG Celle FamRZ 1992, 690).

  • OLG Celle, 08.03.2004 - 10 UF 268/03

    Aufeinandertreffen eines Antrages auf schuldrechtlichen Versorgungsausgleich und

    Dies beruht auf der Subsidiarität des schuldrechtlichen Versorgungsausgleichs (vgl. OLG Celle FamRZ 1992, 690, 691; 1993, 1328; Wick a. a. O. Rn. 315).
  • KG, 05.12.1995 - 18 UF 2498/95

    Betriebsrenten des Senders Freies Berlin im Versorgungsausgleich

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  • OLG München, 28.09.1992 - 26 UF 912/92

    Verhältnis zwischen Abänderungsverfahren und schuldrechtlichem

    Tatsächlich könnte die Entscheidung des OLG Celle FamRZ 1992/690 ff. so verstanden werden.
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