Rechtsprechung
   OLG Köln, 26.08.1991 - 2 Wx 10/91   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1991,3630
OLG Köln, 26.08.1991 - 2 Wx 10/91 (https://dejure.org/1991,3630)
OLG Köln, Entscheidung vom 26.08.1991 - 2 Wx 10/91 (https://dejure.org/1991,3630)
OLG Köln, Entscheidung vom 26. August 1991 - 2 Wx 10/91 (https://dejure.org/1991,3630)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1991,3630) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Umfang; Aufklärungspflicht; Testierfähigkeit; Erblasser

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1991, 1412
  • FamRZ 1992, 729
  • Rpfleger 1992, 25
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (12)Neu Zitiert selbst (8)

  • OLG Düsseldorf, 01.06.2012 - 3 Wx 273/11

    Voraussetzungen der Einholung eines psychiatrischen Sachverständigenutachtens zur

    Allerdings kann der Anscheinsbeweis helfen, insbesondere wenn die Testierunfähigkeit vor und nach der Testamentserrichtung (OLG Köln NJW-RR 1991, 1412) bzw. um die Zeit der Testamentserrichtung, also vor und/oder nach (OLG Karlsruhe, OLGZ 1982, 280) festgestellt ist.
  • OLG Celle, 24.08.2011 - 17 UF 3/11

    Schuldhaftes Handeln eines an Schizophrenie erkrankten Stalkers nach Absetzung

    1a Z 40/89">FamRZ 1990, 801, 802; OLG Köln NJW-RR 1991, 1412; OLGR Saarbrücken 1997, 221, 222 f.).
  • OLG Köln, 12.11.2003 - 2 Wx 25/03

    Zur Frage der Beweislast für die Echtheit eines Testaments

    Vielmehr ist eine solche Folgerung aus Rechtsgründen schon dann nicht zu beanstanden, wenn sie möglich ist, auch wenn abweichende Schlussfolgerungen ebenfalls denkbar erscheinen oder sogar nahe gelegen hätten (vgl. OLG Hamm, Rpfleger 1989, 23; Senat, FamRZ 1992, 729 [731]; Senat, NJW-RR 1994, 396).
  • OLG Frankfurt, 22.12.1997 - 20 W 264/95

    Verletzung der gerichtlichen Aufklärungspflicht hinsichtlich der Testierfähigkeit

    Kontextvorschau leider nicht verfügbar
  • OLG Köln, 10.11.2008 - 2 Wx 38/08

    Auslegung eines Testaments nach Wegfall aller eingesetzten Erben durch

    Dabei müssen die tatsächlichen Folgerungen des Tatrichters nicht die einzig möglichen oder schlechthin zwingend sein; sie sind vielmehr aus Rechtsgründen bereits dann nicht zu beanstanden, wenn der vom Tatrichter gezogene Schluss möglich ist, auch wenn abweichende Schlussfolgerungen ebenfalls denkbar erscheinen (vgl. Senat, FamRZ 1992, 729 [731]; Senat, NJW-RR 1994, 396; OLG Hamm, Rechtspfleger 1989, 23).
  • OLG Saarbrücken, 28.04.1997 - 8 U 190/95

    Einschränkung der Testierfähigkeit aufgrund eines hirnorganischen Psychosyndroms

    Insoweit ist anerkannt, daß für die Testierunfähigkeit auch im Zeitpunkt der Testamentserrichtung der erste Anschein spricht, wenn das Gericht davon überzeugt sein darf, daß der Erblasser jedenfalls um die Zeit der Testamentserrichtung, also vor und/oder nachher testierunfähig war und somit nur die Möglichkeit einer vorübergehenden Besserung des Geisteszustandes des Erblassers in der Art eines lichten Intervalls in Betracht kommt (vgl. BayObLGZ 1979, 256/266; OLG Karlsruhe OLGZ 1982, 280/281; OLG Köln NJW-RR 1991, 1412; BayObLG …

    Zwar hätte insoweit die ernsthafte Möglichkeit eines lichten Intervalls des Erblassers am 25.3.1991 zur Erschütterung des ersten Anscheins ausgereicht (vgl. OLG Karlsruhe, a.a.O., S. 282; BayObLGZ 1979, 256/266; 1982, 309/315; FamRZ 1994, 1137; OLG Köln NJW-RR 1991, 1412).

  • OLG München, 29.04.2009 - 20 U 5261/08

    Erbschaftsstreit: Anforderungen an den Nachweis der Erbunwürdigkeit des weiteren

    Im Wege des Anscheinsbeweises kann zwar ausnahmsweise von der Testierunfähigkeit dann ausgegangen werden, wenn diese zwar für einen vor und für einen danach liegenden Zeitpunkt, nicht jedoch für die Testamentserrichtung festgestellt werden kann (OLG Karlsruhe OLGZ 1982, 280; BayObLG FamRZ 1990, 801, 803; OLG Köln NJW-RR 1991, 1412).
  • OLG Frankfurt, 19.02.1997 - 20 W 409/94

    Verletzung der gerichtlichen Aufklärungspflicht bezüglich der Testierfähigkeit

    Kontextvorschau leider nicht verfügbar
  • OLG Köln, 28.04.2003 - 2 Wx 7/03

    Gebühren für die Überwachung der Kaufpreisfälligkeit und einer Treuhandauflage

    Im Rechtsbeschwerdeverfahren sind tatsächliche Folgerungen des Tatrichters - hierzu gehört auch die Auslegung von Willenserklärungen - aus Rechtsgründen bereits dann nicht zu beanstanden, wenn der vom Tatrichter gezogene Schluss möglich ist, auch wenn abweichende Schlussfolgerungen ebenfalls denkbar erscheinen (vgl. Senat, FamRZ 1992, 729 [731]; Senat, FamRZ 1989, 549 [550]).
  • OLG Frankfurt, 31.03.2006 - 24 W 24/06

    Prozesskostenhilfe: Bewilligung für eine Stufenklage

    Das Ergebnis dieser Prüfung kann es im Rahmen der Stufenklage beispielsweise dadurch zum Ausdruck bringen, dass es vor der Bewilligung der Prozesskostenhilfe den Streitwert festsetzt (OLG Frankfurt am Main NJW-RR 1991, 1412; Beschluss vom 31.10.2005, 2 WF 255/05; OLG München FamRZ 1993, 594; Bork a. a. O.).
  • BayObLG, 27.07.2000 - 1Z BR 64/00

    Zur Erstattung der Kosten eines nur formell am Beschwerdeverfahren Beteiligten

  • BayObLG, 22.07.1994 - 2Z BR 14/94

    Wirkung eines Vorbescheids eines Grundbuchamtes, in dem eine Entscheidung in

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht