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BGH, 11.03.1992 - XII ZB 172/90 |
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Einbeziehung von mit Zugewinnausgleichsmitteln erworbenen Rentenanwartschaften der Ehefrau in den Versorgungsausgleich - Beachtung des Grundprinzips der Zugewinngemeinschaft bei der Berechnung des Vermögensausgleichs - Anwendung der güterrechtlichen Vorschriften auf die ...
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BGB § 1587 Abs. 1 S. 2, Abs. 3; VAHRG 10 a
Nichtbrücksichtigung von Anwartschaften bei Nachentrichtung freiwilliger Beiträge mit Mitteln aus vorzeitigem Zugewinnausgleich
Papierfundstellen
- NJW 1992, 1888
- MDR 1992, 678
- FamRZ 1992, 790
Wird zitiert von ... (23) Neu Zitiert selbst (5)
- BGH, 13.05.1987 - IVb ZB 118/82
Berücksichtigung der Beförderung eines Beamten nach dem Ehe der Ehezeit
Auszug aus BGH, 11.03.1992 - XII ZB 172/90
Das zum Ehezeitende tatsächlich vorhanden gewesene Einkommen bleibt daher bestimmend(Senatsbeschluß vom 13. Mai 1987 - IVb ZB 118/82 - FamRZ 1987, 918, 920 m.w.N.). - BGH, 03.06.1981 - IVb ZB 764/80
Einbeziehung der Zusatzversorgung der Arbeiter und Angestellten des öffentlichen …
Auszug aus BGH, 11.03.1992 - XII ZB 172/90
Dem Versorgungsausgleich unterfallen auch Anwartschaften, die ein Ehegatte während der Ehezeit durch Nachentrichtung freiwilliger Beiträge begründet hat (Senatsbeschluß BGHZ 81, 196, 200) [BGH 03.06.1981 - IVb ZB 764/80]. - BGH, 29.02.1984 - IVb ZB 887/81
Einbeziehung von durch unentgeltliche Zuwendungen Dritter finanzierte …
Auszug aus BGH, 11.03.1992 - XII ZB 172/90
Wie der Senat entschieden hat, ist vielmehr generell jedes Vermögen geeignet, daß mit seiner Hilfe ausgleichspflichtige Versorgungsanrechte erworben werden(Senatsbeschluß vom 29. Februar 1984 - IVb ZB 887/81 - FamRZ 1984, 570, 571). - BGH, 24.05.1989 - IVb ZB 28/88
Verbot der Schlechterstellung nach Aufhebung und Zurückverweisung
Auszug aus BGH, 11.03.1992 - XII ZB 172/90
Dieses wird zu beachten haben, daß zugunsten des Ehemannes das Verschlechterungsverbot eingreifen kann, wenn der Wertunterschied der beiderseits in der Ehezeit erworbenen Versorgungsanwartschaften größer ist, als bisher angenommen (vgl.Senatsbeschluß vom 24. Mai 1989 - IVb ZB 28/88 - FamRZ 1989, 957, 958). - BGH, 18.09.1991 - XII ZB 169/90
Versorgungsausgleich bei vorzeitiger Versetzung in den Ruhestand - Bindung der …
Auszug aus BGH, 11.03.1992 - XII ZB 172/90
Denn seit dem Inkrafttreten des § 10a VAHRG kann auch eine nach Ehezeitende erfolgte Zurruhesetzung bereits im Erstverfahren berücksichtigt werden(Senatsbeschluß vom 18. September 1991 - XII ZB 169/90 - FamRZ 1991, 1415, 1416 m.w.N.).
- BGH, 18.01.2012 - XII ZB 213/11
Versorgungsausgleich: Einbeziehung einer privaten Rentenversicherung bei …
b) Vom Versorgungsausgleich ausgeschlossen wären zwar solche Anrechte, die ein Ehegatte aus Mitteln eines vorzeitigen Zugewinns erlangt, weil sonst das Ziel, Versorgungs- und Zugewinnausgleich gegenständlich voneinander abzugrenzen, nicht vollständig erreicht würde (Senatsbeschluss vom 11. März 1992 - XII ZB 172/90 - FamRZ 1992, 790). - BGH, 03.02.1993 - XII ZB 93/90
Nachträgliche Durchführung des Versorgungsausgleichs bei in den Niederlanden …
Entscheidungen über den Versorgungsausgleich, die nach dem Inkrafttreten des neuen Rechts ergehen, müssen die neue Rechtslage berücksichtigen (Senatsbeschlüsse vom 11. März 1992 - XII ZB 172/90 - FamRZ 1992, 790 [BGH 11.03.1992 - XII ZB 172/90],. 791 und vom 7. Oktober 1992 - XII ZB 58/91XII ZB 58/91 - FamRZ 1993, 294). - BFH, 05.05.2010 - II R 16/08
Erbschaftsteuerrechtliche Folgen einer Pensionszusage an eine …
Dieser Bestimmung ist nicht nur ein Vorrang des Versorgungsausgleichs, sondern darüber hinaus der Grundsatz zu entnehmen, dass ein Anrecht entweder dem Versorgungsausgleich oder dem Zugewinnausgleich unterliegen kann, niemals aber beiden Ausgleichssystemen (vgl. Beschluss des Bundesgerichtshofs --BGH-- vom 11. März 1992 XII ZB 172/90, Neue Juristische Wochenschrift --NJW-- 1992, 1888).
- BGH, 09.05.2007 - XII ZB 77/06
Umfang des Versorgungsausgleichs bei vorzeitiger Inanspruchnahme einer …
Hingegen bleiben - unter Aufrechterhaltung des Stichtagsprinzips - die bei Ehezeitende bestehenden Bemessungsgrundlagen eines Anrechts festgeschrieben (vgl. Senatsbeschlüsse vom 14. Oktober 1998 XII ZB 174/94 FamRZ 1999, 157 und vom 11. März 1992 XII ZB 172/90 FamRZ 1992, 790, 791).Das Beschwerdegericht hat die vom Antragsteller bezogene Abfindung weder als ein dem Versorgungsausgleich unterliegendes Anrecht behandelt und nach §§ 1587 ff. BGB ausgeglichen, noch ist das zu bewertende gesetzliche Rentenanrecht mit Mitteln aus einem vorzeitigen Zugewinnausgleich und deshalb mit einer dem Ausgleich nach § 1363 ff. BGB unterliegenden Vermögensposition begründet worden (vgl. Senatsbeschluss vom 11. März 1992 XII ZB 172/90 FamRZ 1992, 790, 791).
- BGH, 18.05.2011 - XII ZB 127/08
Versorgungsausgleich: Bewertung der Rechtsanwaltsversorgung der …
Hingegen bleiben - unter Aufrechterhaltung des Stichtagsprinzips - die bei Ehezeitende bestehenden Bemessungsgrundlagen eines Anrechts festgeschrieben (vgl. Senatsbeschlüsse vom 14. Oktober 1998 - XII ZB 174/94 - FamRZ 1999, 157 und vom 11. März 1992 - XII ZB 172/90 - FamRZ 1992, 790, 791). - BGH, 07.10.1992 - XII ZB 58/91
Stichtag für die Zugrundelegung der Regelaltersrente nach neuen Rentenrecht bei …
Rentenauskünfte auf der Grundlage des alten Rechts können daher nicht mehr als Entscheidungsgrundlage dienen, da sie zu abweichenden Bewertungen führen können (vgl. bereits Senatsbeschluß vom 11. März 1992 - XII ZB 172/90 - FamRZ 1992, 790, 791) [BGH 11.03.1992 - XII ZB 172/90]. - OLG Köln, 31.03.2011 - 27 UF 217/10
Durchführung des Versorgungsausgleichs hinsichtlich Anrechten aus einer privaten …
Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (FamRZ 1992, 790 ff) bleiben bei systemgerechter Auslegung allerdings beim Versorgungsausgleich solche Anrechte außer Betracht, die mit Hilfe eines Vermögens begründet oder aufrechterhalten worden sind, das aus einem vorzeitigen Zugewinnausgleich stammt. - OLG Hamm, 09.11.2005 - 11 UF 82/05
Kein Einzug in den Versorgungsausgleich eines Rentenanwartschaftsrechts bei …
Zur Begründung wird zu Recht darauf verwiesen, dass nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ein Vermögenswert nur entweder dem Versorgungsausgleich oder dem Zugewinnausgleich unterliegen kann, niemals aber beiden Ausgleichssystemen (BGH MDR 1992 678 = FamRZ 1992, 790 = NJW 1992, 1888). - BGH, 13.10.1993 - XII ZB 138/91
Neuermittlung der Versorgungsrente aus der Zusatzversorgung des öffentlichen …
Dieses gilt zwar gemäß § 300 Abs. 1 SGB VI grundsätzlich auch für Sachverhalte oder Ansprüche, die bereits vor dem 1. Januar 1992 bestanden haben (…vgl. Senatsbeschluß vom 7. Oktober 1992 - XII ZB 58/91 = BGHR BGB § 1587a Abs. 3 Nr. 2 Umrechnung 1 = FamRZ 1993, 294), mit der Folge, daß es im Rahmen des Versorgungsausgleichs auch in noch nicht abgeschlossenen Fällen, in denen das Ehezeitende vor dem 1. Januar 1992 liegt, neuer Rentenauskünfte auf der Grundlage des jetzt geltenden Rentenrechts bedarf (vgl. auch Senatsbeschluß vom 11. März 1992 - XII ZB 172/90 = FamRZ 1992, 790, 791) [BGH 11.03.1992 - XII ZB 172/90], wobei dies in entsprechender Weise auch Abänderungsverfahren nach § 10a VAHRG betrifft (…vgl. dazu, bezogen auf die gesetzliche Rentenversicherung, Johannsen/Henrich/Hahne aaO § 10a VAHRG Rdn. 17). - OLG Koblenz, 20.12.2000 - 13 UF 548/00
Versorgungsausgleich - Rentenanwartschaften durch Beitragsnachentrichtung während …
Eine Ausnahme ergibt sich von diesem Grundsatz zwar dann, wenn die Nachentrichtung von Beiträgen aus Mitteln des Zugewinnausgleichs erfolgt, da das gesetzliche Ausgleichssystem, wie sich aus § 1587 Abs. 3 BGB ergibt, vorsieht, dass ein Vermögenswert der Eheleute entweder dem Versorgungsausgleich oder dem güterrechtlichen Ausgleich unterliegt (vgl. BGH FamRZ 1992, 790, 791; OLG Köln FamRZ 96, 1549, 1550). - BGH, 07.10.1992 - XII ZB 4/92
Versorgungsausgleich bei Nachentrichtung freiwilliger Beträge in der gesetzlichen …
- BGH, 07.10.1992 - XII ZB 53/91
Anwendung einer vom öffentlich-rechtlichen Versorgungsträger eingeführten …
- OLG Köln, 07.01.1999 - 14 UF 238/97
Regelung des nachehelichen Versorgungsausgleichs; Einbeziehung von durch …
- AG Heinsberg, 16.11.2010 - 30 F 63/10
Ehescheidung mit Versorgungsausgleich
- OLG Zweibrücken, 14.02.2002 - 6 UF 5/00
Versorgungsausgleich: Einbeziehung von Anwartschaften aus einer …
- OLG Nürnberg, 09.01.2002 - 10 UF 2911/01
Versorgungsausgleich; Leibrente; Lebensversicherung; Ausgleichspflicht; …
- OLG Köln, 30.11.1995 - 10 UF 13/95
Versorgungsausgleich und durch einmalige Nachzahlung begründete …
- KG, 08.08.2002 - 16 UF 86/02
Einbeziehung von Vermögenswerten in Versorgungs- und Zugewinnausgleich
- OLG Nürnberg, 10.11.1994 - 10 UF 2678/94
Aufhebung der bestehenden Gütergemeinschaft durch Ehevertrag nach Trennung
- BGH, 07.10.1992 - XII ZB 91/91
Übertragung von Rentenanwartschaften nach der Scheidung einer Ehe - …
- BGH, 07.10.1992 - XII ZB 94/91
Berechnung einer Versorgungsanwartschaft nach der Scheidung einer Ehe - …
- BGH, 07.10.1992 - XII ZB 69/91
Versorgungsausgleich auf der Grundlage einer Versorgungsanwartschaft unter …
- BGH, 07.10.1992 - XII ZB 70/91
Berechnung einer Versorgungsanwartschaft nach der Scheidung der Ehe eines Beamten …