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Rechtsprechung
   LG Köln, 20.02.1992 - 1 T 32/92   

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https://dejure.org/1992,5895
LG Köln, 20.02.1992 - 1 T 32/92 (https://dejure.org/1992,5895)
LG Köln, Entscheidung vom 20.02.1992 - 1 T 32/92 (https://dejure.org/1992,5895)
LG Köln, Entscheidung vom 20. Februar 1992 - 1 T 32/92 (https://dejure.org/1992,5895)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Bt-Recht(Abodienst, Leitsatz frei) (Leitsatz)

    Voraussetzungen für die Anordnung eines Einwilligungsvorbehalts, Aufgabenkreis Vermögenssorge, Öffnen von Postsendungen durch Betreuer

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    BGB § 1903, § 1896 Abs. 4

Papierfundstellen

  • NJW 1993, 207
  • FamRZ 1992, 856
 
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Wird zitiert von ... (4)

  • BGH, 21.10.2020 - XII ZB 153/20

    Betreuungssache: Voraussetzungen für das Absehen von der Bekanntgabe eines

    Der Erforderlichkeitsgrundsatz gilt auch und gerade im Rahmen einer Anordnung zur Regelung von Postangelegenheiten des Betroffenen nach § 1896 Abs. 4 BGB (vgl. Senatsbeschluss vom 28. Januar 2015 - XII ZB 520/14 - FamRZ 2015, 650 Rn. 15; OLG München FamRZ 2008, 89; LG Köln FamRZ 1992, 856, 857).
  • BayObLG, 09.10.1996 - 3Z BR 249/96

    Bestellung eines Betreuers für einen Volljährigen auf seinen Antrag oder von Amts

    Sie ist nur zulässig, wenn sie notwendig ist, damit der Betreuer die ihm übertragene Aufgabe zum Wohle des Betreuten erfüllen kann (HK-BUR/Bauer a.a.O.; Jürgen/Kröger/Marschner/Winterstein a.a.O.), wenn also, würde sie unterbleiben, Rechtsgüter des Betroffenen gefährdet wären (LG Köln NJW 1993, 207, 208; Knittel § 1896 BGB Rn. 42; MünchKomm/Schwab a.a.O.; Jürgens a.a.O.).
  • OLG Zweibrücken, 05.02.1999 - 3 W 12/99

    Antrag des Ehemanns einer Betreuten (Betroffene) auf Beibehaltung eines

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  • LSG Rheinland-Pfalz, 06.06.2000 - L 3 U 191/99

    Kein UV-Schutz für einen Anwalt im häuslichen Bereich (Sturz beim nächtlichen

    In seltenen Ausnahmefällen hat das BSG auch auf Wegen innerhalb des häuslichen Bereichs einen Zusammenhang mit der versicherten Tätigkeit bejaht, insbesondere bei besonderer Eilbedürftigkeit, wie beispielsweise im Falle der Angestellten einer im häuslichen Bereich sich befindlichen Taxizentrale, die die Toilette in Eile verließ, weil sie das Telefon im Büro läuten hörte (BSG vom 11.11.1971, 2 RU 133/68) oder beim Vorliegen besonderer Umstände, die derart in den privaten, häuslichen Bereich hineinwirken, dass der Versicherte seinen gewöhnlichen Lebensrhythmus im wesentlichen Ausmaß unterbrechen und zur unmittelbaren Aufnahme der Betriebstätigkeit schreiten muss (BSG vom 5.8.1993, 2 BU 37/93; BSG NJW 1993, 207 f), wie beispielsweise bei einem Vorsteher eines Wasserschutzverbandes, der wegen eines Störsignals einer in seinem Wohnhaus befindlichen Schaltanlage um 0.30 Uhr aus dem Schlaf geweckt wurde und sofort aus dem Bett aufstehen musste, um die Ursache der Störung festzustellen (BSG SozR 2200 § 548 RVO Anm 72).
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Rechtsprechung
   BayObLG, 27.02.1992 - BReg. 3 Z 164/91   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1992,3895
BayObLG, 27.02.1992 - BReg. 3 Z 164/91 (https://dejure.org/1992,3895)
BayObLG, Entscheidung vom 27.02.1992 - BReg. 3 Z 164/91 (https://dejure.org/1992,3895)
BayObLG, Entscheidung vom 27. Februar 1992 - BReg. 3 Z 164/91 (https://dejure.org/1992,3895)
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Volltextveröffentlichungen (2)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 1992, 856 (Ls.)
  • Rpfleger 1992, 297
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (7)

  • BayObLG, 24.05.1989 - BReg. 3 Z 25/89

    Anordnung einer Pflegschaft; Antrag auf Bewilligung einer Vergütung für die

    Auszug aus BayObLG, 27.02.1992 - BReg. 3 Z 164/91
    Die die Beschwerde der Beteiligten zu 1) zurückweisende Entscheidung des Landgerichts vom 22.12.1988 hob der Senat mit Beschluss vom 24.5.1989 (= BayObLGZ 1989, 169) auf; er verwies die Sache an das Landgericht zurück.

    bb) Schon im Beschluss vom 24.5.1989 (BayObLGZ 1989, 169/173) hat der Senat darauf hingewiesen, dass für den Berufsvormund/-pfleger bei vermögendem Mündel oder Pflegling der Zeitaufwand und die anteiligen Bürounkosten die Untergrenze der zu bewilligenden Vergütung bilden und dass hierdurch das Ermessen eingeschränkt ist.

    Hierauf hat der Senat bereits in seinem Beschluss vom 24.5.1989 (BayObLGZ 1989, 169/175) hingewiesen.

  • BayObLG, 08.09.1988 - BReg. 3 Z 81/88

    Vergütung eines Berufsvormunds

    Auszug aus BayObLG, 27.02.1992 - BReg. 3 Z 164/91
    Im Rahmen von § 1836 BGB hat das Landgericht auf die Rechtsprechung des Senats (BayObLGZ 1988, 275/278; 1990, 130/133) hingewiesen, wonach bei einem vermögenden Mündel der Büro- und Zeitaufwand des Berufspflegers im Rahmen der Vergütungsbemessung den Mindestbetrag darstellt, dass also insoweit das eingeräumte Ermessen eingeschränkt ist.

    Für diesen Bereich hat der Senat ausgesprochen, dass der aus Zeitaufwand und anteiligen Bürokosten sich ergebende Betrag die Untergrenze der Vergütung darstellt (BayObLGZ 1988, 275).

  • BayObLG, 21.06.1990 - BReg. 3 Z 58/90
    Auszug aus BayObLG, 27.02.1992 - BReg. 3 Z 164/91
    Zu berücksichtigen ist ferner, dass hier die notwendige Einarbeitungszeit des Pflegers mit enthalten ist, auch wenn sich deren Umfang dadurch gemindert haben kann, dass Kenntnisse aus gesondert abgerechneten Anwaltstätigkeiten verwertet werden konnten (vgl. BayObLGZ 1990, 184).

    Da schon die Untergrenze der zu bewilligenden Vergütung den vom Amtsgericht festgesetzten Betrag erreicht und der Pfleger gegen die Entscheidung des Amtsgerichts keine Beschwerde eingelegt hat, ist nicht mehr zu erörtern, ob Umstände vorliegen, die eine Erhöhung rechtfertigen könnten (vgl. BayObLGZ 1990, 184/188).

  • OLG Karlsruhe, 06.04.2000 - 9 W 87/99

    Vergütung des Konkursverwalters bei Vornahme von Untreuehandlungen

    Auszug aus BayObLG, 27.02.1992 - BReg. 3 Z 164/91
    a) Die grundsätzlichen Voraussetzungen für die Bewilligung einer Vergütung dem Grunde nach liegen vor; dies bedarf im Hinblick darauf, dass der ehemalige Pfleger als Berufspfleger anzusehen ist, keiner weiteren Ausführungen (vgl. zu den Voraussetzungen insoweit BayObLGZ 1991, 272/273).
  • BGH, 28.04.1961 - V ZB 17/60

    Begriff des Gesamtvermögensgeschäfts

    Auszug aus BayObLG, 27.02.1992 - BReg. 3 Z 164/91
    Es kann hierbei aufgrund des gesamten Vorbringens der Beteiligten und des Ermittlungsergebnisses eine selbständige, von der bisherigen abweichende tatsächliche Würdigung vornehmen (BGHZ 35, 135/142 f.).
  • BVerfG, 01.07.1980 - 1 BvR 349/75

    Berufsvormund

    Auszug aus BayObLG, 27.02.1992 - BReg. 3 Z 164/91
    a) Die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfGE 54, 251 ) betrifft den Fall eines mittellosen Mündels.
  • BayObLG, 17.05.1990 - BReg. 3 Z 22/90
    Auszug aus BayObLG, 27.02.1992 - BReg. 3 Z 164/91
    Im Rahmen von § 1836 BGB hat das Landgericht auf die Rechtsprechung des Senats (BayObLGZ 1988, 275/278; 1990, 130/133) hingewiesen, wonach bei einem vermögenden Mündel der Büro- und Zeitaufwand des Berufspflegers im Rahmen der Vergütungsbemessung den Mindestbetrag darstellt, dass also insoweit das eingeräumte Ermessen eingeschränkt ist.
  • BayObLG, 20.09.1993 - 1Z BR 19/93

    Zur Beendigung einer Nachlaßpflegschaft

    bb) Das Amt des Nachlasspflegers ist zwar grundsätzlich unentgeltlich zu führen (§ 1960 Abs. 2 , § 1915 Abs. 1 , § 1836 Abs. 1 Satz 1 BGB ), jedoch kann ihm eine angemessene Vergütung bewilligt werden, wenn das verwaltete Vermögen sowie Umfang und Bedeutung der Geschäfte es rechtfertigen (§ 1836 Abs. 1 Sätze 2 und 3 BGB ; die seit 1.1.1992 geltende Regelung des § 1836 Abs. 2 BGB n.F. - vgl. hierzu Soergel/Stein BGB 12. Aufl. § 1960 Rn. 42 - hat schon deswegen außer Betracht zu bleiben, weil die Pflegschaft vor dem Inkrafttreten des Betreuungsgesetzes endete; vgl. BayObLG Rpfleger 1992, 297/298).

    Bei der Ermittlung des Stundensatzes sind alle in der Kanzlei des Rechtsanwalts anfallenden Bürounkosten einschließlich der Personalkosten und der Mehrwertsteuer zu berücksichtigen (BayObLG Rpfleger 1992, 297/298 m.w.Nachw.).

  • KG, 18.07.1996 - 1 W 445/96

    Festsetzung einer Rechtsanwaltsvergütung; Vergütungsanspruch als bestellter

    Der sich aus den genannten Positionen errechnende Betrag bildet die Untergrenze der festzusetzenden Vergütung (vgl. BayObLGZ 1988, 275/278; 1992, 151/154; BayObLG Rpfleger 1992 297/298; JurBüro 1993, 49/50; OLG Schleswig FamRZ 1995, 46; OLG Frankfurt FamRZ 1994, 1333; Knittel, a. a. O., 1836 Nr. 14; Barth/Wagenitz, a. a. O., S. 74), jedenfalls solange und soweit das Vermögen des Betreuten nicht unzureichend ist (BayObLGZ 1990, 130/133; 1992, 151/156).

    Das Ermessen der Tatsacheninstanzen ist insoweit eingeschränkt (vgl. BayObLGZ 1988, 275/278; 1990, 130/133; 1992, 151/154; Rpfleger 1992, 297/298; JurBüro 1993, 49/50; OLG Frankfurt FamRZ 1994, 1333; sinngemäß wohl auch OLG Schleswig FamRZ 1995, 46).

  • BayObLG, 01.02.1995 - 3Z BR 186/94

    Vergütung eines Betreuungsvereins für die Tätigkeit eines Vereinsbetreuers

    Die Vergütung muß über den Ersatz von Kosten hinaus ein angemessenes Honorar für einen Berufspfleger bringen (BayObLGZ 1992, 151; BayObLG Rpfleger 1992, 297/298; BayObLG JurBüro 1993, 49/50 Senatsbeschlüsse vom 18.3.1993 Report BayObLG 1993, 46 [LS]; und vom 1.4.1993 3Z BR 43/93; vgl. auch Barth/Wagenitz FamRZ 1994, 71/74; Franzen NJW 1993, 438).
  • BayObLG, 21.05.1992 - 3Z BR 16/92

    Bedenken gegen die Wirksamkeit der Bestellung eines Betreuers

    Ebenso hat der Senat im Beschluss vom 27.2.1992 (BReg. 3 Z 164/91) einen Stundensatz von etwas über 200,-- DM für die Anwaltsstunde einschließlich Bürokosten und Mehrwertsteuer als angemessen im Sinn von § 1836 Abs. 1 Satz 2 BGB angesehen.
  • BayObLG, 27.02.1996 - 3Z BR 341/95

    Bemessung der Betreuervergütung

    Der vom Landgericht im vorliegenden Fall zugebilligte Stundensatz liegt im Rahmen des dem Tatrichter zuzubilligenden Ermessens (vgl. BayObLG Rpfleger 1992, 297 : knapp 200 DM; Plötz Rpfleger 1991, 355: 180 DM).
  • LG München I, 17.11.1994 - 13 T 15003/94
    Der beantragte Stundensatz liegt zwar weit unter den Sätzen, die nach der Rechtsprechung des Bayerischen Obersten Landesgerichts bei anwaltlichen Berufsbetreuern als im Rahmen des dem Gericht zustehenden Ermessens liegend anzusehen sind (RPfleger 1992, 297 und 519).
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Rechtsprechung
   BayObLG, 27.02.1992 - 3Z BR 164/91   

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https://dejure.org/1992,17264
BayObLG, 27.02.1992 - 3Z BR 164/91 (https://dejure.org/1992,17264)
BayObLG, Entscheidung vom 27.02.1992 - 3Z BR 164/91 (https://dejure.org/1992,17264)
BayObLG, Entscheidung vom 27. Februar 1992 - 3Z BR 164/91 (https://dejure.org/1992,17264)
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Kurzfassungen/Presse (2)

Papierfundstellen

  • FamRZ 1992, 856
  • Rpfleger 1992, 297
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