Weitere Entscheidung unten: OLG Karlsruhe, 13.04.1992

Rechtsprechung
   OLG Köln, 03.01.1992 - 26 WF 236/91   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1992,3980
OLG Köln, 03.01.1992 - 26 WF 236/91 (https://dejure.org/1992,3980)
OLG Köln, Entscheidung vom 03.01.1992 - 26 WF 236/91 (https://dejure.org/1992,3980)
OLG Köln, Entscheidung vom 03. Januar 1992 - 26 WF 236/91 (https://dejure.org/1992,3980)
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Volltextveröffentlichungen (4)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 1992, 976
 
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Wird zitiert von ... (6)

  • OLG Karlsruhe, 07.05.2009 - 16 WF 61/09

    Zuständiges Gericht bei Doppelwohnsitz eines Kindes

    Anders als in den Fällen, in denen der Aufenthalt nur als vorübergehende Zuflucht gedacht ist (vgl. hierzu BGH NJW-RR 1993, 4; NJW 1995, 1224; OLG Köln FamRZ 1992, 976), begründet der Aufenthalt im Frauenhaus daher dann einen Wohnsitz, wenn die ins Frauenhaus ziehende Frau die Absicht hat, sich dauerhaft am Ort des Frauenhauses aufzuhalten und dort den Schwerpunkt ihrer Lebensverhältnisse zu begründen (vgl. OLG Nürnberg FamRZ 1997, 1400; OLG Hamm FamRZ 2000, 1294; Staudinger - Weick aaO Rdn. 11).
  • BGH, 26.08.1992 - XII ARZ 21/92

    Kein Wohnungswechsel einer Frau, die den Aufenthalt von einem Frauenhaus in ein

    Es kann daher dahingestellt bleiben, ob eine Frau allein durch ihren Aufenthalt in einem Frauenhaus regelmäßig schon einen Wohnsitz am Ort des Frauenhauses begründet (verneinend OLG Köln FamRZ 1992, 976 [OLG Köln 03.01.1992 - 26 WF 236/91]).
  • OLG Karlsruhe, 10.02.1995 - 2 UF 290/94

    Örtliche Zuständigkeit des Familiengerichts bei Auszug aus der Ehewohnung in

    Nach alledem ist davon auszugehen, daß die Antragstellerin ihren bisherigen Wohnsitz in Emmendingen aufgegeben und einen neuen Wohnsitz, den das Kind mit ihr teilt, in Karlsruhe begründet hat (anders OLG Köln, FamRZ 1992, 976 ).
  • OLG Nürnberg, 08.09.1993 - 11 WF 1097/93

    Doppelwohnsitz eines Kindes, wenn die Eltern räumlich getrennt leben

    Dies ist hier anzunehmen, ohne daß es einer Entscheidung der Frage bedarf, ob eine Frau durch Einzug in ein Frauenhaus regelmäßig einen Wohnsitz begründet (verneinend OLG Köln, Beschl. vom 3.1.1992, FamRZ 1992, 976 ).
  • OLG Zweibrücken, 11.02.2000 - 2 AR 47/99

    Zuständigkeit Gehör, rechtliches Frauenhaus Aufenthalt, gewöhnlicher

    Im Regelfall gilt, dass eine solche Einrichtung für eine tatsächliche ständige Niederlassung nicht geeignet ist (vgl. OLG Köln FamRZ 1992, 976).
  • OLG Hamm, 17.06.1999 - 2 UF 231/99

    Wohnsitzbegründung durch Aufenthalt im Frauenhaus

    Die Auffassung des OLG Köln (FamRZ 1992, 976 ), wonach die Absicht, sich an dem Ort des Frauenhauses langfristig niederzulassen, zur Begründung eines Wohnsitzes nicht ausreichen soll, solange die Frau sich noch im Frauenhaus aufhält, ist mit dem Begriff des Wohnsitzes in § 7 BGB , der auf die tatsächliche Niederlassung und den entsprechenden Willen hierzu abstellt, ohne eine eigene Wohnung vorauszusetzen, nicht vereinbar.
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Rechtsprechung
   OLG Karlsruhe, 13.04.1992 - 11 W 24/92   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1992,4737
OLG Karlsruhe, 13.04.1992 - 11 W 24/92 (https://dejure.org/1992,4737)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 13.04.1992 - 11 W 24/92 (https://dejure.org/1992,4737)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 13. April 1992 - 11 W 24/92 (https://dejure.org/1992,4737)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Bt-Recht(Abodienst, Leitsatz frei)

    Abgabe von Betreuungssachen zum 1.1.1992

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

Papierfundstellen

  • FamRZ 1992, 976
  • Rpfleger 1992, 250
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (1)

  • BayObLG, 24.02.1992 - 3Z AR 3/92

    Zuständigkeitswechsel infolge des Inkrafttretens des Betreuungsgesetzes

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 13.04.1992 - 11 W 24/92
    Nachdem es sich bei der Regelung in Art. 9 § 5 Abs. 2 Satz 3 BtG um eine Übergangssonderregelung im Anwendungsbereich des § 65 a FGG handelt, ist davon auszugehen, daß auch für Konflikte bei Abgaben, die sich - wie sogleich auszuführen sein wird - ausschließlich nach Art. 9 § 5 Abs. 2 BtG beurteilen - der Weg über § 46 Abs. 2 FGG offensteht (im Ergebnis ebenso BayObLG 3 Z AR 3/92 , Beschluß vom 24.2.1992 - bisher unveröffentlicht - in dieser Entscheidung wird von einer Gesetzeslücke ausgegangen, die über eine analoge Anwendung von § 46 Abs. 2 Satz 1 FGG zu schließen sei).
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