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   OLG Hamm, 29.04.1992 - 15 W 114/91   

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OLG Hamm, 29.04.1992 - 15 W 114/91 (https://dejure.org/1992,5200)
OLG Hamm, Entscheidung vom 29.04.1992 - 15 W 114/91 (https://dejure.org/1992,5200)
OLG Hamm, Entscheidung vom 29. April 1992 - 15 W 114/91 (https://dejure.org/1992,5200)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Prof. Dr. Lorenz

    Ungleichbehandlung männlicher und weiblicher Erben im islamischen (hier: iranischen) Recht und deutscher ordre public (Art. 6 EGBGB)

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • FamRZ 1993, 111
 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (9)

  • OLG Köln, 14.07.1982 - 2 Wx 10/82

    Feststellung einer Erbschaft nach kolumbianischem Erbrecht; Unrichtigkeit eines

    Auszug aus OLG Hamm, 29.04.1992 - 15 W 114/91
    Insbesondere ist es rechtlich zutreffend, wenn das AmtsG unter Bezugnahme auf das OLG Köln (NJW 1983, 525) darauf hinweist, daß der Erbschein lediglich das erwähnte Erbrecht und den Umstand bezeuge, daß andere als die angegebenen Verfügungsbeschränkungen nicht bestünden.
  • BGH, 17.09.1986 - IVb ZR 52/85

    Wirksamkeit des Haager Ehewirkungsabkommens

    Auszug aus OLG Hamm, 29.04.1992 - 15 W 114/91
    Eine gesonderte Auseinandersetzung des bis (einschließlich) 8.4.1983 vorhandenen Vermögens für den Fall eines auf Grund der Neuregelung zum 9.4.1983 eintretenden Statutenwechsels findet nicht statt (BGH, FamRZ 1986, 1200 ff.; BGH, FamRZ 1987, 679 ff.).
  • BGH, 08.04.1987 - IVb ZR 37/86

    Verfassungsmäßigkeit der gesetzlichen Regelung

    Auszug aus OLG Hamm, 29.04.1992 - 15 W 114/91
    Eine gesonderte Auseinandersetzung des bis (einschließlich) 8.4.1983 vorhandenen Vermögens für den Fall eines auf Grund der Neuregelung zum 9.4.1983 eintretenden Statutenwechsels findet nicht statt (BGH, FamRZ 1986, 1200 ff.; BGH, FamRZ 1987, 679 ff.).
  • BVerfG, 18.04.1984 - 1 BvL 43/81

    Eintrittspflicht der Krankenkasse für medizinisch nicht notwendigen

    Auszug aus OLG Hamm, 29.04.1992 - 15 W 114/91
    Er kann nicht verlangen, daß "seine" Überzeugung zum Maßstab für die Gültigkeit der allgemein geltenden Rechtsnormen gemacht wird (BVerfGE 67, 26 ff., 37 = FamRZ 1984, 863 ff.; Maunz/Dürig/Herzog, GG, Art. 4 Rz. 113, 156).
  • BGH, 17.09.1968 - IV ZB 501/68

    Legitimation von Ehebruchskindern

    Auszug aus OLG Hamm, 29.04.1992 - 15 W 114/91
    Rechts in untragbarem Widerspruch zu grundlegenden deutschen Gerechtigkeitsvorstellungen stehen würde (BGHZ 50, 370 = FamRZ 1968, 642; 54, 123 = FamRZ 1970, 547; v. Bar, Internationales Privatrecht, Bd. I, Allgemeine Lehren, Rz. 632, 634).
  • BayObLG, 13.11.1986 - BReg. 1 Z 4/86

    Erbrecht; IPR; Kollisionsrecht; Anwendung

    Auszug aus OLG Hamm, 29.04.1992 - 15 W 114/91
    Der vorliegende Fall hat daher eine Verbindung zum Recht eines ausländischen Staates, welches voraussetzt, daß die internationale Zuständigkeit des NachlG E. gegeben sein muß (BayObLGZ 1981, 137, 140; 1986, 466, 469).
  • BVerfG, 04.05.1971 - 1 BvR 636/68

    Spanier-Beschluß

    Auszug aus OLG Hamm, 29.04.1992 - 15 W 114/91
    Es kommt vielmehr allein darauf an, ob die Anwendung ausländischen Rechts auf den konkreten Sachverhalt gegen tragende Prinzipien der deutschen Rechtsordnung, insbesondere auch gegen die deutsche Verfassung verstößt, und zwar auch dann, wenn man die Gleichstellung des ausländischen Staates und die Eigenständigkeit seiner Rechtsordnung grundsätzlich berücksichtigt (vgl. BVerfGE 31, 58 = FamRZ 1971, 414; BGHZ 60, 78).
  • BGH, 08.10.1965 - IV ZR 255/64

    "Flüchtling" im Sinne der Genfer Konvention - Verlust der Flüchtlingseigenschaft

    Auszug aus OLG Hamm, 29.04.1992 - 15 W 114/91
    Der BGH hat in seiner Entscheidung v. 8.10.1965 - MDR 1966, 129 - dazu ausgeführt, daß nach Art. 1 C Ziff. 1 GFK eine Person nicht mehr unter dieses Abkommen falle, wenn sie sich freiwillig erneut dem Schutz des Landes, dessen Staatsangehörigkeit sie besitzt, unterstelle.
  • BayObLG, 10.04.1981 - BReg. 1 Z 18/81
    Auszug aus OLG Hamm, 29.04.1992 - 15 W 114/91
    Der vorliegende Fall hat daher eine Verbindung zum Recht eines ausländischen Staates, welches voraussetzt, daß die internationale Zuständigkeit des NachlG E. gegeben sein muß (BayObLGZ 1981, 137, 140; 1986, 466, 469).
  • BGH, 13.05.2015 - IV ZB 30/14

    Pauschaler Zugewinnausgleich im Todesfall bei Zusammentreffen von deutschem

    Nach einer Meinung ist § 1371 Abs. 1 BGB rein güterrechtlich zu qualifizieren, so dass dessen Anwendungsbereich bei Maßgeblichkeit deutschen Rechts als Güterstatut unabhängig vom einschlägigen Erbstatut eröffnet ist (OLG Hamm IPRax 1994, 49, 53; OLG München ZEV 2012, 591, 593; Erman/Hohloch, 14. Aufl. Art. 15 EGBGB Rn. 37; Soergel/Schurig, 12. Aufl. Art. 15 EGBGB Rn. 40; Staudinger/Dörner, (2007) Art. 25 EGBGB Rn. 34 ff.; Staudinger/Mankowski, (2010) Art. 15 EGBGB Rn. 346-348; W. Kössinger in Nieder/Kössinger, Handbuch der Testamentsgestaltung 4. Aufl. § 5 Rn. 17; Dörner, IPRax 2014, 323, 325; Looschelders, IPRax 2009, 505, 509; Mankowski, ZEV 2014, 121, 122-124).
  • OLG Stuttgart, 08.03.2005 - 8 W 96/04

    Ehegattenerbrecht: Verneinung einer Erhöhung der Erbquote bei Anwendbarkeit

    Führe das Nebeneinander des ausländischen Erbstatuts mit dem inländischen Güterstatut zu unbilligen Ergebnissen, so sei eine Anpassung derart vorzunehmen, dass der Berechtigte mindestens bzw. höchstens das erhalte, was ihm bei vollständiger Anwendung jeder der beiden Rechte zustünde (so Mankowski RN 378; Palandt/Heldrich aaO, RN 26; Ermann/Hohloch aaO RN 37; Soergel/Schurig, BGB. 12. Aufl., § 1931 RN 39; vgl. auch OLG Hamm IPrax 1994, 49; LG Mosbach ZEV 1998, 489).

    Die Entscheidung des OLG Hamm IPRax 1994, 49 beruht auf verfahrensrechtlichen Gründen.

  • OLG Hamm, 28.02.2005 - 15 W 117/04

    Erbfolge nach einem Erblasser muslimischen Glaubens mit ägyptischer

    Im Grundsatz gilt nämlich, dass die internationale Zuständigkeit deutscher Nachlassgerichte nur gegeben ist, soweit deutsches materielles Erbrecht anwendbar ist (sog. Gleichlaufgrundsatz; vgl. etwa OLG Köln OLGR 1992, 201, 202 = DNotZ 1993, 171f; OLG Zweibrücken OLGR 1998, 13, 14 = FGPrax 1997, 192; ZEV 2001, 488f; KG KGR 2000, 363; BayObLGR 2003, 262 = RPfleger 2003, 435; Senat IPrax 1994, 49, 51 = FamRZ 1993, 111ff).

    Soweit die Entscheidung des Senats vom 29.04.1992 (FamRZ 1993, 111 = IPrax 1994, 49) anders verstanden werden könnte, wird hieran nicht festgehalten.

  • OLG München, 16.04.2012 - 31 Wx 45/12

    Zugewinnausgleich im Todesfall: Zusammentreffen von deutschem Güterrechtsstatut

    Art. 8 Abs. 3 des deutsch-iranischen Niederlassungsabkommens schließt einen Rückgriff auf Art. 6 EGBGB nicht aus, denn Art. 8 Abs. 3 Satz 2 des Abkommens erlaubt es dem anderen vertragsschließenden Staat, die Anwendung der Gesetze des Vertragspartners ausnahmsweise und nur insoweit auszuschließen, als ein solcher Ausschluss allgemein gegenüber jedem anderen Staat erfolgt (OLG Düsseldorf NJW-RR 2009, 732/734; OLG Hamm FamRZ 1993, 111/114).

    Das ist nicht vereinbar mit dem verfassungsrechtlich verankerten Grundsatz, dass niemand wegen seines Geschlechts benachteiligt werden darf (ebenso OLG Düsseldorf NJW-RR 2009, 732/733; Staudinger/Dörner BGB Anh zu Art. 25f EGBGB Rn. 327; aA noch OLG Hamm FamRZ 1993, 111/114f).

    Die erbrechtliche Ungleichbehandlung wird somit durch güterrechtliche Erhöhung des Erbteils nicht ausgeglichen (so auch Dörner IPrax 1994, 33/37; a.A. OLG Hamm FamRZ 1993, 111/115).

  • AG Essen, 21.02.2003 - 154 VI 434/00

    Erbfolge auf der Grundlage ägyptischen Erbrecht unter Berücksichtigung des ordre

    Etwas anderes gilt nur, wenn eine anderweitige Regelung durch einen Staatsvertrag besteht, es um die Anordnung vorläufiger Sicherungsmaßnahmen geht oder die Erteilung eines sog. Fremdrechtserbscheines nach § 2369 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) beantragt ist (OLG Hamm, Beschl. v. 29.4.1992 - 15 W 14/91, FamRZ 1993, 111/112; Firsching/Graf, Nachlassrecht, 8. Auflage, Rz. 2.55 ff.).

    Es ist nicht berechtigt, einen Erbschein mit einem anderen Inhalt zu erteilen oder anzukündigen, auch wenn Grund für die Annahme besteht, dass der Antragsteller einen Erbschein mit einem anderen als dem beantragten Inhalt billigen würde (OLG Hamm, Beschl. v. 29.4.1992 - 15 W 14/91, FamRZ 1993, 111/116).

    Das Vermögen, für das der Erbschein beantragt wird, befindet sich in der Bundesrepublik.Sollte der Beschluss des OLG Hamm vom 29.4.1992 - 15 W 14/91, FamRZ 1993, 111/115 dahingehend zu verstehen sein, dass auch eine derart starke Inlandsbeziehung regelmäßig die Anwendung des "ordre public" nicht rechtfertigen könne, wenn der Erblasser an seiner alten Staatsangehörigkeit festgehalten hat, so vermag sich das Gericht dieser Auffassung nicht anzuschließen.

    Dieser wird, bei hinreichendem Inlandsbezug, auch in der Literatur in zunehmendem Maße wegen des Verstoßes gegen Art. 3 Abs. 3 S. 1 GG als mit Art. 6 EGBGB unvereinbar angesehen (vgl. Staudinger/Dörner, EGBGB Art. 25 Rn. 674; Soergel/Schurig, BGB, Art. 25 EGBGB, Rn. 104; Ermann/Hochloch, BGB, Art. 25 EGBGB, Rn. 8; MünchKomm/Sonnenberger, BGB, Art. 6 EGBGB Rn. 54; Firsching/Graf, Nachlaßrecht, 8. Auflage, Rz. 2.88; vgl. auch Ferid, Internationales Privatrecht, 3. Aufl., Rn. 9-25; a.A. OLG Hamm, Beschl. v. 29.4.1992 - 15 W 14/91, FamRZ 1993, 111; MünchKomm/Birk, BGB, Art. 25 EGBGB, Rn. 115).

  • OLG München, 08.12.2020 - 31 Wx 248/20

    Umgehung der geschlechterbezogenen Diskriminierung im Erbrecht über

    (2) Die Anwendung der Vorbehaltsklausel des Art. 6 EGBGB setzt voraus, dass nicht nur abstrakt die ausländische Regel selbst, sondern das Ergebnis der Anwendung des ausländischen Rechts im konkreten Fall in so starkem Widerspruch zu den Grundgedanken der deutschen Regelungen und denen in ihnen enthaltenen Gerechtigkeitsvorstellungen steht, dass es nach inländischen Vorstellungen untragbar erscheint (BGHZ 118, 312/330; KG NJW-RR 2008, 1109/1111; OLG Hamm FamRZ 1993 111/114; OLG Hamm ZEV 2005, 436).
  • OLG Frankfurt, 10.05.2010 - 20 W 3/10

    Ägyptisches Erbrecht: Verstoß gegen den deutschen ordre public wegen

    Hinsichtlich des ordre-public-Verstoßes können sich die Beteiligten zu 1) - 4) auch nicht mit Erfolg auf die Entscheidung des OLG Hamm (FamRZ 1993, 111) berufen, denn das OLG Hamm ist von seiner insoweit etwas engeren Bewertung (vgl. kritisch auch die Entscheidungsbesprechung von Dörner, IPRax 1994, 33 ff) in der bereits genannten Entscheidung vom 28.02.2005 (ZEV 2005, 436 ff) abgerückt (vgl. hierzu Anm. von Lorenz, ebenda).
  • OLG Hamm, 13.04.2000 - 15 W 75/00

    Gegenstand eines Verfahrens nach § 45 Abs. 2 S. 1 PStG; Beurkundungspflicht des

    So ist etwa anerkannt, dass im Verfahren auf Erteilung eines Erbscheins Haupt- und Hilfsantrag miteinander verbunden werden können (BayObLGZ 1973, 30; Senat, FamRZ 1993, 111).
  • OLG Hamm, 21.01.2000 - 15 W 75/00

    Gegenstand eines Verfahrens nach § 45 Abs. 2 S. 1 PStG - Beurkundungspflicht des

    So ist etwa anerkannt, daß im Verfahren auf Erteilung eines Erbscheins Haupt- und Hilfsantrag miteinander verbunden werden können (BayObLGZ 1973, 30; Senat FamRZ 1993, 111).
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