Weitere Entscheidung unten: LG Osnabrück, 11.02.1993

Rechtsprechung
   BayObLG, 18.03.1993 - 3Z BR 42/93   

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https://dejure.org/1993,3669
BayObLG, 18.03.1993 - 3Z BR 42/93 (https://dejure.org/1993,3669)
BayObLG, Entscheidung vom 18.03.1993 - 3Z BR 42/93 (https://dejure.org/1993,3669)
BayObLG, Entscheidung vom 18. März 1993 - 3Z BR 42/93 (https://dejure.org/1993,3669)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Betreuung; Beschwerdeverfahren; Verfahrenspfleger; Betreuungsvollmacht; Geschäftsfähigkeit

  • Bt-Recht(Abodienst, Leitsatz frei) (Leitsatz)

    Vorschlag des Betroffenen und Geschäftsfähigkeit, Verfahrenspfleger

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    BGB § 1896, § 1897; FGG § 67, § 68

Papierfundstellen

  • FamRZ 1993, 1100
  • FamRZ 1993, 1110
 
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Wird zitiert von ... (9)

  • BGH, 03.08.2016 - XII ZB 616/15

    Betreuungssache: Mangelnde Eignung der in einer Betreuungsverfügung benannten

    Ein solcher Vorschlag kann auch schon vor dem Betreuungsverfahren, etwa in einer Betreuungsverfügung abgegeben werden (MünchKommBGB/Schwab 6. Aufl. § 1897 Rn. 22) und daher auch in einer wegen Geschäftsunfähigkeit des Betroffenen unwirksamen Vorsorgevollmacht zum Ausdruck kommen (BayObLG FamRZ 1993, 1110).
  • OLG Hamm, 07.05.2009 - 15 Wx 316/08

    Wirksamkeit einer Vorsorgevollmacht

    Die so beschriebene Bindungswirkung an den Auswahlvorschlag des Betroffenen ist, weil es sich um eine Erklärung verfahrensrechtlicher Art handelt, gem. § 66 FGG nicht von der Geschäftsfähigkeit des Betroffenen abhängig (BayObLG FamRZ 1993, 1110; Senat FGPrax 1996, 183); ausreichend ist seine Fähigkeit, einen eigenständigen, von Dritten unbeeinflussten Willen zu bilden (BayObLG FamRZ 2003, 1871; BayObLG BtPrax 2005, 35; Senat a.a.O.).
  • BayObLG, 22.10.1996 - 3Z BR 178/96

    Zur Frage 'Betreuung für alle Angelegenheiten'

    Dies gilt gemäß § 69g Abs. 5 S. 1 FGG auch für das Beschwerdeverfahren (BayObLG FamRZ 1993, 1110 ).
  • OLG Hamm, 12.05.2009 - 15 Wx 1/09

    Angehörigen steht ein eigenes Recht auf Anwesenheit bei der persönlichen Anhörung

    Es genügt ein natürlicher Wille, wobei der Betroffene einen einmal gemachten Vorschlag beliebig widerrufen oder ändern kann (BayObLG FamRZ 1993, 1110), so dass es nicht darauf ankommt, ob die Betroffene früher andere Vorschläge gemacht hat.
  • KG, 16.09.2008 - 1 W 259/08

    Betreuung: Erforderlichkeit der Bestellung eines Verfahrenspfleger bei einem

    Aus dieser Aufgabenstellung folgt, dass ein Verfahrenspfleger vor allem dann zu bestellen ist, wenn der Betroffene nicht mehr in der Lage ist, als Verfahrenssubjekt seinen Willen kundzutun bzw. einen solchen überhaupt noch zu bilden, §§ 67 Abs. 1 S. 2 Nr. 1, 68 Abs. 2 FGG (vgl. BayObLG, FamRZ 1993, 1110; 1997, 1358; 2003, 786).
  • OLG Düsseldorf, 24.09.1993 - 3 Wx 349/93

    Angehörige des Betreuten; Beschwerdeberechtigung; Auswahl des Betreuers;

    : 1. § 67 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 FGG gilt gemäß § 69g Abs. 5 Satz 1 FGG auch für das Beschwerdeverfahren (BayObLG FamRZ 1993, 1110).

    Diese Regelung gilt nicht nur für die erste Instanz, sondern nach § 69g Abs. 5 Satz 1 auch für das Beschwerdeverfahren (vgl. auch BayObLG in FamRZ 1993, 1110).

  • BayObLG, 03.07.1998 - 4Z BR 81/98

    Persönliche Anhörung des Betreuten bei einer Entscheidung über die Verlängerung

    Andernfalls war die Wahrnehmung der Interessen der Betroffenen - wie hier tatsächlich geschehen - entgegen § 67 Abs. 1 Satz 1 FGG vor dem Landgericht objektiv nicht gewährleistet (BayObLG FamRZ 1993, 1110 ).

    Angesichts der Besonderheiten dieses Falles kann die Ursächlichkeit der dargestellten Verfahrensfehler nicht ausgeschlossen werden (BayObLG FamRZ 1993, 1110 ; 1994, 451/452; Damrau/Zimmermann § 67 FGG Rn. 16c), so daß die angefochtene Entscheidung des Landgerichts gemäß § 27 Abs. 1 FGG i. V. m. § 550 ZPO aufzuheben und die Sache an das Beschwerdegericht zurückzuverweisen war.

  • BayObLG, 10.01.2001 - 3Z BR 359/00

    Vom Betroffenen vorgeschlagener Betreuer

    Auch sinnvolle Vorschläge eines Geschäftsunfähigen sind zu berücksichtigen (BayObLG FamRZ 1993, 1110; Knittel Betreuungsrecht § 1897 Rn. 18).
  • OLG Zweibrücken, 03.03.1997 - 3 W 9/97
    Grundsätzlich ist ein Vorschlag des Betreuten auch dann bindend, wenn er vor dem Betreuungsverfahren gemacht wurde, und zwar ohne Rücksicht auf die bestehende Geschäftsfähigkeit des Betroffenen (vgl. etwa BayObLG FamRZ 1993, 1110; MünchKomm Schwab a. a. O., § 1897 Rn. 18).
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Rechtsprechung
   LG Osnabrück, 11.02.1993 - 9 T 3/93   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1993,5449
LG Osnabrück, 11.02.1993 - 9 T 3/93 (https://dejure.org/1993,5449)
LG Osnabrück, Entscheidung vom 11.02.1993 - 9 T 3/93 (https://dejure.org/1993,5449)
LG Osnabrück, Entscheidung vom 11. Februar 1993 - 9 T 3/93 (https://dejure.org/1993,5449)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Bt-Recht

    Vergütung des Verfahrenspflegers in Unterbringungssachen

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • FamRZ 1993, 1110
  • Rpfleger 1993, 399
 
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Wird zitiert von ... (4)

  • OLG Frankfurt, 01.02.1996 - 20 W 25/96
    Die Ansicht der weiteren Beschwerde, der Anwalts-Verfahrenspfleger könne in Unterbringungssachen unmittelbar aus § 112 Abs. 4 BRAGO abrechnen, kann sich zwar auf einen Teil der Rechtsprechung und einige Stimmen im Schrifttum berufen (OLG Celle - 17. ZS - 13.7.1994 = FamRZ 1994, 1615 = NdsRpfl 1994, 312 und 19.7.1994 = BtPrax 1994, 175; LG Osnabrück FamRZ 1993, 1110 = BtPrax 1993, 93 = NdsRpfl 1993, 105; LG Duisburg Rpfleger 1994, 243 zu D) Ls; LG Göttingen NdsRpfl 1994, 19; Palandt/Diederichsen BGB 55. Aufl. Einf vor § 1896 Rn. 21; Klüsener Rpfleger 1992, 466/468 und FamRZ 1994, 487/489).
  • OLG Schleswig, 17.06.1994 - 2 W 168/93

    Aufwendungsersatzanspruch des zum Verfahrenspfleger bestellten Rechtsanwalts in

    Allerdings trifft es zunächst zu, daß auf den zum Pfleger für das Verfahren in Unterbringungssachen gemäß § 70b FGG bestellten Rechtsanwalt § 112 Abs. 5 BRAGO weder direkt noch analog anwendbar ist (a. A.: Landgericht Bonn JB 1992, 630; LG Osnabrück BtPrax 1993, 93 ; Jürgens/Kröger/Marschner/Winterstein, Das neue Betreuungsrecht, 3. Auflage, RdNr. 554; Palandt-Diederichsen, 53. Aufl., Einführung vor § 896 BGB RdNr. 19; Klüsener, RPfl 1992, 466, 469).
  • LG Wuppertal, 28.11.1994 - 6 T 789/94

    Vergütung der Tätigkeit eines Rechtsanwalts als Verfahrenspfleger im

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  • AG Augsburg, 22.11.1996 - XVII 110/96
    Dies ergebe sich aus einer unmittelbaren (z. B. LG Osnabrück, BtPrax 1993, S. 93; OLG Celle, FamRZ 1994, S. 1615) oder analogen (z. B. AG Hildesheim, FamRZ 1994, S. 527) Anwendung von § 112 BRAGO oder über § 1835 III BGB, der eine Vergütung über § 112 BRAGO eröffnet (z. B. BayObLG FamRZ 1994, S. 525; AG Frankfurt/M., FamRZ 1995, S. 1284; OLG Düsseldorf, FamRZ 1995; S. 1283, OLG Oldenburg, Beschluß vom 13.02.1996, 5 W 9/96 , vgl. FamRZ 1996, Heft 17; Zimmermann Rechtspfleger, 1996, S. 9).
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