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   OLG Hamm, 10.05.1993 - 8 UF 78/92   

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https://dejure.org/1993,3934
OLG Hamm, 10.05.1993 - 8 UF 78/92 (https://dejure.org/1993,3934)
OLG Hamm, Entscheidung vom 10.05.1993 - 8 UF 78/92 (https://dejure.org/1993,3934)
OLG Hamm, Entscheidung vom 10. Mai 1993 - 8 UF 78/92 (https://dejure.org/1993,3934)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Scheidung nach türkischem Recht; Zerrüttung der Ehe nach türkischem Recht; Einspruch; Rechtsmißbrauch; Beachtlichkeit eines Einspruches

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1994, 517
  • FamRZ 1993, 1207
 
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Wird zitiert von ... (6)

  • OLG Düsseldorf, 07.05.2002 - 1 UF 200/01

    Voraussetzungen einer Scheidung nach türkischem Recht

    Ein Rechtsmissbrauch wurde für möglich gehalten (im jeweiligen Fall jedoch nicht bejaht), wenn sich der widersprechende Ehegatte mit seinem eigenen Verhalten in Widerspruch setzt (vgl. OLG Hamm, NJW-RR 1994, 517, 518; OLG Köln, FamRZ 1999, 1352; türk. Kassationshof, Urteil vom 30.6.98, FamRZ 2001, 100), oder wenn der andere Ehegatte den Kläger mit dem Einspruch bestrafen oder quälen will (vgl. türk. Kassationshof, FamRZ 2001, 99) oder wenn er ohne Bindung an die Ehe, allein aus wirtschaftlichen Interessen, etwa zur Vermeidung im Falle der Scheidung drohender Abschiebung oder wegen Unterhalts der Scheidung widerspricht (vgl. OLG Köln, FamRZ 2002, 165, 166).

    Umgekehrt wurde ein Rechtsmissbrauch verneint, wenn die Ehefrau - wie hier - nur den Wunsch hatte, dass die minderjährigen Kinder nicht als Scheidungskinder aufwachsen (vgl. OLG Bamberg, FamRZ 1993, 330), wenn der Einspruch zur Folge hatte, dass der andere nicht wieder heiraten konnte (vgl. OLG Hamm, NJW-RR 1994, 517, 518 unter Hinweis auf die dreijährige Wartefrist des Art. 134 Abs. 4 ZGB), wenn der gehörnte Partner trotz des Ehebruchs an der Ehe festhalten wollte (vgl. türk. Kassationshof, Urteil vom 22.6.98, FamRZ 2001, 100 mit abl. Anm. Odendahl), wenn zwar die Bereitschaft zum Zusammenleben nicht feststellbar war, aber ein schutzwürdiges Interesse an der formellen Aufrechterhaltung der Ehe bestand (vgl. OLG Hamm, FamRZ 2000, 959).

  • OLG Saarbrücken, 20.03.1996 - 9 UF 19/95

    Zerrüttung einer Ehe nach türkischem Recht - Unterhaltsanspruch

    Das türkische Recht verlangt insofern ein wenigstens ehewidriges Verhalten dieses Ehegatten oder ein Verhalten von diesem, das den Vorwurf verdient, es sei geeignet, zur Zerstörung der Ehe beizutragen (vgl. hierzu: OLG Hamm, FamRZ 1991, 1306, 1308 und 1993, 1207, 1208; OLG Frankfurt, FamRZ 1993, 329, 330 und 1994, 1112).

    ZGB ausreicht (vgl. hierzu OLG Koblenz, FamRZ 1991, 206 ,207; OLG Düsseldorf, FamRZ 1992, 946 ,947; OLG Hamm, FamRZ 1993, 1207 ,1208).

  • OLG Hamm, 12.03.2003 - 11 UF 244/02

    Rechtsmißbräuchliche Ausübung des Widerspruchsrechts gegen einen Scheidungsantrag

    ZGB (vgl. OLG Hamm -8 Fs.- FamRZ 1993, 1207, 1208 unter Hinweis auf eine unveröffentlichte Entscheidung des türk. Kassationshofs vom 23.10.1992) grundsätzlich nur im Ausnahmefalle ausgegangen weiden (OLG Hamm, aaO. sowie OLG Hamm, -12.Fs.- OLGR 19971997, 219 ff, 221 m.w.N.), so dass es auch nicht Sache des widersprechenden Ehegatten ist, die Rechtsmissbräuchlichkeit seines Widerstandes gegen die Scheidung auszuräumen und schutzwürdige Interessen an der Aufrechterhaltung der Ehe darzulegen, die Gerichte diese Frage vielmehr von Amts wegen zu prüfen und etwaigen für Rechtsmissbrauch sprechenden Umständen nachzugehen haben (OLG Hamm -8 Fs.-FamRZ 1993, 1207, 1208; OLG Koblenz, OLGR 2001, 130).
  • OLG Köln, 09.02.2001 - 25 UF 201/99

    Ehescheidung nach türkischem Recht

    Das wäre nur dann - ganz ausnahmsweise - der Fall, wenn sie ohne Bindung an die Ehe, allein aus wirtschaftlichen Interessen, etwa zur Vermeidung im Falle der Scheidung drohender Abschiebung oder wegen Unterhalts, der Scheidung widersprechen würde (OLG Oldenburg FamRZ 1991, 442; OLG Frankfurt FamRZ 1993, 329; OLG Hamm FamRZ 1993, 1207; IPRspr. 1995, 133).
  • OLG Oldenburg, 23.02.1994 - 3 UF 122/93

    Erzwingen einer Scheidung; Türkische Eheleute; Widerstand gegen Scheidung

    ZGB besteht (vgl. hierzu neuerdings OLG Hamm, FamRZ 1993, 1207 m.w.N.), bedarf es in einem derartigen Fall nicht.
  • AG Bayreuth, 18.02.2003 - 3 F 810/00

    Voraussetzungen für die Scheidung einer Ehe; Anforderungen an das Scheitern einer

    Wenn den Antragsteller das alleinige Verschulden an der Zerrüttung trifft, fehlt ihm die Klagebefugnis (Türk. Kassationshof FamRZ 1993, 1208 [OLG Hamm 10.05.1993 - 8 UF 78/92] ), die nach diesem Verständnis keine Prozessvoraussetzung darstellt.
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