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   OLG Düsseldorf, 15.04.1993 - 1 WF 16/93   

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https://dejure.org/1993,5814
OLG Düsseldorf, 15.04.1993 - 1 WF 16/93 (https://dejure.org/1993,5814)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 15.04.1993 - 1 WF 16/93 (https://dejure.org/1993,5814)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 15. April 1993 - 1 WF 16/93 (https://dejure.org/1993,5814)
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  • FamRZ 1993, 1217
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (1)

  • OLG Düsseldorf, 15.11.1991 - 3 WF 182/91
    Auszug aus OLG Düsseldorf, 15.04.1993 - 1 WF 16/93
    »Für eine Klage auf Zugewinnausgleich, die ohne triftige Gründe außerhalb des Ehescheidungsverbundes erhoben wird, ist Prozeßkostenhilfe wegen Mutwilligkeit insgesamt und nicht nur im Umfang der vermeidbaren Mehrkosten zu versagen (gegen OLG Düsseldorf, 3. Familiensenat, FamRZ 1992, 457 ).«.
  • OLG Dresden, 06.07.2000 - 20 WF 318/00

    Zur Frage des Bestehens eines Scheidungsverbunds und der Mutwilligkeit der

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  • OLG Oldenburg, 31.08.2000 - 12 WF 77/00

    Ansehung der Geltendmachung von Unterhaltsansprüchen in einem isolierten

    1990, 246; OLG Düsseldorf, FamRZ 1993, 1217; OLG Köln, NJW-RR 1994, 1093 [OLG Köln 16.02.1994 - 25 WF 30/94] ; OLG Düsseldorf, JurBüro 1994, 482, 483; Bork in Stein-Jonas, ZPO, 21. Aufl. (1993), § 114 Rdn. 51; Hartmann in Baumbach/Lauterbach/Albers/Hartmann, ZPO, 58. Aufl. (2000), § 114 Rdn. 125; Kalthoener/Büttner, 2. Aufl. Prozeßkostenhilfe und Beratungshilfe, Rdn. 473 m.w.N.).
  • OLG Bremen, 30.01.1997 - 5 WF 137/96

    Gewährung von Prozesskostenhilfe für eine Zugewinnausgleichsklage; Mutwillige

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  • OLG Düsseldorf, 20.09.1993 - 1 WF 157/93
    »Wird nachehelicher Unterhalt nicht kostengünstig im Ehesheidungsverbund eingeklagt, sondern isoliert nach der Scheidung, so ist die Prozeßkostenhilfe dafür nicht wegen Mutwilligkeit zu verweigern, weil der Einwand vermeidbarer Mehrkosten erst im Festsetzungsverfahren zu berücksichtigen ist (Aufgabe der bisherigen Rechtsprechung des Senats: FamRZ 1993, 1217 = OLG-Report Düsseldorf 1993, 169).«.
  • OLG Köln, 20.01.1997 - 27 WF 1/97
    Es ist deshalb mutwillig, wenn eine Folgesache statt im kostengünstigeren Verbund als isolierte Folgesache betrieben wird, es sei denn, es liegen anerkennenswerte Gründe hierfür vor (OLG Hamm FamRZ 1992, 452, 453; OLG Düsseldorf FamRZ 1993, 1217 m.w.N.).
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Rechtsprechung
   OLG Düsseldorf, 02.02.1993 - 5 WF 7/93   

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https://dejure.org/1993,7074
OLG Düsseldorf, 02.02.1993 - 5 WF 7/93 (https://dejure.org/1993,7074)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 02.02.1993 - 5 WF 7/93 (https://dejure.org/1993,7074)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 02. Februar 1993 - 5 WF 7/93 (https://dejure.org/1993,7074)
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  • FamRZ 1993, 1217
 
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Wird zitiert von ... (3)

  • OLG Brandenburg, 25.05.2001 - 15 WF 51/01

    Zur Frage der Mutwilligkeit im Sinne des § 114 ZPO bei isolierter Geltendmachung

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  • OLG Hamm, 19.01.2011 - 10 WF 201/10

    Mutwilligkeit einer Rechtsverfolgung im Prozesskostenhilfeverfahren bei

    Jedenfalls bei dieser Fallgestaltung ist nicht ersichtlich, dass die Antragstellerin einen unwirtschaftlichen, unsinnigen Prozess führt, der im Ergebnis "nichts bringt" (vgl. dazu OLG Düsseldorf OLG-Report 1993, 121).

    Das Erstreiten eines im vollem Umfang der Rechtskraft fähigen, einheitlichen Titels führt für den Gläubiger zu zahlreichen Vorteilen, die sich insbesondere in möglichen Folgeprozessen zeigen (vgl. OLG Düsseldorf OLG-Report 1993, 121 f.; Musielak/Fischer, a. a. O., § 114 Rn. 39).

  • OLG Schleswig, 06.10.2003 - 8 WF 179/03

    Prozesskostenhilfe für die nachträgliche Geltendmachung von familienrechtlichen

    In der Rechtsprechung wird zwar überwiegend angenommen, dass Prozesskostenhilfe für eine Klage nach Rechtskraft der Scheidung, die auch während des Scheidungsprozesses als Folgesache hätte geltend gemacht werden können, wegen unnütz teurer und deshalb mutwilliger Prozessführung verweigert werden müsse (so OLG Brandenburg FamRZ 2001, 1083; OLG Dresden FamRZ 1999, 601; OLG Köln FamRZ 2000, 1021; OLG Düsseldorf FamRZ 1993, 1217).
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