Weitere Entscheidung unten: KG, 05.02.1993

Rechtsprechung
   OLG Frankfurt, 27.05.1993 - 20 W 179/93   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1993,4228
OLG Frankfurt, 27.05.1993 - 20 W 179/93 (https://dejure.org/1993,4228)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 27.05.1993 - 20 W 179/93 (https://dejure.org/1993,4228)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 27. Mai 1993 - 20 W 179/93 (https://dejure.org/1993,4228)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Bt-Recht(Abodienst, Leitsatz frei)

    Rechtshilfeersuchen auf persönliche Anhörung, Fälle des Absehens von persönlicher Anhörung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Bestellung eines Betreuers; Persönliche Anhörung; Vornahme durch entscheidendes Gericht; Anhörung durch ersuchten Richter; Verfahrensrechtliche Voraussetzungen

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Betreuungssachen; Ersuchen des entscheidenden Richters; Persönliche Anhörung; Rechtshilfe

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    FGG § 2

Papierfundstellen

  • MDR 1993, 763
  • FamRZ 1993, 1221
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (1)

  • BayObLG, 10.09.1992 - 3Z BR 109/92

    Entscheidungen über Rechtshilfeersuchen in Angelegenheiten der freiwilligen

    Auszug aus OLG Frankfurt, 27.05.1993 - 20 W 179/93
    Dies ist bei der persönlichen Anhörung des Betroffenen nicht der Fall (ebenso BayObLG FamRZ 1993, 450; Keidel/Kahl FGG Teil A, 13. Aufl. § 2 Rn. 24a; Damrau/Zimmermann BtG § 68 FGG Rn. 33; siehe auch Firsching/Ruhl HRP Familienrecht, 5. Aufl., 2. Halbband, Rn. 81).
  • OLG Frankfurt, 10.09.2003 - 20 W 312/03

    Vormundschaftsgerichtliches Verfahren auf Genehmigung freiheitsentziehender

    Deshalb kann eine Ablehnung nicht damit begründet werden, die persönliche Anhörung durch den ersuchenden Richter sei erforderlich, um einen unmittelbaren Eindruck von dem Betroffenen zu erlangen (vgl. BayObLG FamRZ 1993, 450 und 2000, 1444;OLG Frankfurt BtPrax 1993, 138).
  • BayObLG, 29.04.2003 - 3Z BR 75/03

    Anordnung einer Betreuung für alle Angelegenheiten - Anhörung des Betroffenen

    Dem entspricht es nicht, dass der Amtsrichter das benachbarte Amtsgericht zur Durchführung der Anhörung im Wege der Rechtshilfe ersuchte, obwohl der Aufenthaltsort der Betroffenen vom Sitz des eigenen Gerichts kaum weiter entfernt lag als vom Sitz des ersuchten Gerichts (vgl. auch OLG Frankfurt/Main FamRZ 1993, 1221/1222; Keidel/Kayser 68 Rn. 10 m. w. N.).
  • VGH Bayern, 26.09.2018 - 8 ZB 18.1187

    Kein Erlöschen einer straßenrechtlichen Widmung durch Zwangsversteigerung

    Bei der Widmung nach Art. 6 Bay-StrWG handelt es sich nämlich nicht um ein Recht in diesem Sinn (vgl. OVG Hamburg, U.v. 12.11.1992 - Bf II 29/91 - MDR 1993, 763 = juris Rn. 46; in diese Richtung auch BVerwG, B.v. 29.10.1992 - 4 B 218.92 - NJW 1993, 480 = juris Rn. 7 - jeweils zur öffentlichen Baulast; OVG MV, B.v. 27.5.2008 - 3 M 117/05 - NVwZ-RR 2009, 76 = juris Rn. 21).
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Rechtsprechung
   KG, 05.02.1993 - 18 WF 7385/92   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1993,6183
KG, 05.02.1993 - 18 WF 7385/92 (https://dejure.org/1993,6183)
KG, Entscheidung vom 05.02.1993 - 18 WF 7385/92 (https://dejure.org/1993,6183)
KG, Entscheidung vom 05. Februar 1993 - 18 WF 7385/92 (https://dejure.org/1993,6183)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Rechtskraft; Rechtskräftig; Erinnerungsverfahren; Endscheidung; Endentscheidung; Antrag; Versorgungsausgleich; Weitere Beschwerde

  • rechtsportal.de (Leitsatz)

    ZPO § 567, § 576 Abs. 2, § 621e

Papierfundstellen

  • FamRZ 1993, 1221
 
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Wird zitiert von ... (3)

  • OLG Schleswig, 01.12.2004 - 12 UF 156/04

    Rechtskraft von OLG-Entscheidungen in Familiensachen

    Die Rechtsauffassung des Bundesgerichtshofs (FamRZ 1990, 283, 286 f.; vgl. auch Kammergericht FamRZ 1993, 1221) lässt sich auf den jetzigen Rechtszustand nicht übertragen.
  • LSG Berlin-Brandenburg, 17.10.2016 - L 8 R 610/16

    Berechnung der Altersrente nach durchgeführtem Versorgungsausgleich

    Das Rechtsmittel gegen ein Rechtskraftzeugnis bestimmt sich nach § 46 Satz 4 FamFG (s. zum Rechtszustand vor Inkrafttreten des FamFG bereits KG, Beschluss vom 5. Februar 1993 - 18 WF 7385/92-, FamRZ 1993, 1221).
  • OLG Karlsruhe, 08.08.2005 - 16 WF 53/05

    Versorgungsausgleich: Zeitpunkt der Rechtskraft einer Beschwerdeentscheidung

    Sie stützt sich im Wesentlichen auf die Entscheidung des BGH FamRZ 1990, 283 und KG FamRZ 1993, 1221.
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