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   OLG Köln, 21.12.1992 - 26 UF 188/92   

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https://dejure.org/1992,6845
OLG Köln, 21.12.1992 - 26 UF 188/92 (https://dejure.org/1992,6845)
OLG Köln, Entscheidung vom 21.12.1992 - 26 UF 188/92 (https://dejure.org/1992,6845)
OLG Köln, Entscheidung vom 21. Dezember 1992 - 26 UF 188/92 (https://dejure.org/1992,6845)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Unterhalt; Wiederheirat; Ehelich; Kind; Ehegattenunterhalt

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    BGB § 1609 Abs. 2 Satz 1

Papierfundstellen

  • FamRZ 1993, 1239
 
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Wird zitiert von ... (2)

  • BGH, 13.04.2005 - XII ZR 273/02

    Berechnung des Unterhalts im Mangelfall; Vorrang von minderjährigen und

    Das sog. relative Rangverhältnis eines geschiedenen Ehegatten gegenüber einem neuen Ehegatten kommt also dann nicht zum Tragen, wenn nur der Unterhaltsbedarf des neuen Ehegatten mit den Unterhaltsansprüchen der gemeinsamen Kinder konkurriert (OLG Köln FamRZ 1993, 1239; OLG Hamm FamRZ 1993, 1237, 1238; OLG Bamberg FamRZ 1999, 250; OLG München FamRZ 1999, 251 f.).
  • OLG Bamberg, 27.11.1997 - 2 UF 165/97

    Unterhaltsrechtliches Rangverhältnis zwischen der neuen Ehefrau und

    »Ist der wiederverheiratete Unterhaltsverpflichtete nur seinem Ehegatten aus der jetzigen Ehe, nicht jedoch auch seinem geschiedenen Ehegatten zur Gewährung von Ehegattenunterhalt verpflichtet, so besteht unterhaltsrechtlicher Gleichrang zwischen den Kindern und dem unterhaltsberechtigten Ehegatten (Anschluß an OLG Hamm vom 19.05.1993 - 11 UF 463/92 - NJW-RR 1994, 649 und OLG Köln vom 21.12.1992 - 26 UF 188/92 - FamRZ 1993, 1239 ).«.

    Mit dem Familiengericht ist der Senat der Ansicht, dass sich ohne diesen Widerspruch, wenn es als wie vorliegend um die Einbeziehung von Unterhaltsansprüchen nur eines Ehegatten geht, angesichts der völlig eindeutigen Rechtsfolge des § 1609 Abs. 2 BGB eine weitere Auslegung verbietet (so auch OLG Hamm, FamRZ 1993, 1237, 1238 und OLG Köln, FamRZ 1993, 1239 sowie in der Literatur Schwab/Borth, Handbuch des Scheidungsrechts, 3. Aufl., Teil IV, Rdn. 1113 und Heiß/Heiß/Deißenhofer, Unterhaltsrecht, Ziff. 12.3.1).

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