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   BayObLG, 16.02.1993 - 1Z BR 99/92   

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https://dejure.org/1993,1656
BayObLG, 16.02.1993 - 1Z BR 99/92 (https://dejure.org/1993,1656)
BayObLG, Entscheidung vom 16.02.1993 - 1Z BR 99/92 (https://dejure.org/1993,1656)
BayObLG, Entscheidung vom 16. Februar 1993 - 1Z BR 99/92 (https://dejure.org/1993,1656)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Beschwerde adoptionswilliger Großeltern gegen die Anordnung der Herausgabe ihres Enkels; Voraussetzungen eines dringenden Bedürfnisses für vorläufige Maßnahmen des Vormundschaftsgerichts hinsichtlich einer geplanten Adoption; Zurückführung eines Kindes aus der ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1994, 668
  • FamRZ 1993, 1356
  • Rpfleger 1993, 402
  • BayObLGZ 1993, 76
 
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Wird zitiert von ... (18)Neu Zitiert selbst (6)

  • KG, 27.11.2007 - 1 W 243/07

    Betreuerbestellung: Übertragung des Aufgabenkreises "Vertretung vor Behörden und

    Deshalb erscheint es sachgerecht, die Sache an das Vormundschaftsgericht und nicht an das Landgericht zurückzuverweisen (vgl. BayObLG, NJW 1994, 668, 669).
  • BayObLG, 03.11.1998 - 1Z BR 106/98

    Rechte und Pflichten des Vormunds

    Der Gegenstand des Antrags und der Entscheidung des Vormundschaftsrichters ist also durch die rein tatsächliche Verbringung der Kinder in das Jugendhaus X am 12.6.1998 nicht fortgefallen (vgl. BayObLGZ 1954, 120/122; 1993, 76/78 f.).

    1 Z 54/80">1980, 202/203 f,; 1993, 76/79; BayObLG FamRZ 1994, 975 ; OLG Hamm FamRZ 1980, 1155; Keidel/Kahl § 19 Rn. 30).

  • BayObLG, 13.12.2000 - 3Z BR 353/00

    Zum zulässigen Umfang einer Betreuung

    Der Senat hält es für sachdienlich (vgl. BayObLGZ 1993, 76/81), das Verfahren an das Amtsgericht zurückzuverweisen.
  • BayObLG, 26.02.1999 - 1Z BR 112/99

    Vollzug einer Herausgabeanordnung nach § 1632 BGB

    Großeltern haben insbesondere dann ein berechtigtes Interesse an der Wahrnehmung dieser Angelegenheit, wenn sie als Pflegepersonen des Kindes von der Herausgabeanordnung selbst betroffen sind (vgl. § 1632 Abs. 4 BGB ; BayObLGZ 1993, 76/78).

    In derartigen Fällen wirkt die Entscheidung vielmehr auch nach ihrem Vollzug zu Lasten der Pflegeeltern fort, zumal wenn diese, wie hier, zulässigerweise mit der Beschwerde die Rückführung im Rahmen einer Verbleibensanordnung nach § 1632 Abs. 4 BGB anstreben (BayObLGZ 1993, 76/78 f.; OLG Frankfurt Rpfleger 1982, 421; FamRZ 1983, 1164/1165; OLG Düsseldorf FamRZ 1980, 728).

  • OLG Schleswig, 02.11.2005 - 2 W 169/05

    Betreuung: Bestellung eines Betreuers trotz Vorsorgevollmacht

    Ob die Zurückverweisung an das Landgericht oder an das Amtsgericht zu erfolgen hat, steht im pflichtgemäßen Ermessen des Beschwerdesenats (BayObLG NJW 1994, 668, 669 = FamRZ 1993, 1356, 1359).
  • BayObLG, 10.07.1996 - 3Z BR 78/96

    Ungültigkeit einer Wahl bei Ladungsmängeln

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  • BayObLG, 27.02.1996 - 3Z BR 337/95

    Bestellung eines Betreuers im ausschließlichen Interesse Dritter

    Die weitere Beschwerde, auf die hin der Senat die Zulässigkeit der Erstbeschwerde selbständig zu prüfen hat (vgl. BayObLGZ 1993, 76, 77; Bassenge/Herbst FGG/ RPflG 7. Aufl. § 27 FGG Rn. 24), hat Erfolg.
  • BayObLG, 30.07.2003 - 3Z BR 139/03

    Sofortige Beschwerde des Betroffenen nach Beendigung des Unterbringungsverfahrens

    Der Beschluss regelte lediglich die Art und Weise der Zuführung des Betroffenen zur geschlossenen Unterbringung so dass mit der Unterbringung des Betroffenen die Hauptsache erledigt war (vgl. auch BayObLGZ 1993, 76/78).
  • BayObLG, 30.04.1996 - 1Z BR 36/96

    Verfahren über den Erlass einer Verbleibensanordnung

    Daher kann der Richter in einem Verfahren gemäß § 1632 Abs. 4 BGB den Erlaß einer Verbleibensanordnung mit der Anordnung der Rückführung des Kindes zu Pflegeeltern jedenfalls dann verbinden (vgl. OLG Frankfurt FamRZ 1983, 1164; Soergel/Strätz BGB 12. Aufl. § 1632 Rn. 24; Siedhoff NJW 1994, 616, 617; zu einem ähnlichen Fall BayObLGZ 1993, 76, 80), wenn die Beendigung des Aufenthalts des Kindes bei der Pflegeperson in einem unmittelbaren (insbesondere zeitlichen) Zusammenhang mit dem Verfahren über die Verbleibensanordnung steht (vgl. auch OLG Hamm NJW 1985, 3029, 3030), etwa weil wie hier die Eltern das Kind nach Einleitung des Verfahrens bei sich behalten haben.
  • BayObLG, 28.07.1999 - 3Z BR 204/99

    Voraussetzungen für die Todeserklärung eines Vermissten

    Da die Entscheidung des Amtsgerichts auf dem gleichen Rechtsverstoß wie die des Landgerichts beruht, hält es der Senat für zweckmäßig, auch die erstinstanzliche Entscheidung aufzuheben und das Verfahren an das Amtsgericht zurückzuverweisen (vgl. BayObLGZ 1993, 76; OLG Hamm NJW-RR 90, 1289; Keidel/Kahl FGG 14.Aufl. § 27 Rn. 66c; Bassenge/Herbst FGG/ RPflG 8.Aufl. § 27 FGG Rn. 31).
  • BayObLG, 19.03.1997 - 3Z BR 73/97

    Behinderung der Abschiebung durch verdecktes Kirchenasysl - Einstweilige

  • BayObLG, 11.04.2001 - 3Z BR 1/01

    Zulässigkeit der sofortigen Beschwerde gegen eine ausländerrechtliche

  • BayObLG, 17.11.2000 - 3Z BR 294/00

    Anfechtung der Festsetzung der Betreuervergütung durch die Staatskasse

  • BayObLG, 01.02.1999 - 3Z BR 40/99

    Anhörung eines Ausländers vor Anordnung oder Verlängerung der Abschiebungshaft

  • BayObLG, 11.07.1997 - 3Z BR 133/97

    Berücksichtigung des Vorschlags des Betreuten bei Bestellung eines neuen

  • BayObLG, 08.07.1994 - BReg. 1 Z BR 9/94

    Rechtmäßigkeit der Gestattung von Zwangsmaßnahmen gegenüber den Eltern zum

  • BayObLG, 28.10.1996 - 1Z BR 223/96

    Voraussetzungen für ein Einschreiten des Vormundschaftsgerichts im Wege der

  • AG Neuss, 13.07.2009 - 48 F 204/09

    Sinngemäße Anwendung des § 1632 Abs. 4 BGB bei Befinden des Kindes bereits in

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