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Rechtsprechung
   OLG Karlsruhe, 15.10.1992 - 16 UF 144/91   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1992,4285
OLG Karlsruhe, 15.10.1992 - 16 UF 144/91 (https://dejure.org/1992,4285)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 15.10.1992 - 16 UF 144/91 (https://dejure.org/1992,4285)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 15. Oktober 1992 - 16 UF 144/91 (https://dejure.org/1992,4285)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Selbstbehalt; Großer; Kleiner; Unterhalt

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 1993, 1452
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • OLG Karlsruhe, 15.09.1988 - 16 UF 192/86
    Auszug aus OLG Karlsruhe, 15.10.1992 - 16 UF 144/91
    Während dem Unterhaltspflichtigen gegenüber minderjährigen Kindern nach § 1603 Abs. 2 BGB und grundsätzlich auch gegenüber dem nicht geschiedenen Ehegatten (Senat, FamRZ 1989, 388) nur der zur Deckung seines notwendigen Bedarfs erforderliche Betrag, der sogenannte kleine Selbstbehalt zu belassen ist, muss ihm gegenüber dem geschiedenen Ehegatten in Anlehnung an die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (aaO., S. 265) unter Billigkeitsgesichtspunkten mindestens ein Betrag bleiben, der in den Grenzen des kleinen und des großen Selbstbehalts nach den Umständen des Falles zu bemessen ist.
  • BGH, 18.10.1989 - IVb ZR 89/88

    Angemessenheit des Unterhalts

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 15.10.1992 - 16 UF 144/91
    Aber auch der eigene angemessene Unterhalt, soweit er nach der Rechtsprechung des BGH (in FamRZ 1990, 260 f. = NJW 1990, 1172 f.) mit dem vollen eheangemessenen Unterhalt i.S. des § 1578 Abs. 1 Satz 1 BGB gleichzusetzen ist (vgl. auch Palandt/Diederichsen, aaO., Rdn. 16; Heiß/Heiß, Unterhaltsrecht, Handbuch 1991, I 3.215), wird nicht i.S. des § 1581 BGB gefährdet.
  • OLG Karlsruhe, 09.07.1997 - 2 UF 196/96

    Düsseldorfer Tabelle - Selbstbehalt notwendiger - Miete - Selbstbehaltssätze

    Dies liegt bereits nicht unerheblich unter dem ihm gegenüber der Beklagten zustehenden sogenannten eheangemessenen Selbstbehalt, den der Senat mit 1.650,00 DM monatlich ansetzt und der somit zwischen dem sogenannten kleinen und dem großen Selbstbehalt liegt (1.500,00 DM bzw. 1.800,00 DM monatlich; vgl. OLG Karlsruhe, Urteil vom 15.10.1992 - 16 UF 144/91 - FamRZ 1993, 1452 ; Beschluß vom 19.06.1992 - 2 UF 296/91).
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Rechtsprechung
   AG Altenkirchen, 16.12.1992 - 4 F 114/92   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1992,6185
AG Altenkirchen, 16.12.1992 - 4 F 114/92 (https://dejure.org/1992,6185)
AG Altenkirchen, Entscheidung vom 16.12.1992 - 4 F 114/92 (https://dejure.org/1992,6185)
AG Altenkirchen, Entscheidung vom 16. Dezember 1992 - 4 F 114/92 (https://dejure.org/1992,6185)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

Papierfundstellen

  • FamRZ 1993, 1452
 
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Wird zitiert von ...

  • OLG Brandenburg, 23.07.2003 - 9 UF 111/03

    Die gesteigerte Erwerbsobliegenheit eines Unterhaltsverpflichteten gegenüber

    Die Entscheidung, an einer angebotenen Umschulung teilzunehmen, um auf diese Weise seine Vermittlungschancen auf dem Arbeitsmarkt zu erhöhen, ist isoliert betrachtet unterhaltsrechtlich nicht zu beanstanden (Kalthoener/Büttner, Die Rechtsprechung zur Höhe des Unterhalts, 6. Auflage, Rn. 625; OLG Hamm, FamRZ 1997, 1168; AG Altenkirchen, FamRZ 1993, 1452).
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