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   OLG Celle, 09.09.1992 - 17/92   

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https://dejure.org/1992,7477
OLG Celle, 09.09.1992 - 17/92 (https://dejure.org/1992,7477)
OLG Celle, Entscheidung vom 09.09.1992 - 17/92 (https://dejure.org/1992,7477)
OLG Celle, Entscheidung vom 09. September 1992 - 17/92 (https://dejure.org/1992,7477)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 1993, 220
 
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Wird zitiert von ... (2)

  • OLG Schleswig, 11.10.2005 - 2 W 192/05

    Änderung des gewöhnlichen Aufenthalts in Betreuungssachen

    Zu berücksichtigen sind dabei insbesondere auch die Interessen des Betreuers an der Erleichterung seiner Amtsführung sowie an einem möglichst unbeschwerlichen Kontakt zum Vormundschaftsgericht (BayObLGZ 1996, 274, 276 = FamRZ 1997, 438.439; OLG Hamm FamRZ 1993, 220).

    Dabei verkennt der Senat nicht, dass gerade die Neufassung des § 65a FGG eine rationale Arbeit der Vormundschaftsgerichte befördern will; die erleichterte Abgabemöglichkeit soll insbesondere darauf hinwirken, dass lange Anreisen des Vormundschaftsrichters zum Aufenthaltsort des Betroffenen zwecks Durchführung von Anhörungen vermieden werden (vgl. BT-Drs. 15/2494, S. 18, 40; Probst, Betreuungs- und Unterbringungsverfahren, 2005, S. 27 Rdn. 12; gegen eine Berücksichtigung der Belange des Vormundschaftsgerichts noch OLG Celle FamRZ 1993, 220 f.).

  • OLG Celle, 03.03.2003 - 17 AR 10/03

    Abgabe eines Betreuungsverfahrens an anderes Gericht nach § 65a Abs. 1 Gesetz

    Ein solcher liegt dann vor, wenn durch die Abgabe im konkreten Einzelfall eine Situation entsteht, die unter besonderer Berücksichtigung der Interessen des Betroffenen eine zweckmäßigere, leichtere Führung der Angelegenheit ermöglicht (vgl. OLG Celle, FamRZ 1993, 220; Daraum/Zimmermann, 3.Aufl., § 65a Rdnr.8; Bienwald, § 65a, Rdnr.10; Engelhardt in Keidel/Kuntze/Winkler, 15. Aufl., § 46 Rdnr.3 mit zahlreichen Nachweisen; sowie Kayser in Keidel/Kuntze/Winkler, 15. Aufl., § 65a Rdnr.2).

    Ganz abgesehen davon, dass die Änderung des gewöhnlichen Aufenthaltsorts allein als wichtiger Grund in der Regel kaum ausreicht (vgl. OLG Celle FamRZ 1993, 220; Damrau/Zimmermann, 3.Aufl., § 65a Rdnr.9; Bienwald, § 65a, Rdnr. 9; Kayser in Keidel(Kuntze/Winkler, 15. Aufl., § 65 Rdnr. 2) ful221; ), ist es allgemein anerkannt, dass auch die Interessen des Betreuers an der Erleichterung seiner Amtsführung - allerdings nur soweit dadurch die Belange des Betroffenen nicht beeinträchtigt werden - zu berücksichtigten sind (vgl. OLG Celle, FamRZ 1993, 220; Damrau/Zimmermann, 3.Aufl., § 65a Rdnr.8; Bienwald, § 65a, Rdnr.10; Kayser in Keidel/Kuntze/ Winkler, 15. Aufl., § 65 Rdnr.3).

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