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   BayObLG, 26.11.1992 - 3Z AR 140/92   

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https://dejure.org/1992,3790
BayObLG, 26.11.1992 - 3Z AR 140/92 (https://dejure.org/1992,3790)
BayObLG, Entscheidung vom 26.11.1992 - 3Z AR 140/92 (https://dejure.org/1992,3790)
BayObLG, Entscheidung vom 26. November 1992 - 3Z AR 140/92 (https://dejure.org/1992,3790)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Bt-Recht(Abodienst, Leitsatz frei)

    Abgabe vor Betreuerbestellung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    FGG § 65a Abs. 1, § 46 Abs. 1
    Abgabe eines Betreuungsverfahrens vor Bestellung eines Betreuers

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Betreuungsverfahren; Wichtige Gründe; Vormundschaftsgericht; Betreuer; Auswahl; Anhörung; Ermittlungen

  • rechtsportal.de (Leitsatz)

    FGG §§ 65, 65a

Papierfundstellen

  • MDR 1993, 351
  • FamRZ 1993, 449
  • FamRZ 1994, 1189
  • Rpfleger 1993, 242
  • BayObLGZ 1992, 351
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (2)

  • BayObLG, 12.01.1989 - AR 3 Z 111/88
    Auszug aus BayObLG, 26.11.1992 - 3Z AR 140/92
    1. Das Bayerische Oberste Landesgericht ist zur Entscheidung zuständig, weil die am Abgabestreit beteiligten Amtsgerichte in verschiedenen bayerischen Landgerichtsbezirken liegen (§ 65 a Abs. 1 Satz 1, § 46 Abs. 2 Satz 1, § 199 Abs. 2 Satz 2 FGG , Art. 11 Abs. 3 Nr. 1 AGGVG; vgl. BayObLGZ 1989, 1).
  • BayObLG, 07.07.1988 - AR 3 Z 43/88

    Zustimmung des Pfleglings zur Abgabe einer Pflegschaft

    Auszug aus BayObLG, 26.11.1992 - 3Z AR 140/92
    Ebenso kann auch das Interesse des Vormundschaftsgerichts an einer für den Betreuten vorteilhafteren Erfüllung der ihm obliegenden Aufgaben mitbestimmend sein (ständige Rechtsprechung; vgl. BayObLGZ 1988, 236/237 m. w. Nachw.).
  • KG, 06.10.2011 - 1 AR 13/11

    Betreuungsverfahren: Abgabe an das Wohnortgericht nach Betreuerwechsel

    Durch die Abgabe des Verfahrens muss im Hinblick auf das Wohl des Betroffenen ein Zustand geschaffen werden, der eine zweckmäßigere, leichtere Führung der Angelegenheit ermöglicht (Budde, in: Keidel, FamFG, 16. Aufl., § 273 Rdn. 3; BayObLG FamRZ 1993, 449).
  • LG Kassel, 10.02.2006 - 3 T 67/06

    Berufsbetreuervergütung: Vergütungssatz bei vorübergehendem Aufenthalt des

    Er wird dort im Sinne des tatsächlichen Lebensmittelpunktes der Person verstanden, von dem nur gesprochen werden könne, wenn am Ort eine gewisse Einbindung, z.B. in familiärer, sozialer oder beruflicher Hinsicht, stattgefunden habe (BayObLG, FamRZ 1993, 89; FamRZ 1993, 449; OLG Karlsruhe, FamRZ 1996, 1341; Keidel/Kuntze/Kayser, FGG, 15. Auflage, § 65 Rdnr. 3; Deinert, FamRZ 2005, 954, 957).
  • OLG Karlsruhe, 17.03.1995 - 11 AR 8/95

    Änderung des gewöhnlichen Aufenthalts; Abgabe; Zuständigkeit; Gericht

    Der Vollständigkeit halber sei abschließend auf folgendes hingewiesen: Einer - nach weiteren Ermittlungen zu den dafür maßgeblichen Umständen - gebotenen Abgabe stünde bei Vorliegen aller sonstigen Voraussetzungen nicht entgegen, daß für den Betroffenen ein Betreuer noch nicht bestellt ist (Beschluß des Senats vom 23. April 1993 - 11 AR 8/93 - unter Bezugnahme auf BayObLG FamRZ 1993, 449; vgl. auch Beschluß des Senats vom 11. Oktober 1993 - 11 AR 20/93 - FamRZ 1994, 449, 451).
  • KG, 22.07.2003 - 1 AR 2/03

    Betreuungsverfahren: Abgabe eines grundlos eingeleiteten Verfahrens an das

    Insgesamt muss durch die Abgabe im Hinblick auf das Wohl des Betroffenen ein Zustand geschaffen werden, der eine zweckmäßigere, leichtere Führung der Angelegenheit ermöglicht (Keidel/Kahl, FGG, 15. Aufl., § 65 Rn. 3; BayObLG FamRZ 1993, 449).
  • BayObLG, 15.03.1996 - 3Z AR 18/96

    Ermittlung des gewöhnlichen Aufenthalts eines Betroffenen in einem Verfahren der

    Zwar kommt es für die Anwendung dieser Bestimmung nicht darauf an, daß bereits ein Betreuer bestellt ist (vgl. BayObLGZ 1992, 351).
  • BayObLG, 26.02.1998 - 3Z AR 8/98

    Zur Rolle eines Verfahrenspflegers bei der Bestellung eines Betreuers

    Der Abgabe steht auch nicht entgegen, daß bisher noch kein Betreuer bestellt ist (BayObLGZ 1992, 351; Bassenge/Herbst § 65a Rn. 3).
  • BayObLG, 07.02.1996 - 3Z AR 6/96

    Bedürfnis der Fürsorge

    Die Abgabe ist auch zulässig, wenn noch kein Betreuer bestellt ist (BayObLGZ 1992, 351).
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