Weitere Entscheidung unten: OLG Schleswig, 27.05.1992

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   BayObLG, 10.09.1992 - 3Z BR 109/92   

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BayObLG, 10.09.1992 - 3Z BR 109/92 (https://dejure.org/1992,5366)
BayObLG, Entscheidung vom 10.09.1992 - 3Z BR 109/92 (https://dejure.org/1992,5366)
BayObLG, Entscheidung vom 10. September 1992 - 3Z BR 109/92 (https://dejure.org/1992,5366)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    FGG § 2, § 68; GVG § 158, § 159 Abs. 1 S. 1
    Entscheidungen über Rechtshilfeersuchen in Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Bt-Recht(Abodienst, Leitsatz frei) (Leitsatz)

    Rechtshilfeersuchen auf persönliche Anhörung

Verfahrensgang

  • AG München - 711 XVII 2975/92
  • AG Rosenheim - 2 AR 312/92
  • BayObLG, 10.09.1992 - 3Z BR 109/92

Papierfundstellen

  • FamRZ 1993, 450
  • BayObLGZ 1992, 271
 
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Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 27.06.1979 - IV ARZ 31/79

    Zuständigkeit für die Entscheidung eines Zuständigkeitsstreits bayerischer

    Auszug aus BayObLG, 10.09.1992 - 3Z BR 109/92
    Deshalb kann es nicht auf den allgemeinen Gerichtsaufbau nach dem GVG ankommen; maßgeblich muß vielmehr die Rechtsmittelzuständigkeit in der konkreten Verfahrensart sein (vgl. für § 36 Nr. 6 ZPO : BGH NJW 1979, 2249 und NJW 1988, 2739/2740).
  • BGH, 08.06.1988 - I ARZ 388/88

    Kompetenzkonflikt zweier Gerichte der freiwilligen Gerichtsbarkeit; Erteilung

    Auszug aus BayObLG, 10.09.1992 - 3Z BR 109/92
    Deshalb kann es nicht auf den allgemeinen Gerichtsaufbau nach dem GVG ankommen; maßgeblich muß vielmehr die Rechtsmittelzuständigkeit in der konkreten Verfahrensart sein (vgl. für § 36 Nr. 6 ZPO : BGH NJW 1979, 2249 und NJW 1988, 2739/2740).
  • BayObLG, 04.12.1986 - BReg. 1 Z 43/86

    Beschwerde gegen die Festsetzung de Geschäftswerts

    Auszug aus BayObLG, 10.09.1992 - 3Z BR 109/92
    Bedenkt man noch, dass für Erstbeschwerden aus dem Bereich der Freiwilligen Gerichtsbarkeit (z.B. Richterablehnungen) die Zuständigkeit des Bayerischen obersten Landesgerichts auch ohne ausdrückliche gesetzliche Regelung einhellig bejaht wird (vgl. z.B. BayObLGZ 1957, 134/139; 1967, 474/476; 1986, 489/490), also auch insoweit für die Zuständigkeit auf den Instanzenzug in der konkreten Verfahrensart abgestellt wird, so sind durchgreifende Bedenken gegen die hier vertretene Auffassung nicht ersichtlich; diese Auffassung entspricht den Grundsätzen der Verfahrensökonomie und gewährleistet eine zweckmäßige Handhabung nach einheitlichen Grundsätzen.
  • BayObLG, 12.01.1989 - AR 3 Z 111/88
    Auszug aus BayObLG, 10.09.1992 - 3Z BR 109/92
    Es gilt der allgemeine Grundsatz, dass über Zuständigkeitsfragen nur von Spruchkörpern entschieden werden soll, die im Instanzenzug auch zur Entscheidung der einschlägigen Sachfragen berufen sind (BayObLGZ 1989, 1/3).
  • BayObLG, 06.12.1999 - 3Z AR 34/99

    Anhörung des Betroffenen zur Bestellung eines Betreuers

    Das Bayerische Oberste Landesgericht ist zur Entscheidung berufen (§ 2 Satz 2 FGG , § 159 Abs. 1 Satz 1, Abs. 2 GVG ; vgl. BayObLGZ 1992, 271).

    Eine Ausnahme sieht das Gesetz nur für den Fall vor, daß die vorzunehmende Handlung in dem betreffenden Verfahren nach dem Recht des ersuchten Gerichts generell verboten ist (§ 158 Abs. 2 Satz 1 GVG ; vgl. BayObLGZ 1992, 271/272; OLG Frankfurt a.Main FGPrax 1995, 167).

    Die dahingehende Beurteilung des ersuchenden Richters zu überprüfen ist der ersuchte Richter und somit auch der Senat nicht befugt (vgl. BayObLGZ 1992, 271/272, 273; OLG Frankfurt a.Main FGPrax 1995, 167; Keidel/Kahl FGG 14.Aufl. § 2 Rn. 21).

  • BayObLG, 17.09.1993 - 1Z AR 24/93

    Notwendigkeit einer Erbscheinserteilung; Zuständigkeit des Gerichts für ein

    (Anschluß an BayObLGZ 1992, 271) 2. Hat der Rechtspfleger ein an ihn gerichtetes Gesuch um Rechtshilfe abgelehnt, so ist er in ihm übertragenen Nachlaßsachen ohne Einschaltung des Richters befugt, den Antrag gemäß § 159 Abs. 1 Satz 1 GVG zu stellen.

    Das Bayerische Oberste Landesgericht ist zur Entscheidung des Rechtshilfestreits zuständig, weil es sich bei dem Nachlaßverfahren um eine Angelegenheit der freiwilligen Gerichtsbarkeit handelt und das ersuchte Gericht sich in Bayern befindet ( § 2 Satz 2 FGG , § 159 Abs. 1 Satz 1 GVG ; § 199 FGG , Art. 11 Abs. 3 AGGVG; vgl. BayObLGZ 1992, 271).

    Der allgemeine Grundsatz, wonach Nebenentscheidungen, soweit höhere Instanzen befaßt werden, von den Gerichten getroffen werden sollen, die im Instanzenzug auch zur Entscheidung in der Hauptsache berufen sind (vgl. BayObLGZ 1989, 1/3 und 1992, 271/272 m.w.Nachw.), ist auch für Rechtshilfeersuchen anwendbar.

  • BayObLG, 26.02.2004 - 3Z AR 10/04

    Anhörung vor vorläufiger Unterbringung - Ablehnung eines diesbezüglichen

    Das Bayerische Oberste Landesgericht ist zur Entscheidung berufen (§ 2 Satz 2 FGG; § 159 Abs. 1 Satz 1, Abs. 2 GVG; vgl. BayObLGZ 1992, 271).

    Eine Ausnahme sieht das Gesetz nur für den Fall vor, dass die vorzunehmende Handlung in dem betreffenden Verfahren nach dem Recht des ersuchten Gerichts generell verboten ist (§ 158 Abs. 2 Satz 1 GVG; vgl. BayObLGZ 1992, 271/272; FamRZ 2000, 1444).

  • BayObLG, 21.01.1998 - 3Z AR 2/98

    Rechtshilfeersuchen um persönliche Anhörung einer durch einstweilige Anordnung

    gemäß § 159 Abs. 2 GVG berufen (BayObLGZ 1992, 271; BayObLG FamRZ 1995, 304/305).

    Ein Grund zu einer Ablehnung gemäß § 158 Abs. 2 Satz 1 GVG besteht nicht (vgl. hierzu BayObLGZ 1992, 271 zu § 68 FGG ).

  • OLG Frankfurt, 10.09.2003 - 20 W 312/03

    Vormundschaftsgerichtliches Verfahren auf Genehmigung freiheitsentziehender

    Deshalb kann eine Ablehnung nicht damit begründet werden, die persönliche Anhörung durch den ersuchenden Richter sei erforderlich, um einen unmittelbaren Eindruck von dem Betroffenen zu erlangen (vgl. BayObLG FamRZ 1993, 450 und 2000, 1444;OLG Frankfurt BtPrax 1993, 138).
  • OLG Köln, 02.05.2003 - 16 Wx 107/03

    Anhörung des Betreuten durch einen ersuchten Richter

    Das ersuchte Gericht ist deshalb nicht befugt zu prüfen, ob die verfahrensrechtlichen Voraussetzungen für die Vornahme der erbetenen Handlung im konkreten Einzelfall vorliegen (vgl. z. B. BayObLG FamRZ 1993, 450 = BayObLG 1992, 271; Keidel/Kayser, FGG 15. Auflage, § 68 Rdn. 10 mit weiteren Nachweisen).
  • OLG Frankfurt, 27.05.1993 - 20 W 179/93

    Bestellung eines Betreuers; Persönliche Anhörung; Vornahme durch entscheidendes

    Dies ist bei der persönlichen Anhörung des Betroffenen nicht der Fall (ebenso BayObLG FamRZ 1993, 450; Keidel/Kahl FGG Teil A, 13. Aufl. § 2 Rn. 24a; Damrau/Zimmermann BtG § 68 FGG Rn. 33; siehe auch Firsching/Ruhl HRP Familienrecht, 5. Aufl., 2. Halbband, Rn. 81).
  • OLG Zweibrücken, 07.04.2000 - 2 AR 15/00

    Ablehnung eines Rechtshilfeersuchens durch den Rechtspfleger

    Die Vorschrift ist dahin auszulegen, dass es allein auf die abstrakte Zulässigkeit der Verfahrenshandlung ankommt, d.h. die Ablehnung kommt nur dann in Betracht, wenn das Ersuchen als solches seinem Inhalt nach "schlechthin" verboten ist (vgl. BGH LM Nr. 2 zu § 158 GVG und NJW 1990, 2936 f; Senat, Beschluss vom 10. September 1999 - 2 AR 41/99 - BayObLG FamRZ 1993, 450; OLG Düsseldorf MDR 1996, 843, 844; Zöller/Gummer, ZPO 21. Aufl. § 158 Rdnr. 3 f; Keidel/Kahl aaO § 2 Rdnrn. 20 und 21).
  • BayObLG, 26.05.2004 - 3Z AR 17/04

    Rechtshilfeersuchen auf Anhörung einer Betroffenen in einem Betreuungsverfahren

    1. Das Bayerische Oberste Landesgericht ist zur Entscheidung berufen (§ 2 Satz 2 FGG, § 159 Abs. 1 Satz 1, Abs. 2 GVG; vgl. BayObLGZ 1992, 271).
  • BayObLG, 13.03.1997 - 1Z BR 257/96

    Sachbeschwerde gegen Verknüpfung von Akteneinsicht und Vorschußzahlung im

    Gemäß § 2 Satz 2 FGG , § 159 GVG besteht die Zuständigkeit des Senats auch, soweit die Versagung der Aktenübersendung als Ablehnung eines Rechtshilfeersuchens zu überprüfen wäre (vgl. BayObLGZ 1992, 271 ff.).
  • BayObLG, 12.04.1995 - ZGS 1/94

    Erfordernis der Erinnerung bei Antrag gemäß § 159 Abs. 2 GVG nach Ablehnung eines

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Rechtsprechung
   OLG Schleswig, 27.05.1992 - 2 W 41/92   

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OLG Schleswig, Entscheidung vom 27. Mai 1992 - 2 W 41/92 (https://dejure.org/1992,3818)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Übergeleitete Vormundschaft ; Pflegschaft; Abgaberegelung; Gültigkeit; Bestellung eines Betreuers

  • Bt-Recht (Leitsatz)

    Abgabe zum 1.1.1992

  • rechtsportal.de (Leitsatz)

    BtG Art. 9 § 1, § 5; FGG § 46, § 65, § 65a

Papierfundstellen

  • NJW 1992, 2434
  • MDR 1992, 970
  • MDR 1993, 970
  • FamRZ 1993, 450 (Ls.)
  • Rpfleger 1992, 482
  • Rpfleger 1993, 482
 
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