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   LG Frankfurt/Main, 12.11.1992 - 2/9 T 428/92   

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https://dejure.org/1992,8389
LG Frankfurt/Main, 12.11.1992 - 2/9 T 428/92 (https://dejure.org/1992,8389)
LG Frankfurt/Main, Entscheidung vom 12.11.1992 - 2/9 T 428/92 (https://dejure.org/1992,8389)
LG Frankfurt/Main, Entscheidung vom 12. November 1992 - 2/9 T 428/92 (https://dejure.org/1992,8389)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Bt-Recht(Abodienst, Leitsatz frei)

    Krankheitseinsicht als Voraussetzung für Betreuung und Unterbringung, Aufhebung der Betreuung, im Namen des Betroffenen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • FamRZ 1993, 478
 
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Wird zitiert von ... (3)

  • OLG Schleswig, 03.11.1999 - 2 W 173/99

    Erforderlichkeit der Unterbringung zu einer Heilbehandlung

    Eine Unterbringung zur Erzwingung der Krankheits- und Behandlungseinsicht ist aber unzulässig (LG Frankfurt FamRZ 1993, 478; Saage/Göppinger, Freiheitsentziehung und Unterbringung, 3. Aufl., § 1906 BGB Rn. 21).
  • KG, 24.05.2005 - 1 W 91/05

    Betreuung: Notwendigkeit der Unterbringung eines an einer Psychose erkrankten

    Der Hinweis des Betroffenen auf die Entscheidung des Landgerichts Frankf./M. FamRZ 1993, 478 (ähnlich OLG Schleswig, FamRZ 2000, 1123 bei einem Betroffenen mit' z. Zt. unbekanntem Aufenthalt) verkennt, dass jener Fall im Tatsächlichen anders gelagert war, weil nach dem dort eingeholten ärztlichen Gutachten eine Heilbehandlung des Betroffenen mangels Einvernehmens nicht Erfolg versprechend war.
  • LG Rostock, 23.10.2002 - 2 T 341/02

    Unterbringung eines Betreuten in einer geschlossenen Einrichtung zur

    Allein zur Durchführung dieser Behandlung und damit zur Erzwingung der Krankheits- und Behandlungseinsicht bei dem Betroffenen ist eine Unterbringungsmaßnahme jedoch unverhältnismäßig und damit unzulässig (OLG Schleswig MDR 2000, 87; LG Frankfurt FamRZ 1993, 478; LG Rostock vom 07.02.2000 - 2 T 36/00 -).
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