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   OLG Düsseldorf, 05.10.1992 - 5 UF 102/92   

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OLG Düsseldorf, 05.10.1992 - 5 UF 102/92 (https://dejure.org/1992,7028)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 05.10.1992 - 5 UF 102/92 (https://dejure.org/1992,7028)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 05. Oktober 1992 - 5 UF 102/92 (https://dejure.org/1992,7028)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • FamRZ 1993, 575
 
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Wird zitiert von ... (5)

  • OLG München, 08.08.2013 - 34 AR 219/13

    Bestimmung des gemeinsam zuständigen Gerichts für Ansprüche unter ehemals in

    Aber selbst wenn man als Anspruchsgrundlage für die erforderliche Mitwirkung bei der ordentlichen Kündigung eine Nebenpflicht aus dem abgeschlossenen Mietvertrag annimmt (so wohl OLG Düsseldorf FamRZ 1993, 575/576), so ist der persönliche Anwendungsbereich des § 23 Nr. 2a GVG , insoweit nicht anders als § 29a ZPO (siehe Zöller/Vollkommer ZPO 29. Aufl. § 29a Rn. 6a), nicht eröffnet.
  • OLG Frankfurt, 01.02.1996 - 20 W 25/96
    Eine Ausnahme von diesem Grundsatz ist nur dann zu machen, wenn das Verfahren des Gerichts der ersten Instanz an so schwerwiegenden Mängeln leidet, daß ihre Behebung durch das Beschwerdegericht für die Beteiligten dem Verlust einer Instanz gleichkäme (vgl. BGH NJW 1982, 520 = FamRZ 1982, 152; OLG München JFG 23, 193/194; OLG Frankfurt NJW-RR 1989, 5; OLG Düsseldorf FamRZ 1993, 575; Bassenge/Herbst a.a.O. § 25 FGG Rn. 11).
  • OLG Frankfurt, 15.11.1996 - 20 W 610/94
    Dieser Grundsatz gilt im Verfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit entsprechend, wenn das Verfahren der Erstinstanz so mangelhaft war, daß die abschließende Entscheidung im Beschwerdeverfahren dem Verlust einer Instanz gleichkommt (BayObLG FamRZ 1987, 98; OLG Frankfurt am Main NJW 1989, 5; OLG Düsseldorf FamRZ 1993, 575; Keidel/Kuntze a.a.O., § 25 Rn. 7; Bassenge/Herbst FGG/ RPflG 7. Aufl., § 25 FGG Rn. 11).
  • OLG Karlsruhe, 29.10.1999 - 2 UF 259/98

    Ehewohnungszuweisung - türkisches Recht - Folgesache

    Somit ist es den deutschen Gerichten verwehrt, anläßlich der Scheidung die Ehewohnung einem Ehegatten zur endgültigen alleinigen Nutzung zuzuweisen (so etwa auch OLG Düsseldorf FamRZ 1993, 575, 576; Brudermüller, Regelungen der Nutzungs- und Rechtsverhältnisse an Hausrat und Ehewohnung, FamRZ 1999, 193, 205 m.w.N.).
  • AG Saarbrücken, 09.11.1994 - 40 F 216/92
    Eine entsprechende Sachnorm betreffend die Regelung der Rechtsverhältnisse an der Ehewohnung für die Zeit nach der Scheidung ist dem türkischen Recht fremd (vgl. OLG Düsseldorf, FamRZ 1993, 575 ), so daß eine materiell rechtliche Grundlage für den geltend gemachten Anspruch insoweit nicht besteht.
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