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   BayObLG, 21.01.1993 - 3Z BR 169/92   

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https://dejure.org/1993,4226
BayObLG, 21.01.1993 - 3Z BR 169/92 (https://dejure.org/1993,4226)
BayObLG, Entscheidung vom 21.01.1993 - 3Z BR 169/92 (https://dejure.org/1993,4226)
BayObLG, Entscheidung vom 21. Januar 1993 - 3Z BR 169/92 (https://dejure.org/1993,4226)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Beschwerdeverfahren; Vormundschaftsgericht; Beschwerdegericht; Verfahrenspfleger; Prozeßbevollmächtigter; Rechtsanwalt; Verfahrenspfleger; Bestellung

  • Bt-Recht(Abodienst, Leitsatz frei) (Leitsatz)

    Verfahrenspflegschaft, Verpflichtung des Betreuers, Betreuerbestellung durch LG, Erledigung der Hauptsache

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    FGG § 67, § 68

Papierfundstellen

  • FamRZ 1993, 602
  • Rpfleger 1993, 283
  • BayObLGZ 1993 Nr. 5
  • BayObLGZ 1993, 14
 
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Wird zitiert von ... (13)

  • OLG Frankfurt, 01.02.1996 - 20 W 25/96
    Denn das Amtsgericht war an die der Aufhebung des Beschlusses vom 28.8.1995 zugrundeliegende tatsächliche und rechtliche Beurteilung durch das Landgericht auch dann gebunden, wenn diese Beurteilung rechtlich nicht zutreffend gewesen sein sollte (BayObLG Rpfleger 1992, 432 und FamRZ 1993, 602/603; Keidel/Kuntze a.a.O. Rn. 8, Bassenge/ Herbst a.a.O. FGG Rn. 15, Rn. 15, je zu § 25).

    Das bedeutet, daß auch das Rechtsbeschwerdegericht im gleichen Umfang wie die Erstinstanz und das Beschwerdegericht gebunden ist, wenn die vom Landgericht ausgesprochene Zurückverweisung nicht angefochten wurde und die Sache nach erneuter Entscheidung der Erstinstanz und des Beschwerdegerichts an das Rechtsbeschwerdegericht gelangt (BGHZ 15, 122; BayObLG Rpfleger 1992, 432 und FamRZ 1993, 602; Bassenge/Herbst a.a.O. § 25 FGG Rn. 17).

  • OLG Zweibrücken, 29.04.2002 - 3 W 59/02

    Betreuungsanordnung: Formerfordernisse an eine vor dem

    Dahinstehen kann, ob gegen die Ablehnung der Aufhebung einer Betreuung die einfache oder sofortige Beschwerde gegeben ist (vgl. etwa BayObLG FamRZ 1993, 602; Bassenge/Herbst/Roth, FGG/RPflG 9. Aufl. § 69 i Rdnr. 16 einerseits, MünchKomm/Schwab, BGB 4. Aufl. § 1908 d Rdnr. 6; HK-BUR/Rink § 1908 d Rdnr. 12 andererseits).
  • BayObLG, 06.05.1999 - 2Z BR 21/99

    Weitere Beschwerde gegen die vom Grundbuchamt zu fällende Entscheidung, nachdem

    An die rechtliche Beurteilung in der zurückverweisenden Entscheidung des Beschwerdegerichts (hier in der im Verfahren über die Zwischenverfügung ergangenen Beschwerdeentscheidung) ist nicht nur das Gericht des unteren Rechtszugs gebunden (vgl. § 565 Abs. 2 ZPO), sondern grundsätzlich auch das Beschwerdegericht selbst, an das die Sache nach erneuter Beschwerdeeinlegung wiederum gelangt (BGHZ 15, 122/124 m.w.N.; BayObLGZ 1991, 323/326; BayObLG FamRZ 1993, 602 f.; KG MDR 1980, 766; Demharter GBO 22. Aufl. Rn. 43, Meikel/Streck Rn. 47, jeweils zu § 77; Keidel/Kahl FGG 14. Aufl. § 25 Rn. 9).

    Eine weitere Beschwerde könne also nicht darauf gestützt werden, daß die den Entscheidungen des Beschwerdegerichts zugrundeliegende Rechtsauffassung unrichtig sei; daraus folge, daß auch das Gericht der weiteren Beschwerde in einem solchen Fall nicht mehr frei sei; soweit es sich um die die Zurückverweisung tragende Rechtsansicht handele; es müsse ebenfalls diese Rechtsansicht zugrunde legen (BGHZ 15, 122/124 f.; 25, 200/204; 60, 392/396 f. - Beschluß des Gemeinsamen Senats der obersten Gerichtshöfe des Bundes vom 6.2.1973 - BayObLG WE 1988, 30; FamRZ 1993, 602 f.; OLG Hamm OLGZ 1968, 80/82; 1971, 84/86; Meikel/Streck § 77 Rn. 47; Keidel/Kahl § 25 Rn. 9).

  • BayObLG, 23.12.1993 - 3Z BR 282/93

    Beendigung; Bestellung; Zeitablauf; Betreuung; Vorläufig; Endgültig; Weitere

    Bei unzulässiger (weiterer) Beschwerde braucht in der Regel kein Verfahrenspfleger bestellt zu werden (BayObLGZ 1993, 14).

    Bei unzulässiger weiterer Beschwerde ist die Bestellung eines Verfahrenspflegers nicht angebracht (BayObLGZ 1993, 14).

  • BayObLG, 23.06.1994 - 3Z BR 171/94
    Kommt es zum Ergebnis, daß der Landkreis zu entlassen ist, dann muß es selbst einen neuen Betreuer bestellen; grundsätzlich kann es diese Aufgabe nicht etwa dem Amtsgericht übertragen (vgl. BayObLGZ 1993, 14).
  • BayObLG, 18.12.2002 - 3Z BR 200/02

    Entlassung des Betreuers ohne Bestellung eines Verfahrenspflegers bei fehlendem

    Das Landgericht hatte daher zu prüfen, ob der Betroffenen nicht gemäß § 67 Abs. 1 Satz 1 FGG ein Verfahrenspfleger zu bestellen war (BayObLGZ 1993, 14 Rpfleger 1993, 491; BayObLG FamRZ 1997, 1358; OLG Zweibrücken FGPrax 1998, 57; Bassenge/Herbst/Roth FGG/RPflG 9. Aufl. § 67 FGG Rn. 2; Keidel/Kayser FGG 14. Aufl. § 67 Rn. 1), der die Interessen der Betroffenen im Verfahren objektiv hätte vertreten können.
  • OLG Koblenz, 08.08.2012 - 5 U 175/12
    Bei der persönlichen Verpflichtung gemäß §§ 1909, 1915, 1789 BGB handelt es sich - anders, als es sich in dem von der Beklagten zitierten Fall der Bestellung eines Betreuers in BayObLG FamRZ 1993, 602 verhielt - um ein konstitutives Merkmal der Berufung ins Amt (BayObLG JFG 3, 67; KGJ 38, 67; Engler in Staudinger, BGB , 2004, § 1789 Rn. 7; Wagnitz in Münchener Kommentar, BGB , 6. Aufl., § 1789 Rn. 7; Zimmermann in Soergel, BGB , 13. Aufl., § 1789 Rn. 7).
  • KG, 01.07.1999 - 1 W 6784/97

    Antrag auf Erteilung eines dem eingezogenen Erbschein inhaltsgleichen Erbscheins;

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  • BayObLG, 14.06.1995 - 3Z BR 133/95

    Beschränkung eines Rechtsmittels gegen die Bestellung eines Betreuers auf die

    Das Bedenken des Senats in seinem Beschluß vom 21.1.1993 (FamRZ 1993, 602 ), daß gegen die isolierte Anfechtung der Auswahl des Betreuers das im Gesetzgebungsverfahren als sehr wesentlich bezeichnete Prinzip der Einheitsentscheidung spreche, greift letztlich nicht durch.
  • BayObLG, 22.10.1997 - 3Z BR 112/97

    Keine Berücksichtigung des Vorschlags der Betreuten zur Bestellung ihres Sohnes

    a) Hält wie hier das Beschwerdegericht, das über die Anfechtung einer Betreuerbestellung zu entscheiden hat, die Auswahlentscheidung des Vormundschaftsgerichts ganz oder teilweise für fehlerhaft, so muß es nach Aufhebung der Betreuerbestellung in aller Regel selbst einen Betreuer bestellen (vgl. BayObLGZ 1993, 14).
  • BayObLG, 23.06.1994 - 3Z BR 81/94
  • BayObLG, 14.04.1994 - 3Z BR 79/94
  • BayObLG, 02.03.1995 - 3Z BR 48/95
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