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   OLG Bamberg, 03.06.1992 - 2 WF 65/92   

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https://dejure.org/1992,3491
OLG Bamberg, 03.06.1992 - 2 WF 65/92 (https://dejure.org/1992,3491)
OLG Bamberg, Entscheidung vom 03.06.1992 - 2 WF 65/92 (https://dejure.org/1992,3491)
OLG Bamberg, Entscheidung vom 03. Juni 1992 - 2 WF 65/92 (https://dejure.org/1992,3491)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Abänderungsklage des Unterhaltspflichtigen bei Trennungsunterhalt und Beschwerde gegen die Versagung der Bewilligung von Prozesskostenhilfe; Bloße Behauptung von Einkommensänderungen als Zulässigkeitsvoraussetzung für eine Abänderungsklage; Unterhalt ab Rechtshängigkeit ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1992, 1413
  • FamRZ 1993, 66
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (10)

  • OLG Schleswig, 20.12.2013 - 15 WF 414/13

    Minderjährigenunterhalt: Erhöhung des Selbstbehalts wegen hoher Wohn- und

    Innerhalb der Rechtsprechung (vgl. KG, FamRZ 2012, 1649; OLG Bamberg, FamRZ 1993, 66) und Literatur (vgl. Klinkhammer in: Wendl/Dose, Das Unterhaltsrecht in der familiengerichtlichen Praxis, 8. Aufl. § 2 Rn. 392; Brudermüller in: Palandt, BGB, 73. Aufl. § 1603 BGB Rn. 20) besteht Einigkeit, dass eine Heraufsetzung des in den Tabellenbeträgen ausgewiesenen Wohnkostenanteils grundsätzlich möglich ist, wenn der Pflichtige für die Deckung seines Wohnbedarfs dauerhaft unvermeidbare Mehrkosten in erheblichen Umfang aufbringen muss (vgl. KG, a.a.O.Rn. 4).

    Die Überschreitung des Betrages von 360, 00 EUR monatlich für Warmmiete muss erheblich und unvermeidbar sein, wobei der Unterhaltsschuldner gehalten ist, sich um eine preisgünstigere Wohnung zu bemühen und Wohnkosten durch die Inanspruchnahme von Wohngeld zu senken (vgl. OLG Bamberg, FamRZ 1993, 66, 67).

  • OLG Bamberg, 11.03.1993 - 2 UF 173/92

    Ermittlung des eheangemessenen Bedarfs des unterhaltsberechtigten Ehegatten

    Der Senat ist der bisher vom Bundesgerichtshof vertretenen Auffassung bereits in einem Beschluss vom 3.6.1992 (abgedruckt in NJW-RR 1992, 1413 ff. und in FamRZ 1993, 66 ff.) entgegengetreten und hat sich auf den Standpunkt gestellt, dass im Mangelfall der Bedarf des unterhaltsberechtigten Ehegatten pauschal in Höhe des notwendigen Eigenbedarfes anzusetzen sei (so auch Graba, in FamRZ 1992, §§ 541 ff., 542.).

    Wie der Senat im Beschluss vom 3.6.1992 (FamRZ 1993, 66 ff., 68) näher ausgeführt hat, ist das Kindergeld hälftig dem unterhaltsberechtigten Ehegatten und zur anderen Hälfte den Kindern (als teilweise) bedarfsdeckend zuzurechnen.

    Ebenfalls bereits im Beschluss vom 3.6.1992 (aaO.) hat der Senat dargelegt, dass eine unterschiedlich hohe Bemessung des Selbstbehaltes gegenüber den Kindern einerseits und dem geschiedenen Ehegatten andererseits dann nicht in Betracht kommen kann, wenn - wie hier - der notwendige Selbstbehalt des Unterhaltsschuldners ohnehin höher liegt als der Eigenbedarfsbetrag, der sich nach den ehelichen Lebensverhältnissen errechnen würde, und den § 1581 Satz 1 BGB zunächst als Maßstab für die Leistungsfähigkeit gegenüber dem geschiedenen Ehegatten bestimmt.

  • OLG Oldenburg, 04.03.2003 - 12 U 36/02

    Einstandspflicht für den Unterhaltsschaden bei misslungenem

    Die Tatsache, dass der Klageerhebung ein Verfahren auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe vorausgegangen ist, führt ebenfalls nicht zu einer Vorverlagerung des Zeitpunkts für eine Abänderung (BGH NJW 1982, 1050; NJW 1982, 1812, 1813; FamRZ 1984, 355; OLG Bamberg FamRZ 1993, 66; aA Zöller/Vollkommer § 323 Rd. 35 mit w. Nachw.).
  • OLG Brandenburg, 22.12.1994 - 9 UF 82/94

    Gewährung von Prozesskostenhilfe bei einer Abänderungsklage; Abänderung von

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