Weitere Entscheidung unten: BGH, 20.01.1993

Rechtsprechung
   BGH, 16.12.1992 - XII ZB 137/92   

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BGH, 16.12.1992 - XII ZB 137/92 (https://dejure.org/1992,2731)
BGH, Entscheidung vom 16.12.1992 - XII ZB 137/92 (https://dejure.org/1992,2731)
BGH, Entscheidung vom 16. Dezember 1992 - XII ZB 137/92 (https://dejure.org/1992,2731)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Versäumung der Berufungsfrist - Nachträgliche Genehmigung von nicht postulationsfähigen Rechtsanwälten vorgenommenen Prozesshandlungen

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    ZPO § 78
    Einlegung von Rechtsmitteln durch nicht zugelassenen Anwalt

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 519 Abs. 3
    Postulationsfähigkeit des Rechtsanwalts: Genehmigung von Schriftsätzen eines nicht postulationsfähigen Anwalts durch einen postulationsfähigen

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • FamRZ 1993, 695
  • VersR 1993, 1034
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 20.03.1992 - V ZB 7/92

    Keine Postulationsfähigkeit vor Bezirksgericht bei bloßer Eintragung in

    Auszug aus BGH, 16.12.1992 - XII ZB 137/92
    Gegen diese Entscheidung hat der Kläger durch nicht postulationsfähige Rechtsanwälte (vgl. BGH, Beschluß vom 20. März 1992 - V ZB 7/92 - NJW 1992, 1512) beim Bezirksgericht Berufung eingelegt; dieselben Anwälte haben nach Verlängerung der Frist bis zum 17. April 1992 das Rechtsmittel durch Schriftsatz vom 13. April 1992 begründet.
  • BGH, 07.06.1990 - III ZR 142/89

    Wahrung der Klagefrist durch einen nicht postulationsfähigen Rechtsanwalt;

    Auszug aus BGH, 16.12.1992 - XII ZB 137/92
    In Rechtsprechung und Schrifttum ist anerkannt, daß von nicht postulationsfähigen Rechtsanwälten vorgenommene Prozeßhandlungen nachträglich durch einen postulationsfähigen Bevollmächtigten wirksam genehmigt werden können, wobei die Genehmigung auch in einer Bezugnahme liegen kann (vgl. BGHZ 111, 339 mit Schrifttumsnachweisen auf S. 343).
  • BAG, 18.06.2015 - 2 AZR 58/14

    Kammerrechtsbeistand - Postulationsfähigkeit

    Eine rückwirkende Heilung kommt nicht in Betracht (vgl. BAG 17. September 2013 - 9 AZR 75/12 - aaO; BGH 16. Dezember 1992 - XII ZB 137/92 - zu II 3 der Gründe; ErfK/Koch 15. Aufl. § 11 ArbGG Rn. 7) .
  • BAG, 17.09.2013 - 9 AZR 75/12

    Einlegung der Berufung - Vertretung durch Rechtsanwalt

    Nach Fristablauf ist eine rückwirkende Heilung grundsätzlich ausgeschlossen (vgl. BGH 16. Dezember 1992 - XII ZB 137/92 - zu II 3 der Gründe) .
  • BGH, 14.07.1993 - IV ZB 1/93

    Geltendmachung von Ansprüchen aus einer Feuer- und Einbruchdiebstahlversicherung

    Aus dem Beschluß des Bundesgerichtshofs vom 16. Dezember 1992 (- XII ZB 137/92 - FamRZ 1993, 695), auf den die Klägerin hinweist, kann sie nichts zu ihren Gunsten herleiten.

    Darin unterscheidet sich der vorliegende Fall von dem, der dem Beschluß des Bundesgerichtshofs vom 16. Dezember 1992 (a.a.O.) zugrunde lag.

  • BGH, 12.12.2001 - IV ZB 11/01

    Pflichten des erstinstanzlichen Anwalts bei Beauftragung eines zweitinstanzlichen

    Die von Rechtsanwalt K. vorgelegte Berufungsbegründung genügt noch den Anforderungen des § 519 Abs. 3 ZPO, weil er sich in seinem Schriftsatz vom 22. September 2000 das Vorbringen von Rechtsanwalt H. einschließlich der darin enthaltenen Beweisantritte zu eigen gemacht hat (vgl. BGH, Beschluß vom 16. Dezember 1992 - XII ZB 137/92 - BGHR ZPO § 519 Abs. 3 Nr. 2 Bezugnahme 4).
  • BGH, 27.01.1999 - XII ZB 167/98

    Zuständigkeit des Amtsgerichts für vor dem 01.07.1998 anhängig gewordene

    Deshalb kann einem solchen Schriftstück nur dann die Genehmigung einer zuvor von einem nicht postulationsfähigen Rechtsanwalt vorgenommenen Prozeßhandlung - hier: der Berufungseinlegung - entnommen werden, wenn erkennbar ist, daß der postulationsfähige Rechtsanwalt den Mangel erkannt und sich eingeschaltet hat, um ihn zu beseitigen (Senatsurteil vom 16. Dezember 1992 - XII ZB 137/92 - FamRZ 1993, 695; vgl. auch BGHZ 111, 339, 343 f.).
  • BGH, 10.12.1998 - IX ZB 88/98

    Nachholung der versäumten Prozeßhandlung

    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs kann zwar ein nicht von einem postulationsfähigen Rechtsanwalt unterzeichneter Schriftsatz innerhalb der für die Prozeßhandlung geltenden Frist durch einen beim Prozeßgericht zugelassenen Anwalt genehmigt werden (BGHZ 111, 139, 345 ff; BGH, Beschl. v. 16. Dezember 1992 - XII ZB 137/92, FamRZ 1993, 695).
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Rechtsprechung
   BGH, 20.01.1993 - XII ZA 19/91   

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https://dejure.org/1993,8508
BGH, 20.01.1993 - XII ZA 19/91 (https://dejure.org/1993,8508)
BGH, Entscheidung vom 20.01.1993 - XII ZA 19/91 (https://dejure.org/1993,8508)
BGH, Entscheidung vom 20. Januar 1993 - XII ZA 19/91 (https://dejure.org/1993,8508)
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Volltextveröffentlichungen (4)

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1993, 643
  • FamRZ 1993, 695
 
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Wird zitiert von ...

  • BGH, 03.05.1995 - XII ZR 29/94

    Rechtsnatur einer Vereinbarung zwischen Eheleuten über eine heterologe

    Dem steht nicht entgegen, daß der Senat in dem vorausgegangenen Statusverfahren der Parteien in dem Beschluß vom 20. Januar 1993 (XII ZA 19/91 - FamRZ 1993, 695, 696) die Kläger des vorliegenden Rechtsstreits (die damaligen Beklagten) zu dieser Frage als beweisbelastet angesehen hat.
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