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OLG Düsseldorf, 25.06.1992 - 10 U 6/92 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BGB § 426
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- NJW-RR 1992, 1476
- FamRZ 1993, 70
Wird zitiert von ... (3) Neu Zitiert selbst (2)
- BFH, 18.09.1990 - VII R 99/89
Gläubiger eines Steuererstattungsanspruchs aus Verlustrücktrag gem. § 10d EStG …
Auszug aus OLG Düsseldorf, 25.06.1992 - 10 U 6/92
Der BFH hat in jüngster Zeit entschieden (NJW 1991, 2103), daß bei gemeinsamer Steuerveranlagung gem. § 37 Abs. 1 AO 1977 jeder Steuerschuldner einen öffentlichrechtlichen Erstattungsanspruch hat, für dessen Rechnung eine Steuerzahlung erfolgt ist. - OVG Nordrhein-Westfalen, 29.03.1978 - I B 52/78
Auszug aus OLG Düsseldorf, 25.06.1992 - 10 U 6/92
Anknüpfungspunkt für den Umfang der [damit aus § 426 Abs. 1 BGB folgenden] Ausgleichspflicht muß der Umstand sein, daß auch bei gemeinschaftlicher Steuerveranlagung und auch bei Bestehen einer Zugewinngemeinschaft die Vermögen der Eheleute sowie ihre Schulden, einschließlich der Steuerschulden, getrennt bleiben (vgl. BGH, NJW 1979, 564 ff.).
- BGH, 31.05.2006 - XII ZR 111/03
Aufteilung einer Steuerschuld unter getrennt lebenden Ehegatten
a) Als weitere Möglichkeit wird - jedenfalls soweit es um Steuererstattungen geht - eine Aufteilung entsprechend § 37 Abs. 2 AO nach dem Verhältnis der Steuerbeträge befürwortet, die von den Ehegatten im Veranlagungszeitraum tatsächlich auf die gemeinsame Steuerschuld erbracht worden sind (so etwa OLG Düsseldorf FamRZ 1993, 70, 71; OLG Hamm FamRZ 2001, 98; LG Stuttgart FamRZ 1998, 241). - OLG Düsseldorf, 20.03.2001 - 24 U 126/00
Haftungsausfüllende Kausalität eines Beratungsfehlers
Richtig ist auch, dass die Frage, wie eine Steuererstattung unter den Ehegatten im Innenverhältnis aufzuteilen ist, in vielen Einzelheiten umstritten ist (vgl. die Nachweise oben und aus der obergerichtlichen Rechtsprechung beispielsweise OLG Köln FamRZ 1999, 656f; OLG Düsseldorf -10. ZS-, FamRZ 1993, 70f m.w.N.). - AG Bremen, 08.01.2001 - 22 C 132/00
Substantiierung eines Anspruchs auf Auszahlung einer Steuerrückerstattung; …
Diese Probleme vermeidet die Auffassung, nach der der Ausgleich beschränkt auf den Erstattungsbetrages entsprechend § 37 Abs. 2 AO nach den Steuerbeträgen, die von den Ehegatten im Veranlagungszeitraum jeweils tatsächlich gezahlt worden sind, vorgenommen werden soll (vgl. OLG Düsseldorf, 10. ZivilS, NJW-RR 1992 S. 1476; wohl auch: OLG Karlsruhe NJW-RR 1991 S. 200, 201).