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Rechtsprechung
   OLG Schleswig, 03.07.1992 - 10 UF 12/91 - Ta   

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https://dejure.org/1992,4407
OLG Schleswig, 03.07.1992 - 10 UF 12/91 - Ta (https://dejure.org/1992,4407)
OLG Schleswig, Entscheidung vom 03.07.1992 - 10 UF 12/91 - Ta (https://dejure.org/1992,4407)
OLG Schleswig, Entscheidung vom 03. Juli 1992 - 10 UF 12/91 - Ta (https://dejure.org/1992,4407)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Arbeitsunfallrente; Gesetzliche Vermutung ; Gültigkeit

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    BGB § 1610a

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 1993, 712 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ...

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Rechtsprechung
   OLG Karlsruhe, 08.02.1993 - 2 W 1/92   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1993,8603
OLG Karlsruhe, 08.02.1993 - 2 W 1/92 (https://dejure.org/1993,8603)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 08.02.1993 - 2 W 1/92 (https://dejure.org/1993,8603)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 08. Februar 1993 - 2 W 1/92 (https://dejure.org/1993,8603)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • FamRZ 1993, 712
 
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Wird zitiert von ... (5)

  • OLG Celle, 24.07.2001 - 15 UF 58/01

    Vaterschaftsfeststellungsverfahren; Unterhaltsannex ; Leistungsfähigkeit;

    1995, 387) und Karlsruhe (FamRZ 1993, 712) hat sich schon deshalb erübrigt, weil die genannten Gerichte im jeweils entschiedenen Fall eine 'Offensichtlichkeit' der Leistungsunfähigkeit verneint haben und es daher auf die Relevanz ihrer Einwendbarkeit im Ergebnis nicht ankam.

    Bei einem gleich gelagerten Wertungskonflikt hat auch das OLG Karlsruhe (FamRZ 1993, 712, 713) den Leistungsunfähigkeitseinwand in das Abänderungsverfahren verwiesen; auf 'eine allenfalls vorübergehende Leistungsunfähigkeit, wie sie durch eine Berufsausbildung hervorgerufen werden kann', könne sich der Mann im Unterhaltsannex zum Statusverfahren nicht berufen.

  • OLG Celle, 24.07.2001 - 15 UF 98/01

    Vaterschaftsfeststellungsverfahren; Unterhaltsannex ; Leistungsfähigkeit;

    1995, 387) und Karlsruhe (FamRZ 1993, 712) hat sich schon deshalb erübrigt, weil die genannten Gerichte im jeweils entschiedenen Fall eine "Offensichtlichkeit" der Leistungsunfähigkeit verneint haben und es daher auf die Relevanz ihrer Einwendbarkeit im Ergebnis nicht ankam.

    Bei einem gleich gelagerten Wertungskonflikt hat auch das OLG Karlsruhe (FamRZ 1993, 712, 713) den Leistungsunfähigkeitseinwand in das Abänderungsverfahren verwiesen; auf "eine allenfalls vorübergehende Leistungsunfähigkeit, wie sie durch eine Berufsausbildung hervorgerufen werden kann", könne sich der Mann im Unterhaltsannex zum Statusverfahren nicht berufen.

  • OLG Brandenburg, 16.03.2000 - 9 UF 196/99

    Unterhaltsansprüche bei Vaterschaftsfeststellung - Zeitpunkt der Geltendmachung -

    Einwendungen, die die Herauf- bzw. Herabsetzung des Unterhaltsanspruches betreffen und damit regelmäßig zu einer erheblichen Verzögerung des Verfahrens führen können, sind deshalb dem Abänderungsverfahren nach § 654 ZPO vorzubehalten; insbesondere kann der Beklagte nicht seine fehlende oder eingeschränkte Leistungsfähigkeit oder die mangelnde Bedürftigkeit des klagenden Kindes geltend machen (Baumbach/Lauterbach/Albers/Hartmann, ZPO , 58. Aufl. 2000, § 653 Rdn. 2; Thomas/Putzo, ZPO , 22. Aufl. 1999, § 653 Rdn. 5 f.; Musielak, ZPO , 1998 , § 654 Rdn. 3; Lipp/Wagenitz, Das neue Kindschaftsrecht, 1999, § 653 ZPO Rdn. 2; siehe auch Zöller-Philippi, ZPO , 21. Aufl. 1999, § 653 Rdn. 3; zum alten Recht - § 643 ZPO a. F. - siehe OLG Karlsruhe, FamRZ 1993, 712 f.).
  • OLG Karlsruhe, 31.07.2000 - 2 UF 10/99

    kroatisches Recht - Kindesunterhalt - Recht des Aufenthaltsortes

    Etwaige Abweichungen vom Regelunterhalt konnten nur im Verfahren gem. § 643 a ZPO a.F. überprüft werden Eine Ausnahme beim Einwand der Leistungsunfähigkeit des Verpflichteten ist nur für den Fall diskutiert worden, daß diese unstreitig oder offensichtlich ständig gegeben ist (vgl. OLG Karlsruhe FamRZ 1993, 712, 713; OLG Stuttgart FamRZ 1995, 621, 622).
  • OLG Frankfurt, 25.10.1999 - 1 UF 200/99
    Damit wäre eine zeitraubende Prüfung von Unterhaltsfragen nicht zu vereinbaren (vgl.: OLG Karlsruhe, FamRZ 1993, S. 712, 713).
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Rechtsprechung
   OLG Hamm, 19.11.1992 - 5 WF 153/92   

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https://dejure.org/1992,9815
OLG Hamm, 19.11.1992 - 5 WF 153/92 (https://dejure.org/1992,9815)
OLG Hamm, Entscheidung vom 19.11.1992 - 5 WF 153/92 (https://dejure.org/1992,9815)
OLG Hamm, Entscheidung vom 19. November 1992 - 5 WF 153/92 (https://dejure.org/1992,9815)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • FamRZ 1993, 712
 
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Wird zitiert von ... (5)

  • BGH, 02.12.2009 - XII ZB 207/08

    Veranlassung für eine Klage auf vollen Unterhalt bei einer vorherigen Erbringung

    Zum Teil wird hier allerdings vertreten, dass der Unterhaltsschuldner Veranlassung zur Erhebung der gesamten Klage gegeben hat, wenn der geschuldete Unterhalt erheblich über dem tatsächlich gezahlten Unterhalt liege (OLG Oldenburg FamRZ 2003, 1575; OLG Nürnberg FamRZ 2002, 252; OLG Düsseldorf FamRZ 1994, 117; OLG Hamm FamRZ 1993, 712).
  • KG, 03.04.2007 - 13 UF 46/06

    Kindesunterhalt: Anspruch auf Ersatz der Kosten für Halbtagsplatz im

    Teilweise wird vertreten, dass der auf den vollen Unterhaltsbetrag verklagte Unterhaltsverpflichtete hinsichtlich des unstreitigen freiwillig gezahlten Sockelbetrages keine Veranlassung zur Klage gegeben habe, so dass er bei sofortigem Anerkenntnis gemäß § 93 ZPO insoweit auch nicht mit den Kosten des Rechtsstreites belastet werden dürfe (OLG Oldenburg FamRZ 2003, 1575; OLG Nürnberg MDR 1999, 1387; OLG Düsseldorf, FamRZ 1994, 117; OLG Hamm FamRZ 1993, 712 und OLG Bremen, FamRZ 1989, 876; Göppinger/Wax/van Els, Unterhaltsrecht, 8. Aufl., Rdnr. 2109; Baumbach/Lauterbach/Albers/Hartmann, ZPO, 60. Aufl., § 93, Rdnr. 62).
  • OLG Stuttgart, 11.01.2001 - 18 WF 545/00

    Kosten bei sofortigem Anerkenntnis - Titulierung von Unterhaltsansprüchen -

    Etwas anderes ergibt sich auch nicht daraus, dass der Beklagte außergerichtlich nicht den vollen von der Klägerin geltend gemachten Unterhaltsbetrag in Höhe von 1.800 DM, sondern nur einen Teil-Unterhalt in Höhe von 1.590 DM anerkannt hat (etwa OLG Karlsruhe FamRZ 1985, 955 (bei nur geringem Rest); OLG Bremen FamRZ 1989, 876 f.; OLG Hamm FamRZ 1993, 712; OLG Düsseldorf FamRZ 1994, 117; OLG Frankfurt/M. FamRZ 1998, 445; Musielak/Wolsf, a. a. O.; aA OLG Düsseldorf FamRZ 1991, 1207; OLG Köln NJW-RR 1998, 1703 f. = FamRZ 1999, 175 (L); AG Charlottenburg FamRZ 1994, 117, 118; Zöller/Herget, ZPO, 22. Aufl. 2001, § 93 Rz. 6 "Unterhaltssachen").
  • OLG Zweibrücken, 04.02.2002 - 2 WF 8/02

    Kosten des Rechtsstreits im Fall eines nur zur Teilleistung bereiten

    Teilweise wird vertreten, dass der auf den vollen Unterhaltsbetrag verklagte Unterhaltsverpflichtete hinsichtlich des unstreitigen freiwillig gezahlten Sockelbetrages keine Veranlassung zur Klage gegeben habe, so dass er bei sofortigem Anerkenntnis gemäß § 93 ZPO insoweit auch nicht mit den Kosten des Rechtsstreites belastet werden dürfe (OLG Düsseldorf, 5. Familiensenat, FamRZ 94, 117; OLG Hamm FamRZ 1993, 712 und OLG Bremen FamRZ 89, 876 - beide für den Fall der Geringfügigkeit des streitigen Spitzenbetrages; Göppinger/Wax, Unterhaltsrecht, 7. Aufl., Rdnr. 2107).
  • OLG Frankfurt, 16.02.2009 - 4 WF 85/08

    Anlass zur Klage gegen zu Teilleistungen bereiten Unterhaltsschuldner

    OLG Hamm, FamRZ 1993, 712, welches die Grenze jedenfalls bei einer Restforderung von rund 10 % der Hauptforderung nicht erreicht sieht; OLG Bremen, FamRZ 1989, 876 f. bei 15 %).
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