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   BGH, 17.03.1993 - IV ZR 245/91   

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https://dejure.org/1993,7317
BGH, 17.03.1993 - IV ZR 245/91 (https://dejure.org/1993,7317)
BGH, Entscheidung vom 17.03.1993 - IV ZR 245/91 (https://dejure.org/1993,7317)
BGH, Entscheidung vom 17. März 1993 - IV ZR 245/91 (https://dejure.org/1993,7317)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Vorwegverteilung des elterlichen Vermögens ohne steuerschädliche Wirkung - Grundsätze der vorweggenommenen Erbfolge - Herbeiführung der allseits bezweckten Gleichstellung der Geschwister auf der Grundlage der festgelegten Werte

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • FamRZ 1993, 950
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 29.04.1982 - III ZR 154/80

    Enteignung; Rückübereignung; Ergänzende Auslegung; Drohende Enteignung;

    Auszug aus BGH, 17.03.1993 - IV ZR 245/91
    Sollte sich ergeben, daß das Anwesen des Beklagten erheblich weniger wert war, als in dem ersten Gutachten H. angenommen ist, und daß insofern ein anfänglicher Irrtum über die Geschäftsgrundlage vorliegt, dann ist weiter zu prüfen, ob dem Beklagten infolgedessen ein Festhalten an dem Gesamtvertrag vom 3. Dezember 1980 nicht zugemutet werden kann (vgl. z.B. BGHZ 84, 1, 9 [BGH 29.04.1982 - III ZR 154/80] und öfter).
  • BGH, 30.01.1991 - IV ZR 299/89

    Ausgleichsansprüche bei ungleicher Übertragung des Vermögens auf Kinder

    Auszug aus BGH, 17.03.1993 - IV ZR 245/91
    Auf die dagegen gerichtete Revision des Beklagten hat der erkennende Senat dieses Urteil aufgehoben (BGHZ 113, 310 [BGH 30.01.1991 - IV ZR 299/89]).
  • BGH, 20.09.2002 - V ZR 170/01

    Vortrag "ins Blaue hinein" durch Vorlage eines Privatgutachtens

    Keine Partei ist aufgrund der ihr obliegenden Prozeßförderungspflicht gezwungen, der Annahme einer Behauptung aufs Geratewohl durch Einholung eines Privatgutachtens entgegenzutreten (vgl. BGH, Urt. v. 17. März 1993, IV ZR 245/91, FamRZ 1993, 950, 951).
  • OLG Hamm, 28.02.2008 - 28 U 138/07

    Anwaltshaftung: Kein unbeschränktes Mandat bei überschlägigem

    Dazu wäre die Klägerin allenfalls dann in der Lage gewesen, wenn sie zuvor ein entsprechendes fachkundiges Privatgutachten eingeholt hätte, wozu sie nicht verpflichtet war (vgl. BGH in NJW-RR 2003, 69 [71], FamRZ 1993, 950 [951]).
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