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BayObLG, 24.03.1993 - 3Z BR 61/93 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (3)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Verfahrenspfleger; Befugnis; Vormundschaftsgericht; Entscheidung; Beschwerde; Weitere Beschwerde
- Bt-Recht(Abodienst, Leitsatz frei) (Leitsatz)
Weitere Beschwerde durch Verfahrenspfleger 1. Instanz
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
Verfahrensgang
- BayObLG, 23.03.1993 - 3Z BR 61/93
- BayObLG, 24.03.1993 - 3Z BR 61/93
Papierfundstellen
- FamRZ 1993, 990
- BayObLGZ 1993 Nr. 30
- BayObLGZ 1993, 135
Wird zitiert von ... (4)
- OLG Frankfurt, 21.08.1996 - 20 W 263/96
Unzulässigkeit der Beschwerde; Erstinstanzlich bestellter Verfahrenspfleger; …
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - BayObLG, 17.03.1999 - 3Z BR 51/99
Weitere Beschwerde gegen die Beschwerdeentscheidung des Landgerichts durch einen …
Ein vom Amtsgericht gemäß § 67 FGG in einer Betreuungssache bestellter Verfahrenspfleger ist nicht befugt, gegen eine Beschwerdeentscheidung des Landgerichts weitere Beschwerde einzulegen (vgl. BayObLGZ 1993, 135; BayObLG FamRZ 1995, 488 LS;… Keidel/Kaiser FGG 14.Aufl. § 67 Rn. 13). - OLG Frankfurt, 14.06.1995 - 20 W 110/95 Der Zulässigkeit steht nicht entgegen, daß die Verfahrenspflegerin nicht für das Unterbringungsverfahren (§ 70 b FGG), sondern nur für das erstinstanzliche Betreuungsverfahren ( § 67 FGG ) bestellt worden ist und als solche keine weitere Beschwerde einlegen könnte (BayOblG Z 93, 135 = FamRZ 93, 990).
- BayObLG, 02.03.1995 - 3Z BR 48/95 Vor Einlegung eines zulässigen Rechtsmittels kommt die Bestellung eines Verfahrenspflegers für den Rechtsmittelzug nicht in Betracht (BayObLGZ 1993, 135 = BtE 1992/93,136).