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   BVerfG, 02.02.1993 - 1 BvR 1697/91   

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https://dejure.org/1993,285
BVerfG, 02.02.1993 - 1 BvR 1697/91 (https://dejure.org/1993,285)
BVerfG, Entscheidung vom 02.02.1993 - 1 BvR 1697/91 (https://dejure.org/1993,285)
BVerfG, Entscheidung vom 02. Februar 1993 - 1 BvR 1697/91 (https://dejure.org/1993,285)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Maßstab der Prüfung der Erfolgsaussicht im Prozeßkostenhilfeverfahren bei schwierig zu beantwortenden Rechtsfragen in der Hauptsache

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Prozeßkostenhilfe - Anforderungen - Erfolgsaussichten - Härtegrund

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1993, 1090
  • FamRZ 1993, 664
 
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Wird zitiert von ... (99)Neu Zitiert selbst (1)

  • BVerfG, 13.03.1990 - 2 BvR 94/88

    Gleichheitssatz - Prozeßkostenhilfe - Erfolgsaussichten - Ungeklärte Rechtsfragen

    Auszug aus BVerfG, 02.02.1993 - 1 BvR 1697/91
    a) Aus Art. 3 Abs. 1 GG in Verbindung mit dem Rechtsstaatsprinzip ergibt sich das Gebot der Rechtsschutzgleichheit, das eine weitgehende Angleichung der Situation unbemittelter Rechtsuchender an die bemittelter verlangt (vgl. BVerfGE 81, 347 [356 f.] m.w.N.).

    Die Prüfung der Erfolgsaussicht darf aber nicht dazu führen, daß die Rechtsverfolgung oder Rechtsverteidigung in das summarische Verfahren der Prozeßkostenhilfe vorverlagert wird und dieses an die Stelle des Hauptverfahrens tritt; denn das Prozeßkostenhilfeverfahren soll den verfassungsrechtlich geforderten Rechtsschutz nicht selbst bieten, sondern erst zugänglich machen (vgl. BVerfGE 81, 347 [357]).

  • KG, 10.07.2009 - 9 W 119/08

    Haftung eines Foto-Portals

    Insbesondere wenn - wie hier - die Klärung schwieriger, bislang ungeklärter Rechtsfragen entscheidungserheblich ist, darf die Erfolgsaussicht der beabsichtigten Klage nicht verneint werden (vgl. BVerfG NJW-RR 1993, 1090).

    Trotz dieser Bedenken war der Antragstellerin auch für den Zahlungsantrag Prozesskostenhilfe zu bewilligen, weil die Rechtslage auch insoweit nicht eindeutig geklärt ist und der von ihm vertretene Rechtsstandpunkt zumindest vertretbar erscheint ( BGH, NJW 1994, 1160; BVerfG NJW-RR 1993, 1090).

    Insbesondere wenn - wie hier - die Klärung schwieriger, bislang ungeklärter Rechtsfragen entscheidungserheblich ist, darf die Erfolgsaussicht der beabsichtigten Klage nicht verneint werden (vgl. BVerfG NJW-RR 1993, 1090).

    Trotz dieser Bedenken war der Antragstellerin auch für den Zahlungsantrag Prozesskostenhilfe zu bewilligen, weil die Rechtslage auch insoweit nicht eindeutig geklärt ist und der von ihm vertretene Rechtsstandpunkt zumindest vertretbar erscheint ( BGH, NJW 1994, 1160; BVerfG NJW-RR 1993, 1090).

    Insbesondere wenn - wie hier - die Klärung schwieriger, bislang ungeklärter Rechtsfragen entscheidungserheblich ist, darf die Erfolgsaussicht der beabsichtigten Klage nicht verneint werden (vgl. BVerfG NJW-RR 1993, 1090).

    Trotz dieser Bedenken war der Antragstellerin auch für den Zahlungsantrag Prozesskostenhilfe zu bewilligen, weil die Rechtslage auch insoweit nicht eindeutig geklärt ist und der von ihm vertretene Rechtsstandpunkt zumindest vertretbar erscheint ( BGH, NJW 1994, 1160; BVerfG NJW-RR 1993, 1090).

  • BVerfG, 15.12.2008 - 1 BvR 1404/04

    Verletzung von Art 2 Abs 1 GG iVm Art 20 Abs 3 GG durch verfehlte

    Insbesondere läuft es dem Gebot der Rechtsschutzgleichheit zuwider, wenn der unbemittelten Partei wegen Fehlens der Erfolgsaussichten ihres Rechtsschutzbegehrens Prozesskostenhilfe verweigert wird, obwohl eine Beweisaufnahme ernsthaft in Betracht kommt und keine konkreten und nachvollziehbaren Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass die Beweisaufnahme mit großer Wahrscheinlichkeit zum Nachteil des Beschwerdeführers ausgehen würde (vgl. BVerfG, Beschluss der 3. Kammerdes Ersten Senats vom 2. Februar 1993 - 1 BvR 1697/91 -, NJW-RR 1993, S. 1090; Beschluss der 2. Kammerdes Ersten Senats vom 20. Februar 2002 - 1 BvR 1450/00 -, NJW-RR 2002, S. 1069).
  • OLG Frankfurt, 06.05.2019 - 8 W 13/19

    Ergänzende Vertragsauslegung im Falle eines Grundstückskaufvertrags mit

    An die Voraussetzung der hinreichenden Erfolgsaussicht im Sinne des § 114 ZPO sind keine überspannten Anforderungen zu stellen (s. nur BVerfG, Beschluss vom 02.02.1993 - 1 BvR 1697/91 -, NJW-RR 1993, 1090).
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