Rechtsprechung
   OLG Hamm, 18.05.1993 - 33 W 14/93   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1993,3835
OLG Hamm, 18.05.1993 - 33 W 14/93 (https://dejure.org/1993,3835)
OLG Hamm, Entscheidung vom 18.05.1993 - 33 W 14/93 (https://dejure.org/1993,3835)
OLG Hamm, Entscheidung vom 18. Mai 1993 - 33 W 14/93 (https://dejure.org/1993,3835)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1993,3835) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • FamRZ 1993, 1344
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (16)

  • OLG Naumburg, 31.12.2010 - 10 W 20/10

    Kostenentscheidung: Sofortiges Anerkenntnis bei Verzug des Beklagten und nach

    Wie das Landgericht in der angefochtenen Entscheidung überdies zutreffend erkannt hat, ist kein ungeschriebenes Tatbestandsmerkmal des § 93 ZPO, dass der Beklagte die Hauptschuld gleichzeitig oder zeitnah erfüllt; auch lässt sich eine solche Voraussetzung für reine Geldschulden nicht etwa aus der Gesamtsystematik der Kostenregelung ableiten (vgl. BGH NJW 1979, 2040 - 2041 zitiert nach juris; OLG München MDR 2003, 1134 zitiert nach juris; Hanseatisches OLG Hamburg ZMR 2008, 282 zitiert nach juris; OLG Frankfurt NJW-RR 1993, 1472 zitiert nach juris; OLG Hamm FamRZ 1993, 1344 - 1345 zitiert nach juris).

    Dieser Auffassung hat bereits der Bundesgerichtshof eine klare Absage erteilt, weil eine Verknüpfung von Anerkenntnis und Zahlung im Gesetz keine Stütze findet (vgl. BGH NJW 1979, 2040 - 2041 zitiert nach juris; OLG München MDR 2003, 1134 zitiert nach juris; OLG Hamm FamRZ 1993, 1344 - 1345 zitiert nach juris).

  • OLG Karlsruhe, 22.07.2003 - 16 WF 74/03

    Prozesskostenhilfeantrag des Unterhaltsschuldners: Wirkungen eines

    Der Senat lässt dahinstehen, ob der in der obergerichtlichen Rechtsprechung (OLG Naumburg, FamRZ 2001, 923; OLG Stuttgart, OLGR 2001, 45; OLG Hamm, FamRZ 1993, 1344; OLG Hamburg, FamRZ 1988, 1076) vertretenen Auffassung zu folgen ist, dass einem Beklagten auch dann Prozesskostenhilfe zu bewilligen sei, wenn er die Klageforderung zwar anerkennt aber geltend macht, dass er keinen Anlass zur Klage gegeben und damit auch nicht nach § 93 ZPO die Kosten zu tragen habe.
  • OLG Naumburg, 31.01.2000 - 14 WF 20/99

    Erfolgsaussicht nach § 114 ZPO und Kostenentscheidung nach sofortigem

    Kontextvorschau leider nicht verfügbar
  • OLG Brandenburg, 21.12.2000 - 10 WF 9/00

    Klagebefugnis bei der Abänderungsklage; bei Auskunftsansprüchen besteht kein

    Ob etwas anderes zu gelten hat, wenn der Beklagte den geltend gemachten Anspruch sofort anerkennt, aber zur Klageerhebung keinen Anlass gegeben hat (so OLG Hamburg, FamRZ 1988, 1076; OLG Hamm, FamRZ 1993, 1344 f.; Zöller/Philippi, a. a. O.; Baumbach/Lauterbach/Hartmann, ZPO, 59. Aufl., § 114, Rz. 84), kann dahinstehen.
  • KG, 13.07.2005 - 8 W 45/05

    Mietrecht: Feststellung einer künftigen Räumungspflicht; sofortiges Anerkenntnis

    Erkennt eine beklagte Partei das Klagebegehren an, dann ist Erfolgaussicht ihrer Rechtsverteidigung nach § 114 ZPO dann zu bejahen, soweit die beklage Partei keinen Anlass zur Klageerhebung gegeben hat und sie daher mit der Kostenfolge des § 93 ZPO von den Kosten des Rechtsstreit freizustellen ist (vgl. OLG Hamm, FamRZ 1993, 1344; OLG Naumburg FamRZ 2001, 923; OLG Hamm FamRZ 2003, 459; Zöller/Philippi, a.a.O., § 114 ZPO, Rdnr.25).

    § 93 ZPO verlangt nicht, dass zum sofortigen Anerkenntnis auch die sofortige Erfüllung tritt (vgl. Senatsbeschluss vom 01.09.1997 - 8 W 5623/97 - KG-Report 1998, 20 für Geldschulden; Senatsurteil vom 19.02.2001 - KG Report 2001, 121 für Räumungsanspruch; vgl. auch OLG München MDR 2003, 1134; OLG Schleswig MDR 1997, 887; OLG Celle OLG Report 1994, 159; OLG Hamm FamRZ 1993, 1344;Thomas/Putzo/Hüßtege, ZPO, 26. Auflage, § 93 ZPO, Rdnr.3; Münchener Kommentar , ZPO, 3. Auflage, § 93 ZPO, Rdnr. 6; a.A. Zöller/Herget, ZPO, a.a.O., § 93 ZPO, Rndr.5 für Geldschulden; Baumbach/Hartmann, ZPO; 62.Auflage, § 93 ZPO, Rdnr.92 mit Rechtsprechungsnachweisen).

  • OLG Saarbrücken, 20.02.2009 - 5 W 27/09

    Begriff des sofortigen Anerkenntnisses; Kostenfolge eines nach Ablauf der Frist

    Dabei kann offen bleiben, ob einem Beklagten, der das Klagebegehren anerkennt, zur Verteidigung gegen die Auferlegung der Kosten des Rechtsstreits Prozesskostenhilfe bewilligt werden kann (bejahend: OLG Naumburg, FamRZ 2001, 923; OLG Stuttgart, OLGR 2001, 45; OLG Hamm, FamRZ 1993, 1344; Zöller/Philippi, aaO., § 114, Rn. 25; zweifelnd: OLG Karlsruhe, OLGR Karlsruhe 2004, 261).
  • OLG Hamm, 29.12.2005 - 2 WF 426/05

    Zur Gewährung von Prozesskostenhilfe

    Bei einem Anerkenntnis ist eine Erfolgsaussicht der Rechtsverteidigung nach § 114 ZPO nur dann zu bejahen, wenn die beklagte Partei keinen Anlass zur Klageerhebung gegeben, sofort anerkannt hat und daher gemäß § 93 ZPO von den Kosten des Verfahrens freizustellen ist (vgl. OLG Naumburg, FamRZ 2001, 923; OLG Hamm, - 4. FamS. - FamRZ 2003, 459; 33. ZS FamRZ 1993, 1344).
  • OLG Karlsruhe, 20.07.2009 - 18 WF 64/09

    Begriff des sofortigen Anerkenntnisses; Erfolgsaussicht der Rechtsverteidigung

    Bei einem Anerkenntnis ist eine Erfolgsaussicht der Rechtsverteidigung nach § 114 ZPO nach herrschender obergerichtlicher Rechtsprechung - der sich auch der erkennende Senat anschließt - jedoch dann zu bejahen, wenn die beklagte Partei keinen Anlass zur Klageerhebung gegeben, sofort anerkannt hat und daher gemäß § 93 ZPO von den Kosten des Verfahrens freizustellen ist (vgl. OLG Hamm FamRZ 2006, 1770 ; OLG Naumburg FamRZ 2001, 923 ; OLG Hamm FamRZ 2003, 459 ; OLG Naumburg FamRZ 2001, 923 ; OLG Stuttgart OLGR 2001, 45; OLG Hamm FamRZ 1993, 1344; OLG Hamburg FamRZ 1988, 1076).
  • OLG Karlsruhe, 29.08.2001 - 5 WF 133/01

    PKH - Anerkenntnis - Kosten

    Der in der obergerichtlichen Rechtsprechung (vgl. OLG Naumburg, FamRZ 2001, 923; OLG Stuttgart, OLGR 2001, 45; OLG Hamm, FamRZ 1993, 1344; OLG Hamburg, FamRZ 1988, 1076; Zimmermann, Prozesskostenhilfe in Familiensachen, Rn. 184) vertretenen Auffassung, dass einem Beklagten auch dann Prozesskostenhilfe zu bewilligen sei, wenn er die Klagforderung zwar anerkannt, aber geltend gemacht habe, dass er keinen Anlass zur Klage gegeben und damit auch nicht nach § 93 ZPO die Kosten zu tragen habe, kann sich der Senat nicht anschließen.
  • OLG Hamburg, 02.11.2001 - 12 U 38/01

    Sofortiges Anerkenntnis; Schuldanerkenntnis; Vorverfahren; Klageerwiderungsfrist;

    Prozesskostenhilfe ist auch einem Beklagten zu bewilligen, der den Klageantrag sofort anerkennt und keinen Anlass zur Klageerhebung gegeben hat (OLG Hamburg, FamRZ 1988, 1076; OLG Bamberg, FamRZ 1992, 456; OLG Hamm, FamRZ 1993, 1344, zitiert bei Zöller/Philippi, § 114 ZPO Rn. 25).
  • OLG Karlsruhe, 01.04.2022 - 9 W 12/22

    Sofortige Beschwerde gegen eine Kostenentscheidung; Veranlassung zur

  • OLG Hamburg, 02.11.2001 - 12 W 25/01

    Sofortiges Anerkenntnis; Schuldanerkenntnis; Vorverfahren; Klageerwiderungsfrist;

  • OLG Hamm, 08.04.2002 - 4 WF 69/02

    Bewilligung von Prozesskostenhilfe bei Anerkenntnis des Klageanspruchs

  • OLG Karlsruhe, 26.09.1997 - 16 WF 53/97

    Anfechtbarkeit der auf einem sofortigen Anerkenntnis beruhenden

  • OLG Stuttgart, 13.09.2000 - 17 WF 316/00

    Sofortiges Anerkenntnis im schriftlichen Vorverfahren

  • AG Oberhausen, 05.04.2005 - 40 F 82/04

    Antrag auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe; Berücksichtigung der

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht