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   LG Essen, 11.09.1992 - 1 S 288/92   

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https://dejure.org/1992,6477
LG Essen, 11.09.1992 - 1 S 288/92 (https://dejure.org/1992,6477)
LG Essen, Entscheidung vom 11.09.1992 - 1 S 288/92 (https://dejure.org/1992,6477)
LG Essen, Entscheidung vom 11. September 1992 - 1 S 288/92 (https://dejure.org/1992,6477)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • FamRZ 1993, 731
 
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Wird zitiert von ... (5)

  • BGH, 15.10.2003 - XII ZR 122/00

    Zur Unterhaltspflicht von Kindern gegenüber ihren Eltern

    Teilweise wird vertreten, daß auch in solchen Fällen eine Heranziehung zu Unterhaltsleistungen möglich sei, wenn nämlich nach dem gemeinsamen Familieneinkommen der Ehegatten davon auszugehen sei, daß der besser verdienende Ehegatte einen so großen Anteil am Familienbedarf aufzubringen habe, daß der andere Ehegatte einen Teil seines geringeren Einkommens nicht einzusetzen brauche und deshalb für Unterhaltsleistungen zur Verfügung habe (so etwa OLG Hamm FamRZ 2002, 125, 126 ff.; LG Bielefeld FamRZ 1992, 589, 590 mit Anm. Henrich aaO 590; LG Essen FamRZ 1993, 731, 732; vgl. im übrigen die Zusammenstellungen von Günther Münchner Anwaltshandbuch § 12 Rdn. 91 ff. und Menter FamRZ 1997, 919, 923 f.).
  • OLG Frankfurt, 20.06.2000 - 3 UF 122/99

    Elternunterhalt: Nicht-Berücksichtigung des Ehegatteneinkommens

    Weitgehende Einigkeit herrscht dahingehend, daß ein Ehegatte nicht verpflichtet ist, seinem Ehepartner Geldmittel zur Verfügung zu stellen, damit dieser leistungsfähig zur Zahlung von Elternunterhalt wird (statt vieler LG Düsseldorf, FamRZ 1998, S. 50ff, Kalthoener/Büttner, NJW 1994, 1829, Fischer, FamRZ 1993, 732ff Anmerkungen zur Entscheidung des LG Essen, FamRZ 1993, 731).
  • OLG Karlsruhe, 15.02.2002 - 2 UF 136/00

    Unterhalt eines heimuntergebrachten Elternteils: Nachträgliche Erhöhung des

    Dieser Prozentsatz entspricht einer weit verbreiteten Rechtsprechung (vgl. etwa Landgericht Paderborn FamRZ 1996, 1497, 1498; rund 20 % auch akzeptiert in BGH FamRZ 1992, 795 f.) als auch Meinungen in der Literatur (Fischer, FamRZ 1993, 731) und den Empfehlungen des 11. Deutschen Familiengerichtstages (FamRZ 1996, 337, 338).
  • LG Frankfurt/Main, 18.12.1996 - 1 S 328/95

    Bedeutung des Unterhaltsergänzungsanspruchs im Rahmen der Berechnung des durch

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  • OLG Stuttgart, 22.03.2000 - 15 UF 386/99

    Leistungsfähigkeit des unterhaltspflichtigen Kindes gegenüber seinen Eltern

    Soweit das Einkommen des Unterhaltspflichtigen zur anteiligen Deckung dieses Gesamtbedarfs der Familie nicht benötigt wird, steht es somit allgemein für Unterhaltszwecke zur Verfügung (so auch Wendl/Pauling, aaO, § 2 Rn 625; OLG Hamm FamRZ 96, 116, 117; Fischer, Anmerkung zum Urteil des LG Essen, FamRZ 93, 732; Heinrich, Anmerkung zum Urteil des LG Bielefeld, FamRZ 92, 590).
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