Weitere Entscheidung unten: OLG Köln, 18.08.1992

Rechtsprechung
   OLG Bamberg, 29.11.1993 - 7 WF 136/93   

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https://dejure.org/1993,5501
OLG Bamberg, 29.11.1993 - 7 WF 136/93 (https://dejure.org/1993,5501)
OLG Bamberg, Entscheidung vom 29.11.1993 - 7 WF 136/93 (https://dejure.org/1993,5501)
OLG Bamberg, Entscheidung vom 29. November 1993 - 7 WF 136/93 (https://dejure.org/1993,5501)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Voraussetzungen für die Zulässigkeit einer Beschwerde; Anforderungen an ein Anerkenntnisurteil

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 1994, 1048
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (2)

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Rechtsprechung
   OLG Köln, 18.08.1992 - 25 WF 125/92   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1992,15242
OLG Köln, 18.08.1992 - 25 WF 125/92 (https://dejure.org/1992,15242)
OLG Köln, Entscheidung vom 18.08.1992 - 25 WF 125/92 (https://dejure.org/1992,15242)
OLG Köln, Entscheidung vom 18. August 1992 - 25 WF 125/92 (https://dejure.org/1992,15242)
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Volltextveröffentlichungen (4)

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Papierfundstellen

  • FamRZ 1994, 1048
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • OLG Saarbrücken, 24.04.1990 - 5 W 59/90
    Auszug aus OLG Köln, 18.08.1992 - 25 WF 125/92
    Das aber ist der Paradefall einer unvertretbaren Handlung im Sinne des § 887 ZPO, denn die Verpflichtung des Antragsgegners läuft darauf hinaus, daß er die Antragstellerin vermittels der jeweils von ihm zu leistenden Zahlungen gegenüber den Ansprüchen der behandelnden Ärzte als ihrer Vertragspartner freizustellen hat; Verpflichtungen, die nach ganz herrschender, auch vom Senat geteilter Meinung nach Maßgabe des § 887 ZPO zu vollstrecken sind (OLG Hamm NJW 1960, 923; RPfl 1963, 248; JurBüro 1984, 1107; KG OLGZ 1973, 54; OLG Frankfurt JurBüro 1978, 770; OLG Saarbrücken JurBüro 1990, 1681; Zöller-Stöber, ZPO, 17. Auflage, § 887 Rz2; Bischof in ZIP 1984, 1444 ff.).

    Auch diese Zwangsvollstreckung § 887 ZPO), die freilich nicht auf die Verurteilung des Schuldners zur Entrichtung eines Zwangsgeldes hinausläuft, ist der Antragstellerin hier verschlossen: Zum einen verkörpert der Prozeßvergleich, wie ausgeführt wurde, keinen zur Zwangsvollstreckung geeigneten Titel, und zum anderen fehlt es der vergleichsweise festgelegten Verpflichtung des Antragsgegners an der für die Vollstreckung nach § 887 ZPO erforderlichen inhaltlichen Präzisierung (vgl. dazu OLG Saarbrücken JurBüro 1990, 1681).

  • OLG Hamm, 15.02.1960 - 15 W 41/60
    Auszug aus OLG Köln, 18.08.1992 - 25 WF 125/92
    Das aber ist der Paradefall einer unvertretbaren Handlung im Sinne des § 887 ZPO, denn die Verpflichtung des Antragsgegners läuft darauf hinaus, daß er die Antragstellerin vermittels der jeweils von ihm zu leistenden Zahlungen gegenüber den Ansprüchen der behandelnden Ärzte als ihrer Vertragspartner freizustellen hat; Verpflichtungen, die nach ganz herrschender, auch vom Senat geteilter Meinung nach Maßgabe des § 887 ZPO zu vollstrecken sind (OLG Hamm NJW 1960, 923; RPfl 1963, 248; JurBüro 1984, 1107; KG OLGZ 1973, 54; OLG Frankfurt JurBüro 1978, 770; OLG Saarbrücken JurBüro 1990, 1681; Zöller-Stöber, ZPO, 17. Auflage, § 887 Rz2; Bischof in ZIP 1984, 1444 ff.).
  • BGH, 14.05.1987 - III ZR 267/85

    Zulässigkeit eines gerichtlichen Vergleichs über Notargebühren

    Auszug aus OLG Köln, 18.08.1992 - 25 WF 125/92
    Da aber der Prozeßvergleich eingedenk seiner in ständiger höchstrichterlicher Rechtsprechung seit langem anerkannten Doppelnatur (BGHZ 16, 390; BGH NJW 1988, 65) gleichzeitig auch ein Vertrag nach § 779 BGB ist und als solcher unbeschadet seiner prozessualen Unwirksamkeit wirksam ist, ist es der Antragstellerin unbenommen, den Antragsgegner entsprechend dem Vergleich jeweils auf Begleichung gegenständlich bestimmter Arztrechnungen mit jeweils konkret anzugebenden Beträgen zu verklagen, falls die Parteien es nicht doch vorziehen sollten, ihre Differenzen in Zukunft auf gütlichem Wege auszuräumen.
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