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   BayObLG, 24.03.1994 - 1Z BR 113/93   

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https://dejure.org/1994,3224
BayObLG, 24.03.1994 - 1Z BR 113/93 (https://dejure.org/1994,3224)
BayObLG, Entscheidung vom 24.03.1994 - 1Z BR 113/93 (https://dejure.org/1994,3224)
BayObLG, Entscheidung vom 24. März 1994 - 1Z BR 113/93 (https://dejure.org/1994,3224)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Beschwerde gegen einen die Erbscheinserteilung ankündigenden Vorbescheid; Zulässigkeit neuer Erbscheinsanträge in der Beschwerdeinstanz; Vorbescheidskompetenz des Beschwerdegerichts; Auslegung eines Testaments bei mehreren Bedachten; Zuordnung bestimmter ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1994, 1032
  • FamRZ 1994, 1068
  • Rpfleger 1995, 337
  • BayObLGZ 1994, 73
 
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Wird zitiert von ... (37)Neu Zitiert selbst (17)

  • BayObLG, 17.02.1995 - 1Z BR 3/95

    Nichtigkeit eines Erbvertrages von Ehegatten wegen Testierunfähigkeit eines

    Es hat zwar übersehen, daß das Nachlaßgericht einen Vorbescheid nicht hätte erlassen dürfen, weil noch kein Erbscheinsantrag vorlag (vgl. BayObLGZ 1994, 73/76).

    Gegen eine solche Verfügung ist nach ständiger Rechtsprechung die Beschwerde eröffnet (BGHZ 20, 255; Palandt/Edenhofer BGB 54. Aufl. § 2353 Rn. 33 und 36; Keidel/Kahl FGG 13. Aufl. § 19 Rn. 15), und zwar auch dann, wenn im Einzelfall die Voraussetzungen für den Erlaß eines solchen Vorbescheids nicht gegeben waren (vgl. BayObLGZ 1993, 389/391 f.), etwa weil ein Erbscheinsantrag nicht vorgelegen hat (vgl. BayObLGZ 1994, 73/75).

    wenn nicht wenigstens ein Erbscheinsantrag gestellt ist, über den das Nachlaßgericht zu entscheiden hat (BayObLGZ 1994, 73/76).

    Es widerspräche dem Grundsatz der Verfahrensökonomie, wenn der Senat gehindert wäre, über den im Vorbescheid behandelten Verfahrensgegenstand sachlich zu entscheiden, obwohl nunmehr die verfahrensrechtlichen Voraussetzungen für den durch das Nachlaßgericht erlassenen Vorbescheid gegeben sind (BGH NJW 1989, 984/985; vgl. auch BayObLGZ 1963, 19/25, ferner BayObLGZ 1994, 73/76 für die Nachholung des Antrags im Beschwerdeverfahren).

  • KG, 08.04.2003 - 1 W 58/03

    Amtstätigkeit des Notars: Anforderungen an einen notariellen Vorbescheid;

    Das ist für das vergleichbare Erbscheinsverfahren einschränkungslos anerkannt (vgl. BayObLGZ 1994, 73, 76; Keidel/Kahl, a.a.O, § 19 Rn. 7 und 15a m.w.N.).
  • BayObLG, 06.11.1995 - 1Z BR 56/95

    Testierfähigkeit bei Aufhebung eines Erbvertrags durch gemeinschaftliches

    aa) Das Nachlaßgericht hätte den Vorbescheid zwar nicht erlassen dürfen, weil noch kein Erbscheinsantrag vorlag (vgl. BayObLGZ 1994, 73, 76).
  • BayObLG, 13.02.1995 - 1Z BR 96/94

    Erteilung eines Erbscheins beschränkt auf dem Erbrecht der ehem. DDR

    Gegen die Ankündigung des Nachlaßgerichts, es werde dem Beteiligten zu 1 den beantragten Erbschein erteilen, ist nach ständiger Rechtsprechung (vgl. BGHZ 20, 255/257; BayObLGZ 1994, 73/75) die Beschwerde gegeben.

    Das Landgericht trat daher in vollem Umfang an die Stelle des Nachlaßgerichts und hatte das gesamte Sach- und Rechtsverhältnis, wie es sich zur Zeit seiner Entscheidung darstellte, seiner Beurteilung zu unterziehen (BayObLGZ 1994, 73/76).

    Die Sache war zwar bei Erlaß des Vorbescheids noch nicht in jeder Beziehung zur Entscheidung reif (zu dieser Voraussetzung vgl. BayObLGZ 1994, 73/76), da noch Nachweise gemäß § 2356 BGB fehlten.

  • BayObLG, 02.12.1997 - 1Z BR 93/97

    Berücksichtigung des dem Vorbescheid entsprechenden Erbscheinsantrages durch

    Das Nachlaßgericht hätte den Vorbescheid zwar nicht erlassen dürfen, weil noch kein Erbscheinsantrag vorlag (BayObLGZ 1994, 73/76).

    Der Vorbescheid tritt im Erbscheinsverfahren gleichsam an die Stelle der abschließenden Entscheidung, weil eine Vorklärung der Sach- und Rechtslage geboten ist, um die Erteilung eines unrichtigen und damit später wieder einzuziehenden Erbscheins zu vermeiden (BayObLGZ 1994, 73/76 m.w.N.).

    Im Verfahren der Beschwerde gegen einen Erbschein kann der fehlende Erbscheinsantrag nachgeholt werden (vgl. BayObLGZ 1994, 73/76).

  • BGH, 05.01.2011 - XII ZB 240/10

    Beschwerde im Betreuungsverfahren: Beschränkung des Beschwerdegegenstands durch

    Das Beschwerdegericht tritt folglich - in den Grenzen der Beschwerde - vollständig an die Stelle des Gerichts erster Instanz und hat das gesamte Sach- und Rechtsverhältnis, wie es sich zur Zeit seiner Entscheidung darstellt, seiner Beurteilung zu unterziehen (BayObLG FamRZ 1994, 1068).
  • BayObLG, 13.02.1995 - 1Z BR 96/94 15

    Statthaftes Rechtsmittel gegen Erteilung eines Erbscheins; Bedingte Anwartschaft

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  • KG, 28.10.2010 - 19 UF 52/10

    Auskunftsanspruch eines Elternteils: Auskunftserteilung über eine psychiatrische

    Für das Verfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit ist anerkannt, dass in der Beschwerdeinstanz keine neuen Sachanträge gestellt werden können, die die Angelegenheit zu einer anderen machen als diejenige, die Gegenstand der erstinstanzlichen Entscheidung waren (vgl. z.B. BGH FamRZ 1990, 606; NJW 1980, 891; BayObLG FamRZ 1994, 1068; OLG Hamm FGPrax 1995, 69).
  • OLG Karlsruhe, 06.11.2006 - 2 UF 117/06

    Beschwerde gegen eine Umgangsregelung: Erweiterung des Beschwerdegegenstandes

    Die herrschende Meinung schließt auch grundsätzlich eine Erweiterung des Verfahrensgegenstandes im Beschwerdeverfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit aus (Zöller/Philippi, ZPO, 25. Aufl., § 621 e Rz. 51; BayObLG FamRZ 1994, 1068, 1069; für § 23 FGG BGH Beschl. v. 10.05.1984 - BLw 2/83, Rz. 20, 21; Bassenge/Herbst/Roth, FGG, 10. Aufl., § 23 Rz. 8; Bumiller/Winkler, FG, 8. Aufl., § 23 Rz. 3).
  • BayObLG, 21.10.1999 - 1Z BR 184/98

    Errichtung eines Testaments als öffentliche Urkunde gemäß § 415 Abs. 1 ZPO

    ob das Nachlaßgericht hier einen Vorbescheid erlassen durfte, obwohl nur ein Erbscheinsantrag der Beteiligten zu 1 vorlag, den das Nachlaßgericht für in vollem Umfang unbegründet hielt, kann dahinstehen; denn die gegensätzlichen Erbscheinsanträge der gesetzlichen Erben sind alsbald beim Nachlaßgericht gestellt worden (vgl. BayObLGZ 1994, 73/76).
  • BayObLG, 04.08.1999 - 1Z BR 187/97

    Erbrecht und fürstliches Hausgesetz

  • BayObLG, 27.06.1997 - 1Z BR 240/96

    Ergänzende Auslegung bei Irrtum des Erblassers über Verhältnisse zur Zeit der

  • OLG Hamm, 12.02.2004 - 15 W 62/03

    Zur Frage, in welchem Umfang der Betreute sein Vermögen zur Vergütung des

  • OLG Hamburg, 13.11.2002 - 7 UF 66/02

    Zulässigkeit einer einstweiligen Anordnung zur Regelung des Umgangsrechts

  • BayObLG, 07.07.2004 - 1Z BR 43/04

    Aufschiebend bedingte Nacherbschaft bei Zuwendung eines Hausgrundstücks zur

  • OLG Zweibrücken, 30.10.2002 - 3 W 192/02

    Akteneinsicht: Kein Recht des nicht enterbten Halbbruders des Erblassers auf

  • BayObLG, 23.05.2001 - 1Z BR 10/01

    Bedeutung der Ankündigungsfrist im Vorbescheid

  • BayObLG, 26.10.1995 - 1Z BR 163/94

    Anwendung belgischen Erbrechts auf einen belgischen Staatsangehörigen nach dessen

  • BayObLG, 02.07.1999 - 3Z BR 298/98

    Einberufung einer Gesellschafterversammlung einer GmbH

  • BayObLG, 11.07.1997 - 3Z BR 193/96

    Entscheidung des Beschwerdegerichts über erweiterten Anspruch des Betreuers im

  • OLG Köln, 17.05.2010 - 2 Wx 50/10

    Zulässigkeit der Beschwerde gegen die Aussetzung der Entscheidung über einen

  • OLG Zweibrücken, 05.11.1999 - 3 W 112/99

    Rechtmäßigkeit einer Stiftungsgründung durch Testament

  • BayObLG, 24.03.1999 - 1Z BR 33/99

    Auslegung eines Erbvertrages

  • BayObLG, 02.02.1996 - 1Z BR 146/95

    Änderung eines gemeinschaftlichen Testaments durch Verfügung des überlebenden

  • OLG Celle, 26.11.2007 - 2 UF 220/04

    Grundsätzliches Recht eines jeden Elternteils zum Umgang mit seinem Kind gem. §

  • BayObLG, 10.03.2004 - 3Z BR 237/03

    Kostenschuldner in Antragsverfahren - Hinweispflicht des Sachverständigen auf

  • BayObLG, 10.11.1999 - 1Z BR 169/99

    Anfechtung eines Erbvertrags durch den Erblasser

  • BayObLG, 28.04.1998 - 1Z BR 26/98

    Voraussetzungen für eine weitere Beschwerde gegen die Aufhebung eines

  • OLG Brandenburg, 29.09.2014 - 10 UF 79/14

    Elterliche Sorge: Übertragung des Aufenthaltsbestimmungsrechts auf einen

  • BayObLG, 28.06.2001 - 1Z BR 15/01

    Beschwerdeberechtigung eines Miterben, der aus der Erbengemeinschaft

  • BayObLG, 13.06.1996 - 1Z BR 132/95

    Auslegung mehrerer nacheinander errichteter gemeinschaftlicher Testamente

  • BayObLG, 18.02.1998 - 1Z BR 155/97

    Wirksamkeit und Auslegung einer Erbschaftsausschlagungserklärung nach

  • BayObLG, 29.03.1996 - 3Z BR 21/96

    Erweiterung des Aufgabenkreises eines Betreuers auf Beschwerde des Betroffenen

  • BayObLG, 28.01.1998 - 3Z BR 370/97

    Reformatio in peius bei Anfechtung einer Betreuerbestellung durch den Betroffenen

  • OLG Frankfurt, 13.01.1997 - 20 W 557/94

    Entscheidung des Beschwerdegericht grundsätzlich nur über denselben Gegenstand

  • LG Düsseldorf, 21.07.2006 - 25 T 219/05
  • BayObLG, 20.06.1997 - 1Z BR 258/96

    Auslegung eines Testaments bei Begünstigung einer karitativen Vereinigung für den

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