Weitere Entscheidungen unten: BAG, 06.04.1994 | OLG Nürnberg, 08.09.1993

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   BAG, 15.02.1994 - 3 AZR 708/93   

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BAG, 15.02.1994 - 3 AZR 708/93 (https://dejure.org/1994,470)
BAG, Entscheidung vom 15.02.1994 - 3 AZR 708/93 (https://dejure.org/1994,470)
BAG, Entscheidung vom 15. Februar 1994 - 3 AZR 708/93 (https://dejure.org/1994,470)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • archive.org
  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    BetrAVG § 1; EWGV Art. 119; BErzGG § 15; GG Art. 3; GG Art. 6 Abs. 4
    Berechnung des betrieblichen Ruhegeldes bei Erziehungsurlaub

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Betriebliche Altersversorgung und Erziehungsurlaub

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    BetrAVG § 1; EWG-Vertrag Art. 119; BErzGG § 15; GG Art. 3 Abs. 2, Abs. 3, Art. 6 Abs. 4
    Betriebliche Altersversorgung: Keine Steigerung der Versorgungsanwartschaft während des Erziehungsurlaubs

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 76, 1
  • NJW 1995, 2127 (Ls.)
  • ZIP 1994, 1136
  • MDR 1994, 924
  • NZA 1994, 794
  • FamRZ 1994, 1104 (Ls.)
  • VersR 1995, 242
  • BB 1994, 1360
  • BB 1994, 1638
  • DB 1994, 1479
  • JR 1995, 88
 
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Wird zitiert von ... (26)Neu Zitiert selbst (12)

  • BAG, 24.11.1993 - 10 AZR 704/92

    Tarifliche Sonderzahlung anlässlich eines Erziehungsurlaubs - Ruhen des

    Auszug aus BAG, 15.02.1994 - 3 AZR 708/93
    Es kommt nicht darauf an, ob das Arbeitsverhältnis kraft einseitiger Willenserklärung des Begünstigten (so BAGE 62, 35 und BAGE 63, 375 = AP Nr. 2 und 3 zu § 15 BErzGG) oder kraft Gesetzes ruht (so BAG Urteil vom 10. Februar 1993, BAGE 72, 221 = AP Nr. 7 zu § 15 BErzGG, und Urteil vom 24. November 1993 - 10 AZR 704/92 -, zur Veröffentlichung in der Fachpresse vorgesehen).

    Diese Auffassung entspricht der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts zur Kürzung von Urlaubsgeld (BAG Urteil vom 8. Juni 1989 - 8 AZR 641/87 - EzA § 17 BErzGG Nr. 3) und zur Kürzung von Gratifikationen und Sonderzahlungen (BAG Urteil vom 8. Oktober 1986 - 5 AZR 582/85 - AP Nr. 7 zu § 8a MuSchG 1968; BAGE 66, 169 = AP Nr. 135 zu § 611 BGB Gratifikation; BAG Urteil vom 24. November 1993 - 10 AZR 704/92 -, zur Veröffentlichung in der Fachpresse vorgesehen).

    Der Unterschied zwischen ruhendem und nichtruhendem Arbeitsverhältnis ist so gewichtig, daß eine unterschiedliche Behandlung nicht nur beim Lohn, sondern auch bei der Gewährung zusätzlicher Leistungen zum Arbeitsentgelt gerechtfertigt ist (BAG Urteil des Zehnten Senats vom 24. November 1993 - 10 AZR 704/92 -, zu II 3 d der Gründe, zur Veröffentlichung in der Fachpresse vorgesehen).

  • EuGH, 13.05.1986 - 170/84

    Bilka / Weber von Hartz

    Auszug aus BAG, 15.02.1994 - 3 AZR 708/93
    Besteht ein wirkliches Bedürfnis für eine unterschiedliche Behandlung, so kann auch eine geschlechtsspezifische Benachteiligung zulässig sein (EuGH Urteil vom 13. Mai 1986 - Rs. 107/84 - Bilka, EuGHE 1986, 1607 = AP Nr. 10 zu Art. 119 EWG-Vertrag).

    Auch nach der ständigen Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Gemeinschaften sind Betriebsrenten als eine auf dem Arbeitsverhältnis beruhende Vergütung im Sinne des Art. 119 EWG-Vertrag anzusehen (statt aller: EuGH Urteil vom 13. Mai 1986 - Rs. 170/84 - Bilka, EuGHE 1986, 1607 = AP Nr. 10 zu Art. 119 EWG-Vertrag).

  • BAG, 05.10.1993 - 3 AZR 695/92

    Mittelbare Diskriminierung bei Direktversicherung

    Auszug aus BAG, 15.02.1994 - 3 AZR 708/93
    Leistungen der betrieblichen Altersversorgung dienen zwar der Versorgung der begünstigten Arbeitnehmer, sie sind aber zugleich Entgelt für die dem Unternehmen erbrachte Betriebstreue des Arbeitnehmers (ständige Rechtsprechung des Senats, zuletzt Urteil vom 16. März 1993, BAGE 74, 309).
  • BAG, 11.08.1993 - 7 ABR 52/92

    Anerkennung einer Schulungsveranstaltung als geeignet

    Auszug aus BAG, 15.02.1994 - 3 AZR 708/93
    Ein teilzeitbeschäftigter Arbeitnehmer kann nicht eine gleich hohe betriebliche Altersversorgung fordern, wie sie für die volle Arbeitszeit zugesagt ist (BAG Urteil vom 5. Oktober 1993, BAGE 74, 73 [BAG 11.08.1993 - 7 ABR 52/92], zu B II 1 der Gründe).
  • BAG, 24.10.1990 - 6 AZR 156/89

    Erziehungsurlaub und 13. Monatsgehalt

    Auszug aus BAG, 15.02.1994 - 3 AZR 708/93
    Diese Auffassung entspricht der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts zur Kürzung von Urlaubsgeld (BAG Urteil vom 8. Juni 1989 - 8 AZR 641/87 - EzA § 17 BErzGG Nr. 3) und zur Kürzung von Gratifikationen und Sonderzahlungen (BAG Urteil vom 8. Oktober 1986 - 5 AZR 582/85 - AP Nr. 7 zu § 8a MuSchG 1968; BAGE 66, 169 = AP Nr. 135 zu § 611 BGB Gratifikation; BAG Urteil vom 24. November 1993 - 10 AZR 704/92 -, zur Veröffentlichung in der Fachpresse vorgesehen).
  • BAG, 08.06.1989 - 8 AZR 641/87

    Urlaubsgeld: Zuschlag während des Erziehungsurlaubs

    Auszug aus BAG, 15.02.1994 - 3 AZR 708/93
    Diese Auffassung entspricht der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts zur Kürzung von Urlaubsgeld (BAG Urteil vom 8. Juni 1989 - 8 AZR 641/87 - EzA § 17 BErzGG Nr. 3) und zur Kürzung von Gratifikationen und Sonderzahlungen (BAG Urteil vom 8. Oktober 1986 - 5 AZR 582/85 - AP Nr. 7 zu § 8a MuSchG 1968; BAGE 66, 169 = AP Nr. 135 zu § 611 BGB Gratifikation; BAG Urteil vom 24. November 1993 - 10 AZR 704/92 -, zur Veröffentlichung in der Fachpresse vorgesehen).
  • BAG, 08.10.1986 - 5 AZR 582/85

    Auslegung der §§ 2, 2 und 5 des Tarifvertrages über betriebliche Sonderzahlungen

    Auszug aus BAG, 15.02.1994 - 3 AZR 708/93
    Diese Auffassung entspricht der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts zur Kürzung von Urlaubsgeld (BAG Urteil vom 8. Juni 1989 - 8 AZR 641/87 - EzA § 17 BErzGG Nr. 3) und zur Kürzung von Gratifikationen und Sonderzahlungen (BAG Urteil vom 8. Oktober 1986 - 5 AZR 582/85 - AP Nr. 7 zu § 8a MuSchG 1968; BAGE 66, 169 = AP Nr. 135 zu § 611 BGB Gratifikation; BAG Urteil vom 24. November 1993 - 10 AZR 704/92 -, zur Veröffentlichung in der Fachpresse vorgesehen).
  • BAG, 10.05.1989 - 6 AZR 660/87

    Auswirkungen der Inanspruchnahme von Erziehungsurlaub auf die Zahlung von

    Auszug aus BAG, 15.02.1994 - 3 AZR 708/93
    Es kommt nicht darauf an, ob das Arbeitsverhältnis kraft einseitiger Willenserklärung des Begünstigten (so BAGE 62, 35 und BAGE 63, 375 = AP Nr. 2 und 3 zu § 15 BErzGG) oder kraft Gesetzes ruht (so BAG Urteil vom 10. Februar 1993, BAGE 72, 221 = AP Nr. 7 zu § 15 BErzGG, und Urteil vom 24. November 1993 - 10 AZR 704/92 -, zur Veröffentlichung in der Fachpresse vorgesehen).
  • BAG, 10.02.1993 - 10 AZR 450/91

    Jahressonderzahlung - Kürzung - Erziehungsurlaub - Ruhen des Arbeitsverhältnisses

    Auszug aus BAG, 15.02.1994 - 3 AZR 708/93
    Es kommt nicht darauf an, ob das Arbeitsverhältnis kraft einseitiger Willenserklärung des Begünstigten (so BAGE 62, 35 und BAGE 63, 375 = AP Nr. 2 und 3 zu § 15 BErzGG) oder kraft Gesetzes ruht (so BAG Urteil vom 10. Februar 1993, BAGE 72, 221 = AP Nr. 7 zu § 15 BErzGG, und Urteil vom 24. November 1993 - 10 AZR 704/92 -, zur Veröffentlichung in der Fachpresse vorgesehen).
  • BAG, 10.03.1992 - 3 AZR 140/91

    Anrechnung von "Nachdienstzeiten" mit Wirkung für den Insolvenzschutz

    Auszug aus BAG, 15.02.1994 - 3 AZR 708/93
    Dies ist, soweit ersichtlich, unbestritten (BAG Urteil vom 10. März 1992, BAGE 70, 19 = AP Nr. 73 zu § 7 BetrAVG, zu I 2 c der Gründe; Blomeyer/Otto, BetrAVG, § 1 Rz 82; Höfer/Reiners/Wüst, BetrAVG, Band 1, 3. Aufl., § 1 Rz 1465 f.).
  • BAG, 07.12.1989 - 6 AZR 322/88

    Erziehungsurlaub: Rechtsnatur der Erklärung über die Inanspruchnahme -

  • EuGH, 11.07.1985 - 107/84

    Kommission / Deutschland

  • BAG, 19.04.2005 - 9 AZR 233/04

    Teilzeitbeschäftigung während Elternzeit

    Sie führt auf Grund des dem Arbeitnehmer eingeräumten Gestaltungsrechts unmittelbar zum Ruhen der sich aus dem Arbeitsvertrag ergebenen wechselseitigen Hauptpflichten; Arbeits- und Vergütungspflicht werden suspendiert (st. Rspr., vgl. BAG 22. Juni 1988 - 5 AZR 526/87 - BAGE 59, 62; 27. April 2004 - 9 AZR 21/04 - AP BErzGG § 15 Nr. 39 = EzA BErzGG § 15 Nr. 13, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung vorgesehen; 15. Februar 1994 - 3 AZR 708/93 - BAGE 76, 1).
  • BAG, 20.04.2010 - 3 AZR 370/08

    Betriebliche Altersversorgung - Berücksichtigung von Kindererziehungszeiten -

    Auch sind Betriebsrenten als ein auf dem Arbeitsverhältnis beruhendes Entgelt iSd. Art. 141 EG anzusehen (vgl. EuGH 13. Mai 1986 - 170/84 - [Bilka] Slg. 1986, 1607; BAG 15. Februar 1994 - 3 AZR 708/93 - zu III 2 b (3) der Gründe, BAGE 76, 1).

    b) Für die Betriebsrente hat der Senat dementsprechend bereits mit Urteil vom 15. Februar 1994 (- 3 AZR 708/93 - zu III der Gründe, BAGE 76, 1) ausgeführt, der Arbeitgeber, der Zeiten des Erziehungsurlaubs nicht als leistungssteigernd anerkenne, könne sich zur Rechtfertigung seiner Leistungsgestaltung auf ein wirkliches Bedürfnis berufen.

    (2) Diese Bestimmung steht mit dem vom Senat in der wiedergegebenen Entscheidung vom 15. Februar 1994 (- 3 AZR 708/93 - BAGE 76, 1) herangezogenen Grundsatz "ohne Arbeit kein Lohn" sowie der "Akzessorietät" von Beiträgen zur betrieblichen Altersversorgung in Einklang: Das Arbeitsverhältnis eines wehr- oder zivildienstleistenden Mannes ruht zwar ebenso wie dasjenige eines Elternteils während des Erziehungsurlaubs oder der Elternzeit.

    In der betrieblichen Altersversorgung sind Ruhenszeiten bei den Unverfallbarkeitsfristen gemäß § 1b BetrAVG und für die Dauer der Betriebszugehörigkeit iSd. § 2 BetrAVG zu berücksichtigen (vgl. BAG 15. Februar 1994 - 3 AZR 708/93 - zu III 3 der Gründe, BAGE 76, 1).

  • BAG, 25.10.1994 - 3 AZR 149/94

    Betriebliche Altersversorgung; Gleichbehandlung - Teilzeitkräfte

    Dementsprechend können Teilzeitkräfte nicht eine gleich hohe betriebliche Altersversorgung fordern wie Vollzeitkräfte (Bestätigung der bisherigen Senatsrechtsprechung, zuletzt Urteil vom 15. Februar 1994 - 3 AZR 708/93 - AP Nr. 12 zu § 1 BetrAVG Gleichberechtigung, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung bestimmt, zu III 2b (3) der Gründe).

    Zugleich ist die betriebliche Altersversorgung ein Entgelt für die dem Unternehmen geleistete Betriebstreue des Arbeitnehmers (ständige Rechtsprechung des Senats; vgl. u. a. Urteil vom 10. März 1972 - 3 AZR 278/71 - BAGE 24, 177, 183 = AP Nr. 156 zu § 242 BGB Ruhegehalt, zu A II 2 der Gründe; Urteil vom 18. Oktober 1979 - 3 AZR 550/78 - BAGE 32, 139, 146 f. = AP Nr. 1 zu § 1 BetrAVG Treuebruch; BAG Urteil vom 15. Februar 1994 - 3 AZR 708/93 - AP Nr. 12 zu § 1 BetrAVG Gleichberechtigung, zu III 2b (3) der Gründe).

    Wie der Senat im Urteil vom 15. Februar 1994 (- 3 AZR 708/93 - AP Nr. 12 zu § 1 BetrAVG Gleichberechtigung, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung bestimmt, zu III 2b (3) der Gründe) hervorgehoben hat, ist es Ausdruck der Gleichbehandlung, daß Teilzeitarbeit lediglich nach dem zeitlichen Anteil der Arbeitsleistung im Vergleich zur Vollzeitarbeit vergütet wird.

    Teilzeitkräfte können nicht eine gleich hohe betriebliche Altersversorgung fordern wie Vollzeitkräfte (BAG Urteil vom 5. Oktober 1993 - 3 AZR 695/92 - AP Nr. 20 zu § 1 BetrAVG Lebensversicherung, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung bestimmt, zu B II 1 der Gründe; BAG Urteil vom 15. Februar 1994 - 3 AZR 708/93 -, aaO).

  • ArbG Aachen, 31.08.2023 - 8 Ca 2199/22

    Beschäftigte müssen die Leasingraten eines Dienstrad-Leasings in Zeiträumen ohne

    Auch hier war es schon vor der gesetzlichen Klarstellung in § 1a Abs. 4 S. 1 BetrAVG herrschende Meinung, dass der Arbeitgeber nicht verpflichtet ist, mit eigenen Mitteln einzustehen, wenn eine Entgeltumwandlung mangels zu zahlendem Entgelt nicht mehr möglich ist (vgl. BAG, Urt. v. 15.02.1994 - 3 AZR 708/93 - juris; Blomeyer, NZA 2000, 281, 287).
  • BAG, 22.11.1994 - 3 AZR 767/93

    Insolvenzschutz bei volldynamischer Versorgungszusage

    Hat der Arbeitgeber eine dynamische Rente zugesagt, hat er sich also verpflichtet, den Versorgungsanspruch nach bestimmten Kriterien unabhängig von § 16 BetrAVG anzupassen, dann muß auch der Pensions-Sicherungs-Verein hierfür einstehen und seine Leistungen entsprechend dieser Zusage erhöhen (BAGE 54, 168 = AP Nr. 20 zu § 16 BetrAVG; BAG Urteil vom 5. Oktober 1993, BAGE 74, 318 [BAG 05.10.1993 - 3 AZR 698/92] = AP Nr. 28 zu § 16 BetrAVG; BAG Urteil vom 15. Februar 1994, BAGE 76, 1 [BAG 15.02.1994 - 3 AZR 708/93] = AP Nr. 82 zu § 7 BetrAVG; Höfer/Reiners/Wüst, BetrAVG, Stand Juni 1993, § 7 Rz 2860; Ahrend/Förster/Rößler, Steuerrecht der betrieblichen Altersversorgung, Bd. I, 3. Aufl., Stand Oktober 1994, 1. Teil Rz 659).

    Zu den Zusagen, bei denen der Beklagte gegenüber Betriebsrentnern für eine versprochene Anpassung einstehen muß, gehören auch Versorgungszusagen nach den Richtlinien des Essener Verbandes (BAGE 31, 45, 55 = AP Nr. 1 zu § 7 BetrAVG, zu II 2 a der Gründe; BAG Urteil vom 15. Februar 1994, 3 AZR 708/93 = AP Nr. 82 zu § 7 BetrAVG, zu II der Gründe).

  • BAG, 05.09.1995 - 3 AZR 216/95

    Tariflicher Freischichtenanspruch in der Papierindustrie

    Die Tarifvertragsparteien haben damit nur den Freischichtenanspruch eingeschränkt und auch dies weniger stark, als es den Wertungen des Gesetzgebers entnommen werden konnte, wenn er für solche entschuldigten Fehlzeiten keine Entgeltfortzahlungspflicht anordnet (vgl. hierzu auch BAG Urteil vom 24. November 1993 - 10 AZR 704/92 - AP Nr. 158 zu § 611 BGB Gratifikation, zu II 3 a der Gründe; Urteil vom 15. Februar 1994 - 3 AZR 708/93 - AP Nr. 12 zu § 1 BetrAVG Gleichberechtigung, zu III 2 a der Gründe, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung vor gesehen; Urteil vom 24. Mai 1995 - 10 AZR 619/94 -, zu II 4 der Gründe, zur Veröffentlichung in der Fachpresse vorgesehen).

    Der Grundsatz der Lohngleichheit von Mann und Frau verbietet auch geschlechtsneutral gefaßte Regelungen, wenn diese wesentlich mehr Angehörige des einen oder des anderen Geschlechts tatsächlich benachteiligen, es sei denn, die Maßnahme ist objektiv gerechtfertigt und hat nichts mit einer Diskriminierung aufgrund des Geschlechts zu tun (zuletzt BAG Urteil vom 15. Februar 1994 - 3 AZR 708/93 - AP Nr. 12 zu § 1 BetrAVG Gleichberechtigung, zu III 2 b (1) der Gründe, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung vorgesehen).

    Hierfür bietet Art. 119 EG-Vertrag keine Grundlage (vgl. BAGE 76, 166, 173 = AP Nr. 42 zu Art. 119 EWG-Vertrag, zu II 1 c bb der Gründe; Urteil vom 15. Februar 1994 - 3 AZR 708/93 - AP Nr. 12 zu § 1 BetrAVG Gleichberechtigung).

  • LAG Nürnberg, 27.08.2002 - 6 (5) Sa 141/01

    Weiterzahlung der Direktversicherung während des Erziehungsurlaubs;

    Soweit die Rechtsprechung nämlich davon ausgeht, dass eine Verpflichtung zur Zahlung aus Rechtsgründen nicht besteht, betrifft dies Fälle, in denen die Leistungspflicht für derartige Zeiten des Ruhens des Arbeitsverhältnisses oder der fehlenden Entgeltzahlungspflicht ausdrücklich im Arbeitsvertrag, in der Zusage oder der Versorgungsordnung ausgeschlossen wurde (vgl. etwa BAG vom 15.02.1994, 3 AZR 708/93, EzA § 1 BetrAVG Gleichberechtigung Nr. 9).
  • BAG, 21.03.2002 - 6 AZR 108/01

    Bewährungszeit - Anrechnung von Wochenurlaub

    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts sind Regelungen, die hinsichtlich der Begründung von Ansprüchen danach unterscheiden, ob das Arbeitsverhältnis ruht oder nicht, rechtlich zulässig (vgl. BAG 9. November 1994 - 10 AZR 3/94 - aaO; 15. Februar 1994 - 3 AZR 708/93 - BAGE 76, 1; 24. November 1993 - 10 AZR 704/92 - AP BGB § 611 Gratifikation Nr. 158 = EzA BErzGG § 15 Nr. 5; 28. September 1994 - 10 AZR 697/93 - AP BGB § 611 Gratifikation Nr. 165 = EzA BGB § 611 Gratifikation, Prämie Nr. 114).
  • BAG, 23.10.1996 - 3 AZR 540/95

    Betriebliche Altersversorgung: Betriebsrente bei bedarfsorientierter

    Wie der Senat mehrfach entschieden hat, können Teilzeitkräfte keine gleich hohen Betriebsrenten fordern wie Vollzeitkräfte (vgl. BAG Urteil vom 5. Oktober 1993 - 3 AZR 695/92 - AP Nr. 20 zu § 1 BetrAVG Lebensversicherung, zu B II 1 der Gründe; Urteil vom 15. Februar 1994, BAGE 76, 1, 9 [BAG 15.02.1994 - 3 AZR 708/93] = AP Nr. 12 zu § 1 BetrAVG Gleichberechtigung, zu III 2 b (3) der Gründe; Urteil vom 25. Oktober 1994 - 3 AZR 149/94 - AP Nr. 40 zu § 2 BeschFG 1985, zu III der Gründe).

    Arbeitsentgelt und betriebliche Altersversorgung werden nur insoweit geschuldet, als eine Arbeitsleistung erbracht wird (vgl. BAG Urteil vom 15. Februar 1994, aaO; Urteil vom 25. Oktober 1994, aaO, zu III 1 a der Gründe).

  • BAG, 05.12.1995 - 3 AZR 942/94

    Auf der Anrechnung von Kindererziehungszeiten beruhende gesetzliche Altersrente

    Dies gilt entgegen der Auffassung des Klägers auch im Zusammenhang mit der vom Senat für rechtswirksam gehaltenen Regelung des § 2 Abs. 4 URL 1986, die dazu führt, daß sich Zeiten des ruhenden Arbeitsverhältnisses, also auch Zeiten eines Erziehungsurlaubs, nicht betriebsrentensteigernd auswirken (Senatsurteil vom 15. Februar 1994 - 3 AZR 708/93 - AP Nr. 12 zu § 1 BetrAVG Gleichberechtigung, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung vorgesehen).
  • BAG, 28.09.1994 - 10 AZR 697/93

    Erziehungsurlaub - tarifliche Sonderzahlung

  • BAG, 20.02.2001 - 3 AZR 21/00

    Betriebliche Invalidenrente und qualifizierte Wartezeit

  • BAG, 28.09.1994 - 10 AZR 625/93

    Tarifliche Jahresleistung bei Erziehungsurlaub - Jahresleistungen

  • BAG, 24.05.1995 - 10 AZR 619/94

    Tarifliche Sonderzahlung - Erziehungsurlaub

  • BAG, 25.04.1995 - 3 AZR 365/94

    Ermessensleistung nach dem Hamburger Ruhegeldgesetz

  • BAG, 15.12.1998 - 3 AZR 251/97

    Aufwendungsersatzanspruch für gezahlte Versicherungsprämien

  • BAG, 09.11.1994 - 10 AZR 3/94

    Erziehungsurlaub - Anrechnung auf Bewährungszeit

  • LAG Schleswig-Holstein, 26.09.2002 - 4 Sa 337/01

    Kündigung, fristgemäß, verhaltensbedingt, Presseabteilung, Pflichtverletzung,

  • LAG Schleswig-Holstein, 05.04.2001 - 4 Sa 497/00

    Keine Garantie auf Beschäftigung am alten Arbeitsplatz nach Rückkehr aus dem

  • ArbG Frankfurt/Main, 31.08.2016 - 7 Ca 3580/16

    Auslegung von Tarifnormen; aktives Beschäftigungsverhältnis

  • BAG, 18.08.1999 - 10 AZR 613/98

    Weihnachtszuwendung bei Bezug einer Erwerbsunfähigkeitsrente auf Zeit - Sachliche

  • LAG Berlin, 12.09.1995 - 3 Sa 54/95

    Arbeitsentgelt: Jubiläumszuwendung für Teilzeitbeschäftigte

  • BAG, 07.12.1994 - 10 AZR 285/94

    Anspruch auf eine Weihnachtsgratifikation während Zeiten des Mutterschutzes /

  • LAG Düsseldorf, 01.06.1995 - 5 Sa 255/95

    Teilzeittätigkeit, "Unständig beschäftigte Stammfrauen", betriebliche

  • ArbG Berlin, 19.05.2009 - 33 Ca 21727/08
  • LAG Köln, 14.08.1998 - 11 Sa 1256/97

    Jahressonderzahlung; Weihnachtsgeld; Auslegung einer Betriebsvereinbarung;

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Rechtsprechung
   BAG, 06.04.1994 - 5 AZR 501/93   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1994,2139
BAG, 06.04.1994 - 5 AZR 501/93 (https://dejure.org/1994,2139)
BAG, Entscheidung vom 06.04.1994 - 5 AZR 501/93 (https://dejure.org/1994,2139)
BAG, Entscheidung vom 06. April 1994 - 5 AZR 501/93 (https://dejure.org/1994,2139)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • rechtsportal.de

    Zuschuß zum Mutterschaftsgeld; rückwirkende Vergütungserhöhung

  • Der Betrieb

    MuSchG § 3 Abs. 2, § 6 Abs. 1, § 14 Abs. 1, § 11 Abs. 2
    Zuschuß zum Mutterschaftsgeld: Rückwirkende Erhöhung des Tarifentgelts im Berechnungszeitraum

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 76, 229
  • NZA 1994, 793
  • FamRZ 1994, 1104 (Ls.)
  • BB 1994, 1713
  • DB 1994, 1783
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (3)

  • BSG, 25.06.1991 - 3 RK 6/90

    Berechnung des Krankengeldes bei Übergang von Voll- zur Teilzeitarbeit

    Auszug aus BAG, 06.04.1994 - 5 AZR 501/93
    Das soll nicht nur dann gelten, wenn die Lohnänderungen erst nach Eintritt des Versicherungsfalles, also während des Bezuges des Krankengeldes eintreten, sondern auch dann, wenn sich die Lohnänderungen noch auf den letzten Lohnabrechnungszeitraum auswirken (BSG Urteil vom 25. Juni 1991 - 1/3 RK 6/90 - ">182%20RVO%20Nr.%208#0 | " style="color:red" title="');">SozR 3 - 2200 § 182 RVO Nr. 8 mit zahlreichen weiteren Nachweisen).
  • BAG, 20.10.1960 - 2 AZR 580/59

    Rückwirkender Tarifvertrag - Nachträgliche Lohnerhöhung - Berechnungszeitraum -

    Auszug aus BAG, 06.04.1994 - 5 AZR 501/93
    In diesem Sinne hat das Bundesarbeitsgericht schon früher für den Zuschuß nach dem Arbeiterkrankheitsgesetz eine nachträglich erfolgte, aber für den Berechnungszeitraum sich auswirkende Lohnerhöhung gewertet (Urteil vom 20. Oktober 1960 - 2 AZR 580/59 - AP Nr. 11 zu § 2 ArbKrankhG; Urteil vom 21. November 1967 - 1 AZR 450/66 - AP Nr. 31 zu § 2 ArbKrankhG).
  • BAG, 21.11.1967 - 1 AZR 450/66

    Krankengeldzuschuß

    Auszug aus BAG, 06.04.1994 - 5 AZR 501/93
    In diesem Sinne hat das Bundesarbeitsgericht schon früher für den Zuschuß nach dem Arbeiterkrankheitsgesetz eine nachträglich erfolgte, aber für den Berechnungszeitraum sich auswirkende Lohnerhöhung gewertet (Urteil vom 20. Oktober 1960 - 2 AZR 580/59 - AP Nr. 11 zu § 2 ArbKrankhG; Urteil vom 21. November 1967 - 1 AZR 450/66 - AP Nr. 31 zu § 2 ArbKrankhG).
  • BAG, 14.12.2011 - 5 AZR 439/10

    Zuschuss zum Mutterschaftsgeld - erfolgsabhängige Vergütung -

    Denn später abgerechnete Nachzahlungen für die Referenzmonate sind für die Berechnung der Durchschnittsvergütung zu berücksichtigen (BAG 6. April 1994 - 5 AZR 501/93 - zu 3 a der Gründe, BAGE 76, 229; ausführlich auch BSG 30. September 2010 - B 10 EG 19/09 R - BSGE 107, 18 zum insoweit vergleichbaren § 2 Abs. 7 Satz 4 BEEG; Zmarzlik/ Zipperer/Viethen/Vieß MuSchG/Mutterschaftsleistungen 9. Aufl. § 14 MuSchG Rn. 38; Willikonsky MuSchG 2. Aufl. § 14 Rn. 14) .
  • BAG, 01.11.1995 - 5 AZR 273/94

    Verfassungsmäßigkeit des § 14 Abs. 1 Satz 1 MuSchG

    Auch der erkennende Senat ist in ständiger Rechtsprechung davon ausgegangen, daß § 14 MuSchG mit dem Grundgesetz vereinbar ist (BAGE 46, 174; 52, 177; 53, 217; 54, 361; 56, 191; 58, 326 = AP Nr. 2, 3, 5 - 8 zu § 14 MuSchG 1968; Urteile vom 7. März 1990 - 5 AZR 130/89 -, vom 18. September 1991 - 5 AZR 581/90 - und vom 6. Juni 1994 - 5 AZR 501/93 - AP Nr. 9, 10, 11 zu § 14 MuSchG 1968).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 26.08.2009 - L 13 EG 5/09

    Gehaltsnachzahlungen erhöhen nicht immer das Elterngeld

    Es ist ferner aus verfassungsrechtlichen Gründen nicht geboten, die Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (BAG) zum Mutterschaftsgeld auf das Elterngeld zu übertragen (u.a. Urteil vom 06.04.1994 - 5 AZR 501/93).
  • BAG, 14.12.1995 - 6 AZR 297/95

    Einmalzahlung - Verminderung für Zeiten ohne Bezüge

    Etwas anderes gilt nur, wenn und soweit eine rückwirkende Vergütungserhöhung sich auf den Berechnungszeitraum auswirkt.(BAG Urteil vom 6. Juni 1994 - 5 AZR 501/93 - AP Nr. 11 zu § 14 MuSchG 1968, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung vorgesehen).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 26.08.2009 - L 13 EG 24/09

    Eine Einkommensnachzahlung und eine Steuergutschrift nach Steuerklassenwechsel

    Es ist ferner aus verfassungsrechtlichen Gründen nicht geboten, die Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (BAG) zum Mutterschaftsgeld auf das Elterngeld zu übertragen (u.a. Urteil vom 06.04.1994 - 5 AZR 501/93).
  • LAG Düsseldorf, 02.03.1995 - 5 (4) Sa 1692/94

    Zuschuss zum Mutterschaftsgeld; Einmalzahlung nach Tarifvertrag; Sozialzuschlag

    Dies führt dazu, dass die im Zeitraum der Mutterschutzfrist eingetretenen Vergütungserhöhungen nur insoweit zu berücksichtigen sind, wie sie sich für den Berechnungszeitraum auswirken (so ausdrücklich: BAG, Urteil vom 06.04.1994 - 5 AZR 501/93 -, DB 1994, 1783 ).
  • LSG Baden-Württemberg, 25.02.2011 - L 12 AL 3436/10

    Förderung der Aufnahme einer selbständigen Tätigkeit - Bemessung des

    Insoweit hat das BAG entschieden, dass auch eine rückwirkende Erhöhung der Vergütung (hier aufgrund eines Änderungstarifvertrags) insoweit zu berücksichtigen ist, wie sie sich für den Berechnungszeitraum auswirkt (BAGE 76, 229).
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Rechtsprechung
   OLG Nürnberg, 08.09.1993 - 11 WF 1097/93   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1993,3563
OLG Nürnberg, 08.09.1993 - 11 WF 1097/93 (https://dejure.org/1993,3563)
OLG Nürnberg, Entscheidung vom 08.09.1993 - 11 WF 1097/93 (https://dejure.org/1993,3563)
OLG Nürnberg, Entscheidung vom 08. September 1993 - 11 WF 1097/93 (https://dejure.org/1993,3563)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de

    BGB § 7 § 11
    Doppelwohnsitz eines Kindes, wenn die Eltern räumlich getrennt leben

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Doppelwohnsitz des Kindes; Räumliche Trennung von Eheleuten; Begründung eines Wohnsitzes; Schwerpunkt der Lebensverhältnisse; Tatsächliches Niederlassen; Einzug in Frauenhaus; Anmeldung beim Einwohnermeldeamt; Zuweisung einer Sozialwohnung; Schulanmeldung des Kindes; ...

Papierfundstellen

  • FamRZ 1994, 1104
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (1)

  • OLG Köln, 03.01.1992 - 26 WF 236/91

    Ehegatte; Trennung; Umzug; Frauenhaus; Wohnsitz

    Auszug aus OLG Nürnberg, 08.09.1993 - 11 WF 1097/93
    Dies ist hier anzunehmen, ohne daß es einer Entscheidung der Frage bedarf, ob eine Frau durch Einzug in ein Frauenhaus regelmäßig einen Wohnsitz begründet (verneinend OLG Köln, Beschl. vom 3.1.1992, FamRZ 1992, 976 ).
  • OLG Nürnberg, 03.03.1997 - 10 UF 49/97

    Elterliche Sorge während der Zeit der Trennung

    Aber so lange der Aufenthalt andauert ist das Frauenhaus der räumliche Schwerpunkt der gesamten Lebensverhältnisse der dort aufgenommenen Frauen (vgl. auch OLG Karlsruhe, FamRZ 95, 1210; OLG Nürnberg, 10 WF 3644/96 und 11 WF 1097/93).
  • OLG Nürnberg, 15.11.1996 - 10 WF 3644/96

    Begriff des Wohnsitzes; Wohnsitz der Kinder bei Trennung der Eltern

    Würde man bei dieser Sachlage weitergehende Anforderungen an die Begründung eines neuen Wohnsitzes stellen, käme es zu dem nicht hinnehmbaren Ergebnis, daß insbesondere Frauen aus wirtschaftlich beengten Verhältnissen und ohne finanzielle Rücklagen in allen Orten, in denen keine Frauenhäuser bestehen, bei der bekannten Schwierigkeit, in absehbarer Zeit eine ausreichende, finanzierbare neue Wohnung zu bekommen, ihre Trennungsabsicht zwar durch Aufgabe des bisherigen Wohnsitzes und Umzug in ein Frauenhaus verwirklichen könnten, dann aber bis zur Erlangung einer Wohnung wohnsitzlos, § 7 III BGB , wären (OLG Karlsruhe, FamRZ 95, 1210; OLG Nürnberg, 11 WF 1097/93, Beschluß vom 8. September 1993).
  • OLG Karlsruhe, 10.02.1995 - 2 UF 290/94

    Örtliche Zuständigkeit des Familiengerichts bei Auszug aus der Ehewohnung in

    Eine Umschulung oder Schulanmeldung des Kindes in Karlsruhe (vgl. OLG Nürnberg, FamRZ 1994, 1104 ) als möglicher weiterer Anhaltspunkt für den Domizilwillen kam wegen des Alters des Kindes hier nicht in Betracht.
  • OLG Zweibrücken, 11.02.2000 - 2 AR 47/99

    Zuständigkeit Gehör, rechtliches Frauenhaus Aufenthalt, gewöhnlicher

    Anhalt kann hierfür sein, dass eine Anmeldung beim Einwohnermeldeamt geschehen ist und Hinweise bestehen, dass der Aufenthalt im Frauenhaus nicht nur einem vorübergehenden Zweck, sondern auf die Begründung einer ständigen Niederlassung an diesem Ort angelegt ist, was sich etwa aus einer Wohnungssuche ergeben kann (vgl. OLG Nürnberg FamRZ 1994, 1104; OLG Hamm aaO).
  • OLG Hamm, 17.06.1999 - 2 UF 231/99

    Wohnsitzbegründung durch Aufenthalt im Frauenhaus

    Der Aufenthalt im Frauenhaus ... begründet für sie selbst und das in ihrer Obhut befindliche Kind, welches daneben den durch den Vater vermittelten Wohnsitz in ... behält, einen Wohnsitz, da die Antragstellerin die Absicht hat, sich dauerhaft in ... aufzuhalten und dort den Schwerpunkt ihrer Lebensverhältnisse zu begründen (OLG Nürnberg, FamRZ 1994, 1104 ; a.A. für einen weniger als dreiwöchigen Aufenthalt im Frauenhaus BGH, NJW 1995).
  • OLG Nürnberg, 17.11.1995 - 10 WF 3412/95
    Besondere Umstände liegen vor, bei einem nach außen dokumentierten Entschluß, dauerhaft in der Stadt zu bleiben, in der sich das Frauenhaus befindet - etwa durch Bewerbung um eine Sozialwohnung am Ort oder durch Ummeldung des/der Kinder in die örtliche Schule (vgl. OLG Nürnberg, 11 WF 1097/93, Beschluß vom 8. September 1993).
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