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   OLG Hamm, 18.03.1994 - 12 UF 349/93   

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https://dejure.org/1994,2063
OLG Hamm, 18.03.1994 - 12 UF 349/93 (https://dejure.org/1994,2063)
OLG Hamm, Entscheidung vom 18.03.1994 - 12 UF 349/93 (https://dejure.org/1994,2063)
OLG Hamm, Entscheidung vom 18. März 1994 - 12 UF 349/93 (https://dejure.org/1994,2063)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Abänderung einer notariellen Unterhaltsvereinbarung - Erwerbsobliegenheit der unterhaltsberechtigten Ehefrau - Anrechnung von Arbeitseinkommen der nicht erwerbspflichtigen Kindesmutter - Herabsetzung des Unterhaltsanspruchs

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Vertragliche Unterhaltsvereinbarung ; Abänderungsklage; Wegfall der Geschäftsgrundlage; Betreuung der Kinder; Betreuungsbedürftigkeit; Wirtschaftliche Verhältnisse der Ehegatten; Teilzeitbeschäftigung; Unterhaltsrechtliche Gleichrangigkeit; Erwerbsobliegenheit; Falsche ...

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1994, 901
  • FamRZ 1994, 1115
 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (10)

  • BGH, 21.12.1988 - IVb ZR 18/88

    Alte Alimente auch bei neuer Liebe

    Auszug aus OLG Hamm, 18.03.1994 - 12 UF 349/93
    Bei der Beurteilung der Frage, ob und in welchem Umfange die Betreuung von Kindern der Annahme einer Erwerbsobliegenheit des betreuenden Elternteils entgegensteht, kommt es auf das konkrete Ausmaß der Betreuungsbedürftigkeit der Kinder, die persönlichen Verhältnisse des den Unterhalt begehrenden Ehegatten sowie auf die wirtschaftlichen Verhältnisse beider Ehegatten an (BGH, NJW 1989, 1083, 1084; BGH, NJW 1985, 429 ; BGH, FamRZ 1990, 283, 285).

    In diesem Falle ist aufgrund der jeweiligen konkreten Umstände zu entscheiden, inwieweit eine Erwerbsobliegenheit schon in Betracht kommt (BGH, FamRZ 1989, 487).

  • BGH, 04.06.1986 - IVb ZR 45/85

    Darlegungs- und Beweislast des unterhaltsberechtigten Ehegatten für Bemühung um

    Auszug aus OLG Hamm, 18.03.1994 - 12 UF 349/93
    Da er solche Bemühungen nicht dargelegt hat, ist ihm ein fiktives Erwerbseinkommen in Höhe des tatsächlich erzielbaren Einkommens zuzurechnen(vgl. BGH, aaO., da jedenfalls nicht auszuschließen ist, (siehe dazu BGH, FamRZ 1986, 885 ,886 und BGH, FamRZ 1987, 144 ), dass für ihn als Diplomingenieur eine reale Beschäftigungschance auf dem Arbeitsmarkt besteht, er also bei hinreichenden Bemühungen eine seinen Verhältnissen entsprechende Arbeit gefunden hätte.
  • BGH, 29.10.1986 - IVb ZR 82/85

    Unterhaltsanspruch des arbeitsuchenden Ehegatten

    Auszug aus OLG Hamm, 18.03.1994 - 12 UF 349/93
    Da er solche Bemühungen nicht dargelegt hat, ist ihm ein fiktives Erwerbseinkommen in Höhe des tatsächlich erzielbaren Einkommens zuzurechnen(vgl. BGH, aaO., da jedenfalls nicht auszuschließen ist, (siehe dazu BGH, FamRZ 1986, 885 ,886 und BGH, FamRZ 1987, 144 ), dass für ihn als Diplomingenieur eine reale Beschäftigungschance auf dem Arbeitsmarkt besteht, er also bei hinreichenden Bemühungen eine seinen Verhältnissen entsprechende Arbeit gefunden hätte.
  • OLG Düsseldorf, 22.08.1990 - 5 UF 158/89
    Auszug aus OLG Hamm, 18.03.1994 - 12 UF 349/93
    Deshalb hatte der Kläger nach dem Verlust seines Arbeitsplatzes alles in seinen Kräften Stehende zu tun, um schnellstmöglich eine seinem Alter, seiner Vorbildung und seinem beruflichen Werdegang entsprechende und möglichst gut bezahlte andere Stelle zu finden (OLG Düsseldorf, FamRZ 1991, 220 ) Dass er sich durch intensive Suche, also auch durch Privatinitiative unter Anspannung aller Kräfte, d. h. mit einem der Ausübung einer vollschichtigen Erwerbsarbeit entsprechenden Zeitaufwand (vgl. Kalthoener/Büttner, Die Rechtsprechung zur Höhe des Unterhalts, 5 Aufl., Rdn. 619) um eine solche Erwerbsstelle bemüht hat, kann nach den Angaben des insoweit darlegungs- und beweispflichtigen Klägers nicht angenommen werden.
  • BGH, 04.11.1981 - IVb ZR 629/80

    Zumutbarkeit einer Erwerbstätigkeit bei Betreuung mehrerer Kinder durch den

    Auszug aus OLG Hamm, 18.03.1994 - 12 UF 349/93
    Die besondere und zusätzliche Betreuung, die jedes weitere Kind braucht, schränkt daher in der Regel die Arbeitskraft und Leistungsfähigkeit des betreuenden Elternteils weiter ein (BGH, FamRZ 1982, 148, 149 = NJW 1982, 326 ).
  • BGH, 04.10.1982 - GSZ 1/82

    Anpassung des in einem Prozeßvergleich vereinbarten Unterhalts

    Auszug aus OLG Hamm, 18.03.1994 - 12 UF 349/93
    Da eine notarielle Vereinbarung keine Rechtskraftwirkung entfaltet, erfolgt ihre Abänderung nach den Grundsätzen des Fehlens oder Wegfalls der Geschäftsgrundlage unter Berücksichtigung aller erkennbaren Umstände sowie des Vertrauensschutzes der Beteiligten (BGH, FamRZ 1983, 22 ff., 23 = BGH, NJW 1983, 288 f. für den gerichtlichen Vergleich).
  • BGH, 23.02.1983 - IVb ZR 363/81

    Berücksichtigung einer nach der Ehescheidung einsetzenden Erwerbstätigkeit des

    Auszug aus OLG Hamm, 18.03.1994 - 12 UF 349/93
    Hat der Berechtigte ein Kind zu betreuen, ist eine Erwerbsobliegenheit regelmäßig - im Sinne eines allgemeinen Erfahrungssatzes (BGH, FamRZ 1983, 456, 458) - dann zu verneinen, wenn das Kind noch nicht acht Jahre alt ist (BGH, NJW 1989, 1983 f.).
  • BGH, 26.10.1984 - IVb ZR 44/83

    Bedeutung der Betreuung durch die Mutter als dem Barunterhalt gleichwertige

    Auszug aus OLG Hamm, 18.03.1994 - 12 UF 349/93
    Bei der Beurteilung der Frage, ob und in welchem Umfange die Betreuung von Kindern der Annahme einer Erwerbsobliegenheit des betreuenden Elternteils entgegensteht, kommt es auf das konkrete Ausmaß der Betreuungsbedürftigkeit der Kinder, die persönlichen Verhältnisse des den Unterhalt begehrenden Ehegatten sowie auf die wirtschaftlichen Verhältnisse beider Ehegatten an (BGH, NJW 1989, 1083, 1084; BGH, NJW 1985, 429 ; BGH, FamRZ 1990, 283, 285).
  • BVerfG, 05.07.1989 - 1 BvL 11/87

    Verfassungsmäßigkeit des § 4 Abs. 2 VAHRG

    Auszug aus OLG Hamm, 18.03.1994 - 12 UF 349/93
    Hat der Berechtigte ein Kind zu betreuen, ist eine Erwerbsobliegenheit regelmäßig - im Sinne eines allgemeinen Erfahrungssatzes (BGH, FamRZ 1983, 456, 458) - dann zu verneinen, wenn das Kind noch nicht acht Jahre alt ist (BGH, NJW 1989, 1983 f.).
  • BGH, 15.11.1989 - IVb ZR 3/89

    Formelle Rechtskraft von Urteilen der Oberlandesgerichte in Ehesachen;

    Auszug aus OLG Hamm, 18.03.1994 - 12 UF 349/93
    Bei der Beurteilung der Frage, ob und in welchem Umfange die Betreuung von Kindern der Annahme einer Erwerbsobliegenheit des betreuenden Elternteils entgegensteht, kommt es auf das konkrete Ausmaß der Betreuungsbedürftigkeit der Kinder, die persönlichen Verhältnisse des den Unterhalt begehrenden Ehegatten sowie auf die wirtschaftlichen Verhältnisse beider Ehegatten an (BGH, NJW 1989, 1083, 1084; BGH, NJW 1985, 429 ; BGH, FamRZ 1990, 283, 285).
  • OLG Köln, 06.08.2002 - 4 UF 76/01

    Verwirkung des Unterhaltsanspruchs wegen versuchten Prozessbetrugs

    Hierbei kann dahinstehen, ob der Versuch des Prozeßbetrugs grundsätzlich die Voraussetzungen der vorstehenden Bestimmung erfüllt (so OLG Celle FamRZ 1991, 1314; OLG Hamm FamRZ 1994, 1115, 1117; Palandt/Brudermüller, BGB 61. Aufl. § 1579 Rdn. 12) oder ob insoweit nur Fälle schwerwiegender Unredlichkeiten erfaßt werden (so Johannsen/Henrich/Büttner, Eherecht 3. Aufl. § 1578 BGB Rdn. 12; vgl. auch Kalthoener/Büttner/Niepmann, Die Rechtsprechung zur Höhe des Unterhalts 7. Aufl. Rdn. 1070).
  • OLG Hamm, 03.12.2003 - 11 UF 68/03

    Unterhaltsrecht: Zur Frage der mutwilligen Verletzung schwerwiegender

    Bewusstes Verschweigen oder gar bewusstes Ableugnen von Einkünften mit dem Ziel der Erlangung unrechtmäßigen Unterhalts kann nach anerkannter Auffassung gem. § 1579 Nr. 2 (und Nr. 6) BGB die Sanktion der Aberkennung jeglichen Unterhaltsanspruchs auslösen (vgl. nur OLG Köln OLGR 2003, 13 f, 14; OLG Karlsruhe, FamRZ 1995, 1488; OLG Koblenz OLGR 1997, 245; OLG Hamm -12 Fs.- OLGR 1994, 116 = FamRZ 1994, 1115 ff, 1117 sowie Wendl/Staudigl-Gerhardt, aaO § 4 Rz. 658; Palandt-Brudermüller, BGB, 61. Aufl. § 1579 Rz. 12).
  • OLG Brandenburg, 19.12.2006 - 10 UF 183/05

    Trennungsunterhaltsbemessung: Steuerliche Auswirkungen einer

    Von dem Arbeitsuchenden kann grundsätzlich der für eine vollschichtige Erwerbstätigkeit notwendige Zeitaufwand verlangt werden (OLG Hamm, FamRZ 1994, 1115; OLG Koblenz, FamRZ 2000, 313), sodass 20 bis 30 Bewerbungsschreiben pro Monat zumutbar sind (Senat, OLG-Report Brandenburg 2006, 976; Kalthoener/Büttner/Niepmann, a.a.O., Rz. 620).
  • OLG Köln, 05.02.2003 - 26 UF 15/02

    Auskunftsverlangen zur rückwirkenden Abänderung eines Unterhaltstitels

    Das kann, muss aber nicht immer der Arbeitszeit eines Berufstätigen bei vollschichtiger Erwerbstätigkeit entsprechen (OLG Hamm FamRZ 1994, 1115).
  • OLG Köln, 12.02.1997 - 14 WF 14/97

    Anforderungen an die Bemühungen des Unterhaltsverpflichteten um Arbeit; Darlegung

    Das kann, muß aber nicht immer dem Zeitaufwand eines vollschichtig Erwerbstätigen (so OLG Hamm FamRZ 1994, 1115) entsprechen.
  • OLG Köln, 06.02.1998 - 4 WF 294/97

    Annahme einer fiktiven Leistungsfähigkeit bei unzureichender Arbeitssuche;

    Er hat sich durch intensive Suche, mithin auch durch Privatinitiative unter Anspannung aller Kräfte, das heißt mit einem der Ausübung einer vollschichtigen Erwerbstätigkeit vergleichbaren Zeitaufwand (vgl. dazu OLG Hamm, FamRZ 1996, 629 und 1994, 1115) um eine solche Erwerbsstelle zu bemühen.
  • OLG Hamm, 01.09.1999 - 11 UF 3/99

    Unterhaltspflicht gegenüber Kindern - Erwerbspflicht - Nebentätigkeit im

    Insgesamt ist bestmögliche Privatinitiative mit einem Zeitaufwand wie bei vollschichtiger Erwerbstätigkeit zu entfalten, wobei der Zeitaufwand aber nicht immer der Arbeitzeit einer vollschichtigen Erwerbstätigkeit entsprechen muss (OLG Köln, FamRZ 1997, 1104, 1105; OLG Hamm, FamRZ 1996, 629 ; 1996, 1218; 1994, 1115; OLG Naumburg, FamRZ 1997, 311 ).
  • OLG Hamm, 14.01.1998 - 12 UF 479/96

    Vorrang des Kindesunterhalts vor Forderungen anderer Gläubiger

    Er ist als Unterhaltschuldner im Rahmen seiner nach § 1603 Abs. 2 BGB gesteigerten Erwerbsobliegenheit darlegungs- und beweispflichtig dafür, dass er die Kündigung im unterhaltsrechtlichen Sinne nicht zu vertreten hat und trotz intensiver Anspannung aller Kräfte, nämlich mit einem der Ausübung einer vollschichtigen Erwerbstätigkeit entsprechendem Zeitaufwand, zu einem früheren Zeitpunkt keine neue Erwerbstätigkeit finden konnte (ständige Senatsrechtsprechung z.B. FamRZ 1991, 889; FamRZ 1996, 629 = NJW-RR 1996, 580 ; FamRZ 1995, 1601 ; FamRZ 1994, 1115 = NJW-RR 1994, 901 ).
  • OLG Hamm, 12.11.1999 - 11 UF 151/99
    Insgesamt ist bestmögliche Privatinitiative mit einem Arbeitsaufwand wie bei einer vollschichtigen Erwerbstätigkeit zu entfalten, wobei der Zeitaufwand allerdings nicht immer der Arbeitszeit bei einer vollschichtigen Erwerbstätigkeit entsprechen muß (OLG Köln, aa0.; OLG Hamm FamRZ 1996, 629; 1996, 1218; 1994, 1115; OLG Naumburg FamRZ 1997, 311).
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