Rechtsprechung
   OLG Karlsruhe, 21.12.1993 - 2 WF 65/93   

Kurzfassungen/Presse

Zeitschriftenfundstellen

  • FamRZ 1994, 1123



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Wird zitiert von ... (34)  

  • LAG Hamm, 27.01.2006 - 4 Ta 854/05  

    Anwendung der Grundsätze des sog. "steckengebliebenen" PKH-Gesuchs auf den

    Dazu muss die vollständig ausgefüllte Erklärung über die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse auf dem amtlichen Vordruck abgegeben (OLG Karlsruhe v. 21.12.1993 - 2 WF 65/93, FamRZ 1994, 1123; LAG Hamm v. 31.01.2001 - 4 Ta 127/00, LAGE § 117 ZPO Nr. 9 = AE 2001, 141) und es müssen alle "entsprechenden Belege" eingereicht sein (LAG Hamm v. 08.11.2001 - 4 Ta 708/01, LAGReport 2002, 89, 91; LAG Hamm v. 08.08.2002 - 4 Ta 489/02, LAGReport 2003, 22, 23).

    Für die Frage, von welchem Zeitpunkt aus die Erfolgsaussicht einer Rechtsverfolgung oder Rechtsverteidigung bei der Entscheidung über die Bewilligung von Prozesskostenhilfe zu beurteilen ist, kommt es grundsätzlich auf den Zeitpunkt der Entscheidung an, weil das Gericht bei seiner Entscheidung sämtliche ihm zur Verfügung stehenden Erkenntnisquellen zu benutzen hat und es auch dem Sinn und Zweck der Prozesskostenhilfe widerspräche, die Führung eines als aussichtslos erkannten Prozesses zu ermöglichen (OLG Düsseldorf v. 21.06.1988 - 6 W 44/88, NJW-RR 1989, 383; OLG Köln v. 19.08.1991 - 19 W 32/91, MDR 1992, 514 = VersR 1992, 1022, 1023; LAG Hamm v. 12.02.2001 - 4 Ta 277/00, AE 2001, 141 = ZInsO 2001, 432; LAG Hamm v. 11.11.2003 - 4 Ta 795/03, NZA-RR 2004, 102; a.A. OLG Karlsruhe v. 21.12.1993 - 2 WF 65/93, FamRZ 1994, 1123; OLG Karlsruhe v. 18.07.1996 - 2 WF 67/96, FamRZ 1997, 375).

  • BGH, 07.03.2012 - XII ZB 391/10  

    Verfahrensrecht - Prinzipien der Gewährung von Prozesskostenhilfe

    Zur Entscheidung reif ist das Prozesskostenhilfebegehren, wenn die Partei es schlüssig begründet, die Erklärung über die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse vorgelegt und wenn der Gegner Gelegenheit gehabt hat, sich innerhalb angemessener Frist zum Prozesskostenhilfegesuch zu äußern (Senatsbeschluss vom 18. November 2009 - XII ZB 152/09 - FamRZ 2010, 197 Rn. 10 mwN; OLG Karlsruhe FamRZ 1994, 1123).

    Gleiches muss gelten, wenn sich im Verlauf des Verfahrens infolge verzögerter Entscheidung über das Prozesskostenhilfegesuch die Erfolgsaussichten der Rechtsverfolgung oder -verteidigung durch die antragstellende Partei verschlechtert haben (vgl. OLG Karlsruhe FamRZ 1994, 1123; zum - besonders gelagerten - Fall, dass eine Rechtsfrage noch während des Prozesskostenhilfeverfahrens höchstrichterlich geklärt worden ist, s.o. unter bb (1)).

  • OLG Karlsruhe, 18.07.1996 - 2 WF 67/96  

    PKH - Prozeßkostenhilfe - Zeitpunkt - Erfolgsaussicht - Rechtsverteidigung -

    »Nach der jüngeren Rechtsprechung des Senats (FamRZ 1994, 1123 ) ist für die Prüfung der Erfolgsaussicht einer Klage der Zeitpunkt der Entscheidungsreife des Bewilligungsgesuchs wegen Prozeßkostenhilfe maßgeblich.

    Nach der Rechtsprechung des Senats (vgl. FamRZ 1994, 1123 ) ist für die Prüfung der Erfolgsaussicht einer Klage der Zeitpunkt der Entscheidungsreife des Bewilligungsgesuchs wegen Prozeßkostenhilfe maßgeblich.

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