Weitere Entscheidungen unten: BayObLG, 17.03.1994 | OLG Köln, 20.12.1993

Rechtsprechung
   BayObLG, 14.10.1993 - 3Z BR 207/93   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1993,4832
BayObLG, 14.10.1993 - 3Z BR 207/93 (https://dejure.org/1993,4832)
BayObLG, Entscheidung vom 14.10.1993 - 3Z BR 207/93 (https://dejure.org/1993,4832)
BayObLG, Entscheidung vom 14. Oktober 1993 - 3Z BR 207/93 (https://dejure.org/1993,4832)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Bt-Recht(Abodienst, Leitsatz frei)

    Betragsmäßige Beschränkung des Einwilligungsvorbehalts, Würdigung von Sachverständigengutachten, mündliche Anhörung, Amtsarzt

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Einwilligungsvorbehalt; Einwilligung; Betreuer; Verpflichtung; Höhe; Festlegung; Betrag; Geringfügigkeitsgrenze; Einwilligungbedürftige Angelegenheiten; Geschäftsunfähigkeit; Willen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    BGB § 1903

  • rechtsportal.de (Leitsatz)

    BGB § 1903

Papierfundstellen

  • MDR 1994, 173
  • FamRZ 1994, 1135
  • Rpfleger 1994, 336
  • BayObLGZ 1993 Nr. 82
  • BayObLGZ 1993, 346
 
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Wird zitiert von ... (12)Neu Zitiert selbst (5)

  • BayObLG, 15.04.1993 - 3Z BR 69/93

    Verfahrenspfleger; Bestellung; Beschwerdeinstanz; Beschluß; Zivilkammer;

    Auszug aus BayObLG, 14.10.1993 - 3Z BR 207/93
    Die Bestellung eines Verfahrenspflegers durch den Vorsitzenden einer Kammer beim Landgericht ist unwirksam (BayObLGZ 1993, 164).

    c) Die Bestellung eines Verfahrenspflegers für den Betroffenen durch das Landgericht ist zwar unwirksam; denn sie erfolgte nicht durch das Kollegium, sondern durch den Vorsitzenden (vgl. dazu BayObLGZ 1993, 164).

  • BayObLG, 21.01.1993 - 3Z BR 7/93

    Unterbringung; Betreuter; Psychische Erkrankung; Willen; Bestimmen;

    Auszug aus BayObLG, 14.10.1993 - 3Z BR 207/93
    Die Würdigung von Sachverständigengutachten ist Sache der freien tatrichterlichen Beweiswürdigung und vom Rechtsbeschwerdegericht nur dahin überprüfbar, ob der Tatrichter den maßgeblichen Sachverhalt ausreichend erforscht ( § 12 FGG ) und bei der Erörterung des Beweisstoffes alle wesentlichen Umstände berücksichtigt hat ( § 25 FGG ), ob seine Beweiswürdigung in sich widerspruchsfrei ist und nicht gegen Denkgesetze oder allgemeine Erfahrungssätze verstößt, ferner, ob die Beweisanforderungen vernachlässigt oder überspannt worden sind (BayObLGZ 1993, 18/19 f.).

    Die Würdigung von Sachverständigengutachten ist Sache der freien tatrichterlichen Beweiswürdigung und vom Rechtsbeschwerdegericht nur dahin überprüfbar, ob der Tatrichter den maßgeblichen Sachverhalt ausreichend erforscht ( § 12 FGG ) und bei der Erörterung des Beweisstoffes alle wesentlichen Umstände berücksichtigt hat ( § 25 FGG ), ob seine Beweiswürdigung in sich widerspruchsfrei ist und nicht gegen Denkgesetze oder allgemeine Erfahrungssätze verstößt, ferner ob die Beweisanforderungen vernachlässigt oder überspannt worden sind (BayObLGZ 1993, 18/19 f. m. w. Nachw.).

  • BayObLG, 04.02.1993 - 3Z BR 11/93

    Einwilligungsvorbehalt; Betreuter; Psychische Erkrankung; Willen; Bestimmen;

    Auszug aus BayObLG, 14.10.1993 - 3Z BR 207/93
    : 1. Für die Anordnung eines Einwilligungsvorbehalts muß feststehen, daß der Betroffene insoweit seinen Willen nicht frei bestimmen kann (BayObLGZ 1993, 63).

    Es muß allerdings feststehen, daß der Betroffene insoweit seinen Willen nicht frei bestimmen kann (BayObLGZ 1993, 63; Knittel, BtG BGB § 1903 Abschn. IV Rn. 17); diese Voraussetzung ist vom Landgericht ausreichend festgestellt.

  • BayObLG, 02.07.1987 - BReg. 3 Z 98/87

    Verfahren über die vorläufige Unterbringung

    Auszug aus BayObLG, 14.10.1993 - 3Z BR 207/93
    Die Amtsärzte der Gesundheitsämter (hier: Leitender Medizinaldirektor) haben regelmäßig die erforderliche Sachkunde (BayObLGZ 1987, 236).

    Die Amtsärzte der Gesundheitsämter haben regelmäßig die erforderliche Sachkunde (BayObLGZ 1987, 236).

  • BayObLG, 20.09.1990 - BReg. 3 Z 103/90

    Bestehen einer Pflegschaft mit dem Wirkungskreis Aufenthaltsbestimmung, Zuführung

    Auszug aus BayObLG, 14.10.1993 - 3Z BR 207/93
    Ohne Belang im Zusammenhang mit der vorliegenden Rechtsbeschwerde ist auch die Frage, ob der Betroffene ausreichend Taschengeld erhält (vgl. dazu BayObLGZ 1990, 249); das ist eine Frage der Führung der Betreuung, nicht der Bestellung eines Betreuers.
  • BayObLG, 04.02.1997 - 3Z BR 8/97

    Betreuuerbestellung und Einwilligungsvorbehalt bei drohender Verschuldung des

    Hingegen ist die Frage der Geschäftsfähigkeit bzw. Geschäftsunfähigkeit für die Entscheidung über die Anordnung eines Einwilligungsvorbehalts nicht von unmittelbarer Bedeutung (BayObLGZ 1993, 346/347; Dodegge NJW 1995, 2389/2394).
  • BayObLG, 21.07.1994 - 3Z BR 170/94

    Verfahren über einen Antrag auf Aufhebung der Betreuung

    Die hiergegen gerichtete weitere Beschwerde des Betroffenen wies das Bayerische Oberste Landesgericht mit Beschluß vom 14.10.1993 (BayObLGZ 1993, 346) zurück.

    Er kann auch seinen Willen in den bestimmten Aufgabenkreisen des Betreuers nicht frei bestimmen (vgl. BayObLGZ 1993, 346/347 - entschieden zu demselben Betreuungsverfahren).

  • BayObLG, 07.07.1997 - 3Z BR 343/96

    Tatrichterliche Darlegungen zur Sachkunde von Amtsärzten bei Erstellung von

    Hingegen ist die Frage der Geschäftsfähigkeit bzw. Geschäftsunfähigkeit für die Entscheidung über die Anordnung eines Einwilligungsvorbehalts nicht von unmittelbarer Bedeutung (BayObLGZ 1993, 346/347; Dodegge NJW 1995, 2389/2394).
  • BayObLG, 04.05.1995 - 3Z BR 46/95

    Einwilligungsvorbehalt bei einem Geschäftsunfähigen möglich

    a) Ein Einwilligungsvorbehalt darf nur angeordnet werden, soweit dies erforderlich ist zur Abwendung einer erheblich Gefahr für die Person oder das Vermögen des Betroffenen (§ 1903 Abs. 1 BGB ; BayObLGZ 1993, 346/347).
  • BayObLG, 30.03.1995 - 3Z BR 349/94

    Erledigung in Hauptsache eines Genehmigungsverfahrens durch Beendigung der

    Ein Betreuer darf nur bestellt, ein Einwilligungsvorbehalt darf nur angeordnet werden, wenn der Betroffene nach den Feststellungen des Tatsachengerichts nicht in der Lage ist, seinen Willen frei zu bestimmen (BayObLGZ 1994, 209 und 1994, 387; 1993, 63; 1993, 346/347).
  • BayObLG, 02.03.1995 - 3Z BR 309/94

    Anordnung eines Einwilligungsvorbehalts

    Der Senat hat deshalb etwa eine Beschränkung des Einwilligungsvorbehalts auf Rechtsgeschäfte, die Verpflichtungen von mehr als 500 DM zum Gegenstand haben, als zulässig angesehen (BayObLGZ 1993, 346; vgl. auch Erman/Holzhauer BGB 9. Aufl. § 1903 Rn. 13).
  • BayObLG, 22.05.1996 - 3Z BR 58/96

    Zurückverweisung wegen Begründungsmängeln der Beschwerdeentscheidung

    Auch eine solche Anordnung setzt voraus, daß der Betroffene aufgrund seiner psychischen Erkrankung oder seiner geistigen oder seelischen Behinderung seinen Willen nicht frei bestimmen kann (BayObLGZ 1995, 146, 148. Hingegen ist die Frage der Geschäftsfähigkeit bzw. Geschäftsunfähigkeit für die Entscheidung über die Anordnung eines Einwilligungsvorbehalts nicht von unmittelbarer Bedeutung (BayObLGZ 1993, 346, 347; Dodegge NJW 1995, 2389, 2394; Palandt/Diederichsen BGB 55.Aufl. § 1903 Rn.5).
  • BayObLG, 26.06.2002 - 3Z BR 109/02

    Sofortige weitere Beschwerde gegen Versagung der Prozesskostenhilfe im

    Das Amtsgericht war in diesem Zusammenhang berechtigt, einen Grenzbetrag festzusetzen, bei dessen überschreiten der Einwilligungsvorbehalt wirksam wird (vgl. BayObLGZ 1993, 346; Damrau/Zimmermann Betreuungsrecht 3. Aufl. § 1903 BGB Rn. 32).
  • BayObLG, 01.10.1997 - 3Z BR 358/97

    Erweiterung eines Einwilligungsvorbehalts

    Hingegen ist die Frage der Geschäftsfähigkeit bzw. Geschäftsunfähigkeit für die Entscheidung über die Anordnung eines Einwilligungsvorbehalts nicht von unmittelbarer Bedeutung (BayObLGZ 1993, 346/347; Dodegge NJW 1995, 389/2394; Palandt/Diederichsen § 1903 Rn.5).
  • BayObLG, 13.02.2002 - 3Z BR 29/02

    Beschwerdefrist bei Anordnung des Einwilligungsvorbehalts - Voraussetzungen der

    Die Beschränkung auf Rechtsgeschäfte im Wert von über 200, 00 DM ist zulässig (vgl. BayObLG FamRZ 1994, 1135).
  • BayObLG, 01.12.1999 - 3Z BR 304/99

    Einwilligungsvorbehalt bei einer Betreuung

  • BayObLG, 16.09.1999 - 3Z BR 278/99

    Verlängerung eines Einwilligungsvorbehalts

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Rechtsprechung
   BayObLG, 17.03.1994 - 3Z BR 16/94   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1994,7679
BayObLG, 17.03.1994 - 3Z BR 16/94 (https://dejure.org/1994,7679)
BayObLG, Entscheidung vom 17.03.1994 - 3Z BR 16/94 (https://dejure.org/1994,7679)
BayObLG, Entscheidung vom 17. März 1994 - 3Z BR 16/94 (https://dejure.org/1994,7679)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Bt-Recht

    Partielle Geschäftsfähigkeit und Einwilligungsvorbehalt, Spannungen zum Betreuer

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Erhebliche Gefahr; Vermögen; Betreuter; Tatrichter; Würdigung; Tatsachen; Einwilligungsvorbehalt; Geschäftsunfähigkeit; Willen; Spannungen; Entlassung

  • rechtsportal.de (Leitsatz)

    BGB § 1903 Abs. 1, § 1908b Abs. 1, 3

  • rechtsportal.de (Leitsatz)

    BGB § 1903 Abs. 1, § 1908b Abs. 1, 3

Papierfundstellen

  • FamRZ 1994, 1135 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (15)Neu Zitiert selbst (2)

  • BayObLG, 21.01.1993 - 3Z BR 7/93

    Unterbringung; Betreuter; Psychische Erkrankung; Willen; Bestimmen;

    Auszug aus BayObLG, 17.03.1994 - 3Z BR 16/94
    Die Würdigung von Sachverständigengutachten ist Sache der freien tatrichterlichen Beweiswürdigung und vom Rechtsbeschwerdegericht nur dahin überprüfbar, ob der Tatrichter den maßgeblichen Sachverhalt ausreichend erforscht ( § 12 FGG ) und bei der Erörterung des Beweisstoffes alle wesentlichen Umstände berücksichtigt hat ( § 25 FGG ), ob seine Beweisführung in sich widerspruchsfrei ist und nicht gegen Denkgesetze oder allgemeine Erfahrungssätze verstößt, ferner ob die Beweisanforderungen vernachlässigt oder überspannt worden sind (BayObLGZ 1993, 18/19 f. m. w. Nachw.).
  • BayObLG, 04.02.1993 - 3Z BR 11/93

    Einwilligungsvorbehalt; Betreuter; Psychische Erkrankung; Willen; Bestimmen;

    Auszug aus BayObLG, 17.03.1994 - 3Z BR 16/94
    Es muß nur feststehen, daß der Betroffene in diesem Bereich seinen Willen nicht frei bestimmen kann (BayObLGZ 1993, 63 und 346/347; vgl. auch Klüsener/Rausch NJW 1993, 617/619 f.; Schwab FamRZ 1992, 493/505).
  • BGH, 24.01.2018 - XII ZB 141/17

    Betreuungssache: Einwilligungsvorbehalt in Vermögensangelegenheiten; Mandatierung

    Jedoch wendet die Rechtsbeschwerde gegen die landgerichtliche Entscheidung zu Recht ein, dass allein eine Unsicherheit über das Vorliegen einer Geschäftsunfähigkeit nicht die Anordnung eines Einwilligungsvorbehalts zu rechtfertigen vermag; vielmehr schließt sie die Anordnung eines Einwilligungsvorbehalts lediglich nicht aus (BayObLG BtPrax 1994, 136, 137).
  • BayObLG, 04.05.1995 - 3Z BR 46/95

    Einwilligungsvorbehalt bei einem Geschäftsunfähigen möglich

    Der Anordnung des Einwilligungsvorbehalts steht nicht entgegen, daß der Betreute (partiell) geschäftsunfähig ist (BayObLG BtPrax 1994, 136 ).

    In diesem Rahmen genügt es, wenn der vom Tatsachengericht gezogene Schluß möglich, wenn auch nicht gerade zwingend ist, mag selbst eine andere Schlußfolgerung ebenso nahe oder näher gelegen haben (BayObLGZ BtPrax 1994, 136/137).

  • BayObLG, 18.03.2002 - 3Z BR 22/02

    Verlängerung der Betreuerbestellung - Berücksichtigung der Wünsche des

    Es hat auch nicht festgestellt, dass die vorliegenden Umstände dem Wohl des Betroffenen deshalb zuwiderlaufen, weil er entweder persönlich unter den Spannungen der Geschwister leidet (vgl. OLG Köln NJWE-FER 1999, 123; FamRZ 2000, 188) oder weil die Regelung seiner wirtschaftlichen Verhältnisse wegen der Spannungen innerhalb der Familie nicht gewährleistet ist (vgl. BayObLG BtPrax 1994, 136/137).
  • BayObLG, 14.02.1996 - 3Z BR 15/96

    Einwilligung eines Betreuten in seine Unterbringung in eine geschlossene

    Sie kann vom Rechtsbeschwerdegericht nur dahin überprüft werden, ob der Tatrichter den maßgeblichen Sachverhalt ausreichend erforscht (§ 12 FGG ) und bei der Erörterung des Beweisstoffes alle wesentlichen Umstände berücksichtigt hat (§ 25 FGG ), ob seine Beweiswürdigung in sich widerspruchsfrei ist und nicht gegen Denkgesetze verstößt, ferner ob die Beweisanforderungen vernachlässigt oder überspannt worden sind (BayObLGZ 1993, 18, 19 m.w.N.; BayObLG BtPrax 1994, 136 ).
  • BayObLG, 21.01.2004 - 3Z BR 225/03

    Betreuerauswahl entgegen dem Vorschlag des Betreuten bei Zuwiderlaufen gegen das

    Die Bestellung eines Familienangehörigen, den der Betroffene als Betreuer wünscht, kann auch dann mit dem Wohl des Betreuten unvereinbar sein, wenn dieser entweder persönlich unter den Spannungen der Geschwister leidet (vgl. OLG Köln NJWE-FER 1999, 123; FamRZ 2000, 188) oder wenn die Regelung seiner wirtschaftlichen oder sonstigen Verhältnisse wegen der Spannungen innerhalb der Familie nicht gewährleistet ist (vgl. BayObLG BtPrax 1994, 136/137).
  • BayObLG, 18.06.2003 - 3Z BR 108/03

    Voraussetzung für die Berücksichtigung eines Vorschlags bei Bestellung eines

    Abgesehen von den obigen Bedenken ist die Bestellung eines Familienangehörigen dem Wohl des Betroffenen aber dann nicht dienlich, wenn erhebliche innerfamiliäre Spannungen bestehen, die eine Regelung der wirtschaftlichen Verhältnisse des Betroffenen nicht gewährleisten (vgl. BayObLG BtPrax 1994, 136/137).
  • BayObLG, 13.11.2002 - 3Z BR 182/02

    Wiedereinsetzung nach unvollständiger Rechtsmittelbelehrung - Beauftragung eines

    Deshalb hat der Einwilligungsvorbehalt gerade im Grenzbereich zwischen Geschäftsunfähigkeit und Geschäftsfähigkeit seine Bedeutung (vgl. Jürgens § 1903 Rn. 4; BayObLG BtPrax 1994, 136; FamRZ 1995, 1518; BtPrax 2000, 123).
  • BayObLG, 14.04.2003 - 3Z BR 63/03

    Ermessen bei Wechsel des Betreuers

    Bloße Spannungen im Betreuungsverhältnis sind als solche aber kein Entlassungsgrund (vgl. BayObLG BtPrax 1994, 136/137; Palandt/Diederichsen BGB 62. Aufl. § 1908b Rn. 5).
  • BayObLG, 10.04.1995 - 3Z BR 88/95

    Entlassung eines Betreuers wegen Feindschaft mit dem Betreuten

    Mit der weiteren Beschwerde kann also nicht geltend gemacht werden, die tatsächlichen Folgerungen des Tatrichters seien nicht die einzig möglichen, nicht schlechthin zwingend (BayObLG BtPrax 1994, 136/137; Keidel/Kuntze FGG 13. Aufl. § 27 Rn. 42).
  • BayObLG, 01.12.1999 - 3Z BR 304/99

    Einwilligungsvorbehalt bei einer Betreuung

    Ein Einwilligungsvorbehalt kommt grundsätzlich auch in Betracht, wenn der Betroffene geschäftsunfähig ist (vgl. BayObLGZ 1993, 346/347; BayObLG BtPrax 1994, 136 ; OLG Düsseldorf BtPrax 1993, 175/176; Staudinger/Bienwald BGB (1999) § 1903 Rn. 33, 36).
  • BayObLG, 27.05.1998 - 4Z BR 63/98

    Beurteilung bei gleicher Geeignetheit des Wunschbetreuers

  • BayObLG, 19.10.2001 - 3Z BR 295/01

    Entlassung des Betreuers auf Wunsch des Betroffenen - wichtiger Grund

  • BayObLG, 11.12.2002 - 3Z BR 227/02

    Beschwerde gegen Abweisung des Abgabeantrags im Betreuungsverfahren

  • BayObLG, 13.06.1996 - 3Z BR 91/96

    Voraussetzung für die Ersetzung der Zustimmung nach § 1452 Abs. 1 BGB

  • BayObLG, 12.01.1995 - 3Z BR 191/94
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Rechtsprechung
   OLG Köln, 20.12.1993 - 2 Wx 36/93   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1993,2282
OLG Köln, 20.12.1993 - 2 Wx 36/93 (https://dejure.org/1993,2282)
OLG Köln, Entscheidung vom 20.12.1993 - 2 Wx 36/93 (https://dejure.org/1993,2282)
OLG Köln, Entscheidung vom 20. Dezember 1993 - 2 Wx 36/93 (https://dejure.org/1993,2282)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Testierunfähigkeit; Feststellung; Sachverständigengutachten; Erneute Vernehmung des Zeugen; Vorlage von Privatgutachten; Bestellung eines Sachverständigen von Amts wegen

  • rechtsportal.de (Leitsatz)

    BGB § 2229 Abs. 4, § 2358; FGG § 12

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1994, 396
  • FamRZ 1994, 1135
 
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Wird zitiert von ... (22)

  • OLG Düsseldorf, 03.01.2017 - 3 Wx 55/16

    Anforderungen an die Form eines Ehegattentestaments

    Sprechen keine besonderen Umstände gegen die eigenhändige Errichtung des Testaments, kann der Tatrichter etwaige Auffälligkeiten selbst überprüfen (vgl. Senat FGPrax 2014, 31; BayObLG NJWE-FER 2001, 211; 1998, 59; OLG Köln NJW-RR 1994, 396).
  • OLG Köln, 12.11.2003 - 2 Wx 25/03

    Zur Frage der Beweislast für die Echtheit eines Testaments

    Die hierzu in der Tatsacheninstanz getroffenen Feststellungen und die Beweiswürdigung des Tatrichters können im Verfahren der Rechtsbeschwerde gemäss § 27 Abs. 1 FGG nur auf Rechtsfehler und daher nur daraufhin überprüft werden, ob das Landgericht den maßgeblichen Sachverhalt hinreichend erforscht, ob es hierbei nicht gegen gesetzliche Beweisregeln, die Denkgesetze oder feststehende Erfahrungssätze verstoßen und ob es die Beweisanforderungen zu hoch oder zu niedrig angesetzt hat (ständige Rechtsprechung z.B.: Senat, Beschluss vom 11. April 2003, 2 Wx 3/03; Senat, NJW-RR 1994, 396; BayObLG, FamRZ 1995, 1523; Meyer-Holz in: Keidel/Kuntze/Winkler, FGG, 15. Aufl. 2003, § 27 Rdnr. 42 mit weiteren Nachweisen).

    Vielmehr ist eine solche Folgerung aus Rechtsgründen schon dann nicht zu beanstanden, wenn sie möglich ist, auch wenn abweichende Schlussfolgerungen ebenfalls denkbar erscheinen oder sogar nahe gelegen hätten (vgl. OLG Hamm, Rpfleger 1989, 23; Senat, FamRZ 1992, 729 [731]; Senat, NJW-RR 1994, 396).

  • OLG Frankfurt, 22.12.1997 - 20 W 264/95

    Verletzung der gerichtlichen Aufklärungspflicht hinsichtlich der Testierfähigkeit

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  • BayObLG, 06.11.1995 - 1Z BR 56/95

    Testierfähigkeit bei Aufhebung eines Erbvertrags durch gemeinschaftliches

    Die Anwesenheit des Sachverständigen bereits in diesem Stadium der Beweisaufnahme war zweckmäßig (vgl. OLG Köln NJW-RR 1994, 396) und keineswegs verfrüht.
  • OLG Köln, 24.04.1995 - 2 Wx 4/95

    Testamentarische Regelung für den Fall, daß beide Eheleute sterben

    1) Zutreffend hat das Landgericht den Vorbescheid des Amtsgerichts als beschwerdefähige Zwischenentscheidung angesehen (vgl. Senat, FamRZ 1994, 1135, 1136).

    Die Tatsachenfeststellung und die Auslegung durch das Landgericht können im Verfahren der weiteren Beschwerde nur auf Rechtsfehler (§§ 27 Abs. 1 Satz 2 FGG, 550, 561 ZPO), d.h. nur darauf überprüft werden, ob der Tatrichter den maßgeblichen Sachverhalt ausreichend erforscht (§ 12 FGG), alle wesentlichen Umstände berücksichtigt (§ 25 FGG) und nicht gegen gesetzliche Auslegungs- oder Beweisregeln, gegen die Denkgesetze oder gegen feststehende Erfahrungssätze verstoßen hat (vgl. etwa Senat, FamRZ 1993, 1124, 1126; 1993, 1371 f.; 1994, 1135, 1136; BayObLGZ 1991, 173, 176; BayObLG FamRZ 1995, 251, 252; KG OLGZ 1993, 398, 400 f. jeweils mit weiteren Nachweisen).

    Die Auslegung einer letztwilligen Verfügung hält der Überprüfung durch das Rechtsbeschwerdegericht vielmehr bereits dann stand, wenn der vom Tatrichter gezogene Schluß möglich ist (Senat FamRZ 1993, 1371, 1372; 1994, 1135, 1136; BayObLGZ FamRZ 1995, 251, 252).

  • OLG Köln, 10.11.2008 - 2 Wx 38/08

    Auslegung eines Testaments nach Wegfall aller eingesetzten Erben durch

    Die hierzu in der Tatsacheninstanz getroffenen Feststellungen und die Beweiswürdigung des Tatrichters können im Verfahren der Rechtsbeschwerde nach § 27 Abs. 1 FGG nur auf Rechtsfehler und deshalb vom Senat nur daraufhin überprüft werden, ob das Landgericht den maßgeblichen Sachverhalt hinreichend erforscht (§§ 12 FGG, 2358 Abs. 1 BGB), ob es hierbei nicht gegen gesetzliche Auslegungsregeln, die Denkgesetze oder feststehende Erfahrungssätze verstoßen und ob es die Beweisanforderungen zu hoch oder zu niedrig angesetzt hat (vgl. Senat, NJW-RR 1994, 396; BayObLG, FamRZ 1995, 1543; Meyer-Holz in Keidel/Kuntze/Winkler, 15. Auflage 2003, § 27 Rdn. 42 m. w. N.).

    Dabei müssen die tatsächlichen Folgerungen des Tatrichters nicht die einzig möglichen oder schlechthin zwingend sein; sie sind vielmehr aus Rechtsgründen bereits dann nicht zu beanstanden, wenn der vom Tatrichter gezogene Schluss möglich ist, auch wenn abweichende Schlussfolgerungen ebenfalls denkbar erscheinen (vgl. Senat, FamRZ 1992, 729 [731]; Senat, NJW-RR 1994, 396; OLG Hamm, Rechtspfleger 1989, 23).

  • OLG Hamm, 25.03.2004 - 15 W 412/02

    Wohnungseigentumsrecht: Kein Bereicherungsanspruch wegen überzahlter

    Diese findet ihre Grenzen bei solchen Tatsachen, die ihrer Natur nach am ehesten von einem Beteiligten vorgetragen werden können (BGH NJW 1988, 1839, 1840; vgl. auch OLG Köln NJW-RR 1994, 396f).
  • OLG Köln, 22.11.2011 - 2 Wx 80/09
    1 Z 33/61">BayObLGZ 1962, 219 [223 f.]; BayObLGZ 2004, 237 [240 f.]; BayObLG ZEV 2995, 345 [346]; Senat, NJW-RR 1994, 396; OLG Rostock, OLG-Report 2009, 781 f.).

    Die Frage, ob die genannten Voraussetzungen der Testierunfähigkeit nach § 2229 Abs. 4 BGB gegeben sind, liegt im wesentlichen auf tatsächlichem Gebiet (vgl. BayObLG NJW-RR 2000, 6 [7]; BayObLG ZEV 2005, 345 [346]; Senat, NJW-RR 1994, 396).

    Der Senat als Rechtsbeschwerdegericht kann die Feststellung des Landgerichts zu dieser Frage nur daraufhin überprüfen, ob es Verfahrensvorschriften verletzt, den maßgeblichen Sachverhalt ausreichend erforscht (§ 12 FGG, § 2358 BGB), bei der Erörterung des Beweisstoffs alle wesentlichen Umstände berücksichtigt (§ 25 FGG) und hierbei nicht gegen gesetzliche Beweisregeln, die Denkgesetze oder feststehende Erfahrungssätze verstoßen hat, ferner darauf, ob die Anforderungen an die richterliche Überzeugungsbildung vernachlässigt oder überspannt worden sind (vgl. BayObLGZ 1995, 383 [385]; BayObLG NJW-RR 2000, 6 [7]; Senat, NJW-RR 1994, 396).

  • OLG Karlsruhe, 19.02.2024 - 14 W 87/23
    Liegen keine besonderen Umstände vor, die gegen eine eigenhändige Errichtung eines privatschriftlichen Testaments sprechen, genügt das Nachlassgericht der Amtsermittlungspflicht, wenn es selbst die Schriftzüge des ihm vorliegenden Testaments mit anderen Schriftproben vergleicht und das Ergebnis würdigt; die Einholung eines Gutachtens zur Echtheit eines eigenhändigen Testaments ist nur in Zweifelsfällen geboten (OLG Düsseldorf, Beschluss vom 19.07.2013 - I-3 Wx 105/13, Rn. 24, juris; OLG Köln, Beschluss vom 20.12.1993 - 2 Wx 36/93, Rn. 38, juris; BayObLG, Beschluss vom 01.03.1991 - BReg 1 a Z 70/90, Rn. 34, juris).
  • OLG Düsseldorf, 16.01.2017 - 25 Wx 78/16

    Gegenstandswert eines Erscheinsverfahrens

    Die Verpflichtung des Gerichts zur weiteren Aufklärung des Sachverhalts findet nämlich dort ihre Grenze, wo die Verfahrensbeteiligten allein und hauptsächlich in der Hand haben, die notwendigen Erklärungen abzugeben und Beweismittel zu bezeichnen bzw. vorzulegen, um eine ihren Interessen entsprechende Entscheidung herbeizuführen (vgl. BGH NJW 1988, 1839; BayObLG DNotZ 1994, 396; OLG Karlsruhe FamRZ 1982, 395; OLG Köln NJW-RR 1994, 396; Keidel/Sternal, a. a. O., § 26 FamFG, Rdn. 21).
  • OLG Köln, 03.11.2003 - 2 Wx 26/03

    Beweisaufnahme vor dem Beschwerdegericht im FGG -Verfahren - Berücksichtigung

  • OLG Frankfurt, 15.11.1995 - 20 W 144/94

    Voraussetzungen für die Einziehung eines Erbscheins; Ausschöpfung der

  • BayObLG, 22.02.2000 - 1Z BR 147/99

    Testierunfähigkeit bei Vorliegen eines hirnorganischen Psychosyndroms

  • OLG Frankfurt, 19.02.1997 - 20 W 409/94

    Verletzung der gerichtlichen Aufklärungspflicht bezüglich der Testierfähigkeit

  • OLG Düsseldorf, 19.07.2013 - 3 Wx 105/13

    Überprüfung der Echtheit eines Testaments

  • BayObLG, 21.07.1999 - 1Z BR 122/98

    Testierfähigkeit bei paranoiden Wahnvorstellungen bezüglich einer als

  • BayObLG, 21.11.2001 - 1Z BR 47/01

    Amtsermittlung und Hinweispflicht im Verfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit -

  • BayObLG, 12.10.1994 - 1Z BR 141/94

    Ablehnung eines Sachverständigen im Verfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit

  • BayObLG, 04.11.1997 - 1Z BR 169/97

    Schriftsachverständige Begutachtung zur Echtheit eines Testaments - Auslegung von

  • OLG Saarbrücken, 28.04.1997 - 8 U 190/95

    Einschränkung der Testierfähigkeit aufgrund eines hirnorganischen Psychosyndroms

  • OLG Köln, 26.06.1996 - 2 Wx 19/96

    Anforderungen an die Überzeugungsbildung des Nachlaßgerichts betreffend die

  • OLG Köln, 30.01.1998 - 2 Wx 68/97

    Anordnung der Testamentsvollstreckung über den Nachlaß durch Verfügung von Todes

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