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   OLG Düsseldorf, 23.06.1993 - 5 WF 85/93   

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OLG Düsseldorf, 23.06.1993 - 5 WF 85/93 (https://dejure.org/1993,4117)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 23.06.1993 - 5 WF 85/93 (https://dejure.org/1993,4117)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 23. Juni 1993 - 5 WF 85/93 (https://dejure.org/1993,4117)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • FamRZ 1994, 117
 
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Wird zitiert von ... (11)

  • BGH, 02.12.2009 - XII ZB 207/08

    Veranlassung für eine Klage auf vollen Unterhalt bei einer vorherigen Erbringung

    Zum Teil wird hier allerdings vertreten, dass der Unterhaltsschuldner Veranlassung zur Erhebung der gesamten Klage gegeben hat, wenn der geschuldete Unterhalt erheblich über dem tatsächlich gezahlten Unterhalt liege (OLG Oldenburg FamRZ 2003, 1575; OLG Nürnberg FamRZ 2002, 252; OLG Düsseldorf FamRZ 1994, 117; OLG Hamm FamRZ 1993, 712).
  • KG, 03.04.2007 - 13 UF 46/06

    Kindesunterhalt: Anspruch auf Ersatz der Kosten für Halbtagsplatz im

    Teilweise wird vertreten, dass der auf den vollen Unterhaltsbetrag verklagte Unterhaltsverpflichtete hinsichtlich des unstreitigen freiwillig gezahlten Sockelbetrages keine Veranlassung zur Klage gegeben habe, so dass er bei sofortigem Anerkenntnis gemäß § 93 ZPO insoweit auch nicht mit den Kosten des Rechtsstreites belastet werden dürfe (OLG Oldenburg FamRZ 2003, 1575; OLG Nürnberg MDR 1999, 1387; OLG Düsseldorf, FamRZ 1994, 117; OLG Hamm FamRZ 1993, 712 und OLG Bremen, FamRZ 1989, 876; Göppinger/Wax/van Els, Unterhaltsrecht, 8. Aufl., Rdnr. 2109; Baumbach/Lauterbach/Albers/Hartmann, ZPO, 60. Aufl., § 93, Rdnr. 62).
  • OLG Stuttgart, 11.01.2001 - 18 WF 545/00

    Kosten bei sofortigem Anerkenntnis - Titulierung von Unterhaltsansprüchen -

    Zudem kann man bezweifeln, ob das Merkmal eines unregelmäßigen und unvorhersehbaren Bedarfs erfüllt wäre (dazu OLG Düsseldorf FamRZ 1994, 117 m. weit.

    Doch fällt darunter bereits deshalb gerade nicht die Tragung außergerichtlicher Titulierungskosten, weil es sich insoweit nicht um eine Nebenpflicht, sondern um einen Teil der Hauptpflicht handeln würde, die jedoch eine solche Kostenübernahme nicht kennt (ebenso OLG Düsseldorf FamRZ 1994, 117; OLG Frankfurt/M. FamRZ 1998, 445).

    Etwas anderes ergibt sich auch nicht daraus, dass der Beklagte außergerichtlich nicht den vollen von der Klägerin geltend gemachten Unterhaltsbetrag in Höhe von 1.800 DM, sondern nur einen Teil-Unterhalt in Höhe von 1.590 DM anerkannt hat (etwa OLG Karlsruhe FamRZ 1985, 955 (bei nur geringem Rest); OLG Bremen FamRZ 1989, 876 f.; OLG Hamm FamRZ 1993, 712; OLG Düsseldorf FamRZ 1994, 117; OLG Frankfurt/M. FamRZ 1998, 445; Musielak/Wolsf, a. a. O.; aA OLG Düsseldorf FamRZ 1991, 1207; OLG Köln NJW-RR 1998, 1703 f. = FamRZ 1999, 175 (L); AG Charlottenburg FamRZ 1994, 117, 118; Zöller/Herget, ZPO, 22. Aufl. 2001, § 93 Rz. 6 "Unterhaltssachen").

  • OLG Hamm, 20.12.2006 - 2 WF 269/06

    Außergerichtliche Titulierung von Unterhaltstiteln - Pflicht des

    Eine solche ergibt sich weder aus dem Recht auf Titulierung des zukünftigen Unterhalts nach § 258 ZPO, noch als Nebenpflicht zur Unterhaltsschuld (OLG Hamm, a. a. O.; OLG Köln a. a. O.; OLG Düsseldorf FamRZ 1994, 117; OLG Frankfurt FamRZ 1998, 445; OLG Stuttgart FamRZ 2001, 1381, 1382; OLG Karlsruhe FamRZ 2003, 1763, 1764; Zöller-Philippi, a. a. O., Rz. 40b).
  • KG, 01.03.2011 - 13 UF 263/10

    Kostenentscheidung bei Unterhaltsklagen: Isolierte Anfechtung nach sofortigem

    Darunter fallen aber nicht die Kosten für eine außergerichtliche Titulierung (vgl. OLG Stuttgart FamRZ 2001, 1381, 1382; OLG Frankfurt FamRZ 1998, 445; OLG Düsseldorf FamRZ 1994, 117).
  • OLG Zweibrücken, 04.02.2002 - 2 WF 8/02

    Kosten des Rechtsstreits im Fall eines nur zur Teilleistung bereiten

    Teilweise wird vertreten, dass der auf den vollen Unterhaltsbetrag verklagte Unterhaltsverpflichtete hinsichtlich des unstreitigen freiwillig gezahlten Sockelbetrages keine Veranlassung zur Klage gegeben habe, so dass er bei sofortigem Anerkenntnis gemäß § 93 ZPO insoweit auch nicht mit den Kosten des Rechtsstreites belastet werden dürfe (OLG Düsseldorf, 5. Familiensenat, FamRZ 94, 117; OLG Hamm FamRZ 1993, 712 und OLG Bremen FamRZ 89, 876 - beide für den Fall der Geringfügigkeit des streitigen Spitzenbetrages; Göppinger/Wax, Unterhaltsrecht, 7. Aufl., Rdnr. 2107).
  • LAG Baden-Württemberg, 22.09.2011 - 18 Ta 24/11

    Betriebsrente - Klage auf wiederkehrende Leistung - Kostentragung -

    Eine Ausnahme hiervon ist aber in den Fällen zu machen, in denen es dem Gläubiger nach Treu und Glauben gem. § 242 BGB bei verständiger Würdigung der Lage des Schuldners und seiner eigenen schutzwürdigen Interessen zuzumuten ist, eine Teilleistung gleichwohl zu akzeptieren (OLG Hamm 18. Februar 1997 - 7 WF 72/97 - FamRZ 1997, 1413; OLG Düsseldorf 23. Juni 1993 - 5 WF 85/93 - FamRZ 1994, 117).
  • OLG Oldenburg, 23.01.2003 - 2 WF 4/03

    Veranlassung einer Unterhaltsklage; Mutwilligkeit einer Klage zur Geltendmachung

    Nach der gegenteiligen Ansicht besteht keine Veranlassung zur Klage, bzw. ist ein Gesuch um Prozesskostenhilfe mutwillig, soweit der Pflichtige einen Teil des geschuldeten Betrags regelmäßig bezahlt, wenn der Schuldner nicht vorher zur außergerichtlichen Titulierung des Sockelbetrages aufgefordert wurde, es sei denn es bestehen Anhaltspunkte dafür, dass der bisher freiwillig gezahlte Betrag in Zukunft nicht mehr zuverlässig freiwillig gezahlt werde (OLG Düsseldorf FamRZ 1994, 117; OLG Köln FamRZ 1997, 822; OLG Nürnberg MDR 1999, 1387; Musielak-Wolst, ZPO, 3. Aufl., § 93 Rn. 30 jeweils m.w.N.).
  • OLG Frankfurt, 16.02.2009 - 4 WF 85/08

    Anlass zur Klage gegen zu Teilleistungen bereiten Unterhaltsschuldner

    (OLG Düsseldorf, FamRZ 1994, 117, das eine unzulässige Teilleistung nicht annimmt, wenn der Spitzenbetrag 32 % hinter dem geschuldeten Unterhalts zurückbleibt; im Erg.
  • OLG Hamm, 19.06.2007 - 3 WF 251/06

    Kostentragung für außergerichtliche Titulierung eines Unterhaltsanspruchs durch

    Der Schuldner ist lediglich zur Zahlung, nicht aber zur Schaffung eines Titels auf seine Kosten verpflichtet (vgl. OLG Hamm, FamRZ 1992, 831, 832; OLG Düsseldorf - 5. Senat -, FamRZ 1994, 117; OLG Frankfurt, FamRZ 1998, 445; Zöller/Herget, ZPO, 26. Aufl. § 93 Rdnr. 6, Stichpunkt Unterhaltssachen, m. w. N.; Musielak/Wolst, ZPO, 4. Aufl., § 93 Rdnr. 29).
  • OLG Frankfurt, 02.10.1997 - 1 WF 219/96

    Kostenverteilung bei sofortigem Anerkenntnis eines unstreitigen

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Rechtsprechung
   AG Berlin-Charlottenburg, 09.08.1993 - 142 F 6800/93   

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AG Berlin-Charlottenburg, 09.08.1993 - 142 F 6800/93 (https://dejure.org/1993,6162)
AG Berlin-Charlottenburg, Entscheidung vom 09.08.1993 - 142 F 6800/93 (https://dejure.org/1993,6162)
AG Berlin-Charlottenburg, Entscheidung vom 09. August 1993 - 142 F 6800/93 (https://dejure.org/1993,6162)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Papierfundstellen

  • FamRZ 1994, 117
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (1)

  • OLG Düsseldorf, 01.07.1991 - 3 WF 40/91
    Auszug aus AG Berlin-Charlottenburg, 09.08.1993 - 142 F 6800/93
    Auch wenn die Eltern eines Kindes vereinbart haben, daß die Mutter den unterhaltspflichtigen Vater des Kindes von Unterhaltsansprüchen freistellt und wenn der unterhaltspflichtige Vater freiwillig einen Teil des geforderten Kindesunterhaltes gezahlt hat, kann sich der unterhaltspflichtige Vater bei einer Klage auf den Gesamtbetrag des Kindesunterhaltes bei einem sofortigen Anerkenntnis nur dann auf § 93 ZPO berufen, wenn er vorprozessual angeboten hat, hinsichtlich des freiwillig gezahlten Unterhaltsbetrages einen vollstreckbaren Titel zu schaffen (vgl. OLG Düsseldorf FamRZ 1991, 1207 ).
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