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   LG Ansbach, 27.07.1993 - (Zust) 7/93   

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https://dejure.org/1993,13082
LG Ansbach, 27.07.1993 - (Zust) 7/93 (https://dejure.org/1993,13082)
LG Ansbach, Entscheidung vom 27.07.1993 - (Zust) 7/93 (https://dejure.org/1993,13082)
LG Ansbach, Entscheidung vom 27. Juli 1993 - (Zust) 7/93 (https://dejure.org/1993,13082)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Bt-Recht(Abodienst, Leitsatz frei) (Leitsatz)

    Abgabe einer Betreuungssache

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    FGG § 46, § 65a

Papierfundstellen

  • FamRZ 1994, 1188
  • Rpfleger 1994, 23
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (1)

  • BayObLG, 19.03.1992 - 3Z AR 11/92

    Betreuungssache; Abgabe; Wichtige Gründe; Zuständigkeitswechsel; Inkrafttreten;

    Auszug aus LG Ansbach, 27.07.1993 - (Zust) 7/93
    (gegen BayObLG NJW 1992, 1633 und andere).
  • OLG Saarbrücken, 15.04.2004 - 9 WF 40/04

    Sorgerechtsverfahren: Abgabe eines Sorgerechtsverfahrens aus wichtigem Grund

    Das Familiengericht Saarlouis, an das abgegeben werden soll, ist ausweislich eines Aktenvermerks vorab gehört worden (vgl. hierzu OLG Karlsruhe, FamRZ 1996, 498 m.w.N.; BayObLG, FamRZ 1994, 178 ; a.A.: LG Ansbach, FamRZ 1994, 1188) und hat seine Bereitschaft zur Übernahme erklärt.
  • OLG Schleswig, 05.09.2001 - 2 W 154/01

    Vorlage einer Betreuungssache zur Bestimmung des zuständigen Gerichts

    Zunächst hat das abgebende Gericht auch in den Fällen, in denen der Betreuer seine Zustimmung zur beabsichtigten Abgabe verweigert hat, vor einer Vorlage der Akten zur Zuständigkeitsbestimmung an das gemeinschaftliche obere Gericht das Gericht zu hören, an das das Betreuungsverfahren abgegeben werden soll, hier also das Amtsgericht Schleswig (BayObLG in st. Rspr., zuletzt FamRZ 2000, 1443; OLG Karlsruhe FamRZ 1996, 498; Keidel/Engelhardt, FGG, 14. Aufl., § 46 Rn. 27, 33; Bienwald, Betreuungsrecht, 3. Aufl., § 65 a FGG Rn. 13; Damrau-Zimmermann, Betreuungsrecht, 3. Aufl., § 65 a FGG Rn. 19; a.A. LG Ansbach FamRZ 1994, 1188).
  • BayObLG, 29.02.1996 - 1Z AR 12/96

    Abgabe eines Amtspflegschaftsverfahrens an ein anderes Vormundschaftsgericht aus

    Das abgebende Gericht hat vor der Anrufung des gemeinschaftlichen oberen Gerichts nicht nur vollständige Ermittlungen zu den Abgabegründen durchzuführen und die gemäß § 46 Abs. 1 Satz 1 FGG Zustimmungsberechtigten anzuhören (BayObLGZ 1971, 32, 33), sondern außerdem das Gericht zu beteiligen, an das abgegeben werden soll (vgl. BayObLG NJW 1992, 1633, 1634; Keidel/Kuntze Rn. 15 m.w.N., Jansen FGG 2. Aufl., Rn. 22, Bassenge/Herbst Rn. 7, jeweils zu § 46 FGG ; a.A. LG Ansbach Rpfleger 1994, 23, 24 zu § 65a FGG ).
  • OLG Karlsruhe, 07.12.1995 - 11 AR 24/95
    1994, 23 = FamRZ 1994, 1188), das meint, der Abgabeentscheidung durch das zuständige Obergericht stehe die unterlassene Anhörung des Gerichts, an das abgegeben werden soll, nicht entgegen.
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