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Rechtsprechung
   OLG Düsseldorf, 02.08.1993 - 3 Sa 17/93   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1993,6091
OLG Düsseldorf, 02.08.1993 - 3 Sa 17/93 (https://dejure.org/1993,6091)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 02.08.1993 - 3 Sa 17/93 (https://dejure.org/1993,6091)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 02. August 1993 - 3 Sa 17/93 (https://dejure.org/1993,6091)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Bt-Recht(Abodienst, Leitsatz frei) (Leitsatz)

    Funktionelle Zuständigkeit Rechtspflegers für Abgabe und Vorlage

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    BtG Art. 9 § 5 Abs. 2 S. 3

Papierfundstellen

  • FamRZ 1994, 1190 (Ls.)
  • Rpfleger 1994, 244
 
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Wird zitiert von ... (5)

  • OLG Zweibrücken, 10.05.2005 - 2 AR 20/05

    Betreuungsverfahren: Unzulässigkeit der Vorlage eines Rechtspflegers zur

    Eine Entscheidung über eine Abgabe kann jedoch im vorliegenden Fall nicht ergehen, weil der Rechtspfleger des Amtsgerichts Cochem nicht befugt war, das Amtsgericht Simmern um die Übernahme des Verfahrens zu ersuchen und den Abgabestreit vorzulegen (BayObLGZ 1992, 268, 269 sowie 353 ff; OLG Düsseldorf RPfleger 1997, 426 und 1998, 103 (25. Zivilsenat); KG Rpfleger 1996, 400; Damrau/Zimmermann, Betreuungsgesetz, § 14 RPflG Rdnr. 11; Keidel/Kuntze/Winkler/Kayser, FG 15. Aufl. § 65a Rdnr. 9; a.A.: OLG Hamm OLGZ 1994, 343; OLG Köln FamRZ 2001, 939; OLG Düsseldorf RPfleger 1994, 244 (3. Zivilsenat)).
  • KG, 29.08.1995 - 1 AR 44/95
    Eine Vorlage durch den Rechtspfleger ist nur dann eine genügende Grundlage für die Entscheidung über einen Abgabestreit oder ein Verfahren über die Bestimmung der örtlichen Zuständigkeit, wenn es sich in der Hauptsache um eine dem Rechtspfleger übertragene Angelegenheit handelt (Senat in OLGZ 1968, 472; Jansen, FGG, 2. Aufl., § 5 Rdn. 5; Keidel/ Kuntze/Winkler, FGG, 13. Aufl., § 65 a Rdn. 9; Damrau/Zimmermann, Betreuung und Vormundschaft, 2. Aufl., § 14 RPflG Rdn. 19 b; BayObLG FamRZ 1993, 448; OLG Düsseldorf Rpfleger 1994, 244; OLG Hamm FamRZ 1994, 449; OLG Frankfurt NJW 1993, 669).

    Die Gegenansicht (OLG Hamm, FamRZ 1994, 449, OLG Düsseldorf, Rpfleger 1994, 244; Knittel, Betreuungsgesetz, Stand 1. Juni 1995; § 65 a FGG 2.2; Keidel/Kuntze/Winkler, a. a. O., § 65 a Rdn. 9; Klüsener FamRZ 1993, 986; wohl auch Bienwald, Betreuungsrecht, 2. Aufl., § 65a FGG Rdn. 10; HK-BUR, Stand April 1995, § 65 a FGG Rdn. 3) meint im wesentlichen, an der Abgabezuständigkeit des Rechtspflegers, die für das bis zum Inkrafttreten des Betreuungsgesetzes zum 1. Januar 1992 für Vormundschaften über Volljährige und für Gebrechlichkeitspflegschaften geltende Recht ganz überwiegend angenommen wurde, soweit kein Verfahren über eine dem Richter vorbehaltene Aufgabe anhängig war (vgl. z. B. BayObLGZ 1972, 21/23 m. w. N.), habe sich durch das Inkrafttreten des neuen Betreuungsrechts nichts geändert (vgl. OLG Hamm a. a. O.; OLG Düsseldorf a. a. O.; Klüsener a. a. O.).

  • OLG Zweibrücken, 25.04.2008 - 2 AR 7/08

    Betreuungsverfahren: (Un-)Wirksamkeit der Verfügung eines Rechtspflegers

    Zunächst weist der Senat darauf hin, dass der Rechtspfleger des Amtsgerichts Eschwege grundsätzlich nicht befugt ist, den Abgabestreit vorzulegen (vgl. Senat, etwa Beschluss vom 10. Mai 2005 - 2 AR 20/05 = FGPrax 2005, 216; BayObLGZ 1992, 268, 269 sowie 353 ff.; OLG Düsseldorf RPfleger 1997, 426 und 1998, 103 (25. Zivilsenat); KG RPfleger 1996, 400; Damrau/Zimmermann, BtG § 14 RPflG Rdnr. 11; Keidel/Kuntze/Winkler/Kayser, FG 15. Aufl. § 65 a Rdnr. 9; a.A.: OLG Hamm OLGZ 1994, 343; OLG Köln FamRZ 2001, 939; OLG Düsseldorfer RPfleger 1994, 244 (3. Zivilsenat)).
  • OLG Frankfurt, 22.01.2007 - 20 W 24/07

    Betreuung: Zuständigkeit für die Abgabe eines Betreuungsverfahrens

    Der Senat vermag sich deshalb auch nicht der teilweise in der Rechtsprechung (OLG Hamm, OLGZ 1994, 343; OLG Köln FamRZ 2001, 939; OLG Düsseldorf Rpfleger 1994, 244) vertretenen Gegenauffassung anzuschließen, wonach die Abgabe eines Betreuungsverfahrens dann durch den Rechtspfleger erfolgen soll, wenn zu diesem Zeitpunkt kein akuter Anlass zu Maßnahmen gegeben ist, die der Richter zu treffen hat.
  • OLG Köln, 27.09.2000 - 16 Wx 136/00

    Vorlage eines Abgabeersuchens in einer Betreuungssache durch den Rechtspfleger

    Dass bei dem um die Übernahme der Bearbeitung ersuchten Gericht künftig sowohl der Richter als auch der Rechtspfleger mit dem Fall befasst sein können, macht es nicht erforderlich, dass die Vorlage immer durch den Richter erfolgt ( OLG Hamm, FamRZ 1994, 449; OLG Düsseldorf, Rpfleger 1994, 244; offengelassen durch BayObLG, BayObLGReport 1993, 3; a.A. ( immer Aufgabe des Richters ): Bumiller/ Winkler, § 65a FGG Rdn. 9; Bay OGL FamRZ 1993, 448; OLG Düsseldorf, Rpfleger 1998, 103 ).
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Rechtsprechung
   BayObLG, 03.01.1994 - 3Z BR 259/93   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1994,5239
BayObLG, 03.01.1994 - 3Z BR 259/93 (https://dejure.org/1994,5239)
BayObLG, Entscheidung vom 03.01.1994 - 3Z BR 259/93 (https://dejure.org/1994,5239)
BayObLG, Entscheidung vom 03. Januar 1994 - 3Z BR 259/93 (https://dejure.org/1994,5239)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Bt-Recht

    Ende vorläufiger Betreuung, Erledigung der Hauptsache durch Verlängerung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Hauptsache; Einlegung; Beschwerde; Erledigung; Beschränkung; Kosten; Errichtung; Betreuung; Vorläufig; Beschluß; Zeitablauf; Endgültig; Bestellung

  • rechtsportal.de (Leitsatz)

    FGG § 69f, § 69g

Papierfundstellen

  • FamRZ 1994, 1190
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 19.10.1989 - V ZB 13/89

    Zulässigkeit eines Rechtsmittels gegen die Anordnung von Abschiebehaft nach

    Auszug aus BayObLG, 03.01.1994 - 3Z BR 259/93
    Dies gilt z. B. für die Beendigung einer vorläufigen Betreuung durch Zeitablauf (BayObLGZ 1993, 82), für den Ablauf einer gerichtlich genehmigten vorläufigen Unterbringung, auch wenn das Amtsgericht auf einen erneuten Antrag des Vormunds eine Unterbringung des Betroffenen abschließend angeordnet hat (BGHZ 109, 108/109 f.; BayObLG FamRZ 1991, 467), für die Bestellung eines vorläufigen Betreuers bei Bestellung eines (endgültigen) Betreuers (OLG Hamm FamRZ 1993, 722/723: mit Ausnahme eines vorläufigen Einwilligunsvorbehalts) oder bei erneuter Bestellung eines Betreuers, weil der Richter davon ausgegangen war, daß die ursprüngliche Bestellung eines Betreuers durch Ablauf der Überprüfungsfrist unwirksam geworden ist (BayObLG Beschluß vom 28. Oktober 1993, 3Z BR 84/93 ).

    Das Rechtsmittel ist als unzulässig zu verwerfen; es kann auch nicht auf die Kosten beschränkt werden (BGHZ 109, 108/110; BayObLGZ 1989, 227/132; Keidel/Kahl § 19 Rn. 95, je m. w. Nachw.).

  • BayObLG, 28.10.1993 - 3Z BR 84/93
    Auszug aus BayObLG, 03.01.1994 - 3Z BR 259/93
    Dies gilt z. B. für die Beendigung einer vorläufigen Betreuung durch Zeitablauf (BayObLGZ 1993, 82), für den Ablauf einer gerichtlich genehmigten vorläufigen Unterbringung, auch wenn das Amtsgericht auf einen erneuten Antrag des Vormunds eine Unterbringung des Betroffenen abschließend angeordnet hat (BGHZ 109, 108/109 f.; BayObLG FamRZ 1991, 467), für die Bestellung eines vorläufigen Betreuers bei Bestellung eines (endgültigen) Betreuers (OLG Hamm FamRZ 1993, 722/723: mit Ausnahme eines vorläufigen Einwilligunsvorbehalts) oder bei erneuter Bestellung eines Betreuers, weil der Richter davon ausgegangen war, daß die ursprüngliche Bestellung eines Betreuers durch Ablauf der Überprüfungsfrist unwirksam geworden ist (BayObLG Beschluß vom 28. Oktober 1993, 3Z BR 84/93 ).
  • BayObLG, 15.06.1989 - BReg. 3 Z 76/89
    Auszug aus BayObLG, 03.01.1994 - 3Z BR 259/93
    Das Rechtsmittel ist als unzulässig zu verwerfen; es kann auch nicht auf die Kosten beschränkt werden (BGHZ 109, 108/110; BayObLGZ 1989, 227/132; Keidel/Kahl § 19 Rn. 95, je m. w. Nachw.).
  • BayObLG, 31.10.1990 - BReg. 3 Z 135/90
    Auszug aus BayObLG, 03.01.1994 - 3Z BR 259/93
    Dies gilt z. B. für die Beendigung einer vorläufigen Betreuung durch Zeitablauf (BayObLGZ 1993, 82), für den Ablauf einer gerichtlich genehmigten vorläufigen Unterbringung, auch wenn das Amtsgericht auf einen erneuten Antrag des Vormunds eine Unterbringung des Betroffenen abschließend angeordnet hat (BGHZ 109, 108/109 f.; BayObLG FamRZ 1991, 467), für die Bestellung eines vorläufigen Betreuers bei Bestellung eines (endgültigen) Betreuers (OLG Hamm FamRZ 1993, 722/723: mit Ausnahme eines vorläufigen Einwilligunsvorbehalts) oder bei erneuter Bestellung eines Betreuers, weil der Richter davon ausgegangen war, daß die ursprüngliche Bestellung eines Betreuers durch Ablauf der Überprüfungsfrist unwirksam geworden ist (BayObLG Beschluß vom 28. Oktober 1993, 3Z BR 84/93 ).
  • OLG Hamm, 09.12.1992 - 15 W 270/92

    Vorläufige Betreuerbestellung; Endgültige Betreuerbestellung; Erledigung in der

    Auszug aus BayObLG, 03.01.1994 - 3Z BR 259/93
    Dies gilt z. B. für die Beendigung einer vorläufigen Betreuung durch Zeitablauf (BayObLGZ 1993, 82), für den Ablauf einer gerichtlich genehmigten vorläufigen Unterbringung, auch wenn das Amtsgericht auf einen erneuten Antrag des Vormunds eine Unterbringung des Betroffenen abschließend angeordnet hat (BGHZ 109, 108/109 f.; BayObLG FamRZ 1991, 467), für die Bestellung eines vorläufigen Betreuers bei Bestellung eines (endgültigen) Betreuers (OLG Hamm FamRZ 1993, 722/723: mit Ausnahme eines vorläufigen Einwilligunsvorbehalts) oder bei erneuter Bestellung eines Betreuers, weil der Richter davon ausgegangen war, daß die ursprüngliche Bestellung eines Betreuers durch Ablauf der Überprüfungsfrist unwirksam geworden ist (BayObLG Beschluß vom 28. Oktober 1993, 3Z BR 84/93 ).
  • BayObLG, 18.02.1993 - 3Z BR 127/92

    Fehlendes Rechtsschutzbedürfnis bei Erstbeschwerde - Zulässigkeit einer weiteren

    Auszug aus BayObLG, 03.01.1994 - 3Z BR 259/93
    Dies gilt z. B. für die Beendigung einer vorläufigen Betreuung durch Zeitablauf (BayObLGZ 1993, 82), für den Ablauf einer gerichtlich genehmigten vorläufigen Unterbringung, auch wenn das Amtsgericht auf einen erneuten Antrag des Vormunds eine Unterbringung des Betroffenen abschließend angeordnet hat (BGHZ 109, 108/109 f.; BayObLG FamRZ 1991, 467), für die Bestellung eines vorläufigen Betreuers bei Bestellung eines (endgültigen) Betreuers (OLG Hamm FamRZ 1993, 722/723: mit Ausnahme eines vorläufigen Einwilligunsvorbehalts) oder bei erneuter Bestellung eines Betreuers, weil der Richter davon ausgegangen war, daß die ursprüngliche Bestellung eines Betreuers durch Ablauf der Überprüfungsfrist unwirksam geworden ist (BayObLG Beschluß vom 28. Oktober 1993, 3Z BR 84/93 ).
  • BayObLG, 29.05.2002 - 3Z BR 47/02

    Umfang der Untersuchungs- und Vorführungsanordnung - Gewaltanwendung und

    Soweit die Betreuungsbehörde durch die Anordnung ermächtigt wurde, die Unterstützung durch die Polizei in Anspruch zu nehmen (vgl. § 33 Abs. 2 Satz 1 und 3 FGG) und die Wohnung des Betroffenen zum Vollzug der Vorführung zu betreten (vgl. Art. 13 Abs. 2 GG), handelt es sich um die Anordnung unselbständiger Modalitäten zum Vollzug der Vorführungsanordnung, die deshalb ebenfalls unter § 68b Abs. 3 Satz 2 FGG fällt und nicht anfechtbar ist (vgl. BayObLG FamRZ 1994, 1190; OLG Hamm FamRZ 1997, 440/441).
  • OLG Köln, 02.04.2001 - 16 Wx 53/01

    Keine selbständige Anfechtung von Beweisanordnungen im FGG -Verfahren

    Das ist der Fall bei Beendigung einer vorläufigen Betreuung durch Zeitablauf ( vgl. BayObLG, FamRZ 93, 720; FamRZ 94, 1190 m.w.N.).
  • BayObLG, 20.12.2004 - 3Z BR 156/04

    Unzulässige Beschwerde gegen Betreuerbestellung bei Verlängerung der

    Die Hauptsache jenes Beschwerdeverfahrens hat sich mit dem weiteren amtsgerichtlichen Beschluss vom 25.4.2002 erledigt (vgl. BayObLG FamRZ 1994, 1190 für die Verlängerung einer vorläufigen Betreuung).
  • BayObLG, 10.10.1995 - 3Z BR 198/95

    Zulässigkeit einer Fortsetzungsfeststellung nach Erledigung der Hauptsache

    Das Landgericht hat die als einfache Beschwerde statthafte Erstbeschwerde des Betroffenen (BayObLG FamRZ 1994, 1190 [LS]; Bassenge/Herbst FGG/RPflG 6. Aufl. Anm. 4 c, Keidel/Kuntze Rn. 17, Damrau/Zimmermann Betreuung und Vormundschaft 2. Aufl. Rn. 30, je zu § 68b FGG ) zu Recht als unzulässig verworfen, da sich die Hauptsache im Lauf des Beschwerdeverfahrens erledigt hatte und das Rechtsmittel nicht auf die Kosten beschränkt wurde (BayObLGZ 1993, 82/84).
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Rechtsprechung
   BayObLG, 20.01.1994 - 3Z BR 316/93, 3Z BR 317/93, 3Z BR 320/93   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1994,11345
BayObLG, 20.01.1994 - 3Z BR 316/93, 3Z BR 317/93, 3Z BR 320/93 (https://dejure.org/1994,11345)
BayObLG, Entscheidung vom 20.01.1994 - 3Z BR 316/93, 3Z BR 317/93, 3Z BR 320/93 (https://dejure.org/1994,11345)
BayObLG, Entscheidung vom 20. Januar 1994 - 3Z BR 316/93, 3Z BR 317/93, 3Z BR 320/93 (https://dejure.org/1994,11345)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • FamRZ 1994, 1190 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (6)

  • BGH, 14.03.2007 - XII ZB 201/06

    Zulässigkeit der Beschwerde gegen die Anordnung einer psychiatrischen

    Das Oberlandesgericht, dessen Entscheidung in FamRZ 2007, 167 veröffentlicht ist, möchte der weiteren Beschwerde entsprechen, sieht sich hieran aber durch eine Entscheidung des Oberlandesgerichts Hamm vom 20. Juni 1996 (veröffentlicht in FamRZ 1997, 440) und durch Entscheidungen des Bayerischen Obersten Landesgerichts vom 29. Mai 2002 (veröffentlicht bei Juris sowie in BtPrax 2002, 215 = FamRZ 2003, 60 [LS]) und vom 20. Januar 1994 (veröffentlicht bei Juris sowie - nur Leitsatz - in FamRZ 1994, 1190) gehindert.
  • BVerfG, 21.08.2009 - 1 BvR 2104/06

    Verfassungsmäßigkeit des gewaltsamen Betretens einer Wohnung zum Zwecke der

    Dies gilt sowohl dann, wenn man mit der fachgerichtlichen Rechtsprechung und Literatur (vgl. KG, Beschluss vom 14. Mai 1996 - 1 W 2379/96, 1 W 2380/96 -, NJW 1997, S. 400 ; OLG Hamm, Beschluss vom 20. Juni 1996 - 15 W 143/96 -, FamRZ 1997, S. 440 ; ohne nähere Begründung BayObLG, Beschluss vom 20. Januar 1994 - 3Z BR 316, 317 und 320/93 -, FamRZ 1994, S. 1190; Sonnenfeld, in: Jansen, FGG, 3. Aufl., Bd. 2, 2005, § 68b Rn. 48) in der Gestattung der gewaltsamen Öffnung und des Betretens der Wohnung zum Zwecke der Vorführung zu einer Begutachtung in Betreuungsverfahren die Erlaubnis zu einer Durchsuchung im Sinne des Art. 13 Abs. 2 GG sieht, als auch bei Annahme, hierbei handele es sich um einen Eingriff und eine Beschränkung im Sinne des Art. 13 Abs. 7 GG.
  • BayObLG, 30.03.2001 - 3Z BR 80/01

    Anhörung eines Sachverständigen zur Unterbringung eines Betroffenen zur

    Auf die Erledigung der Hauptsache kommt es angesichts der Unstatthaftigkeit einer Erstbeschwerde nicht mehr an (Senatsbeschluß vom 20.1.1994 - 3Z BR 316, 317 und 320/93 - im Leitsatz abgedruckt in FamRZ 1994, 1190).

    Soweit sich die Betroffene gegen die Unterbringung wendet, ist entgegen der Rechtsmittelbelehrung des Landgerichts ebenfalls die einfache weitere Beschwerde statthaft (BayObLG FamRZ 1994, 1190; Bassenge/Herbst FGG/RPflG 8. Aufl. § 68b FGG Rn. 11).

  • KG, 14.05.1996 - 1 W 2379/96

    Rechtmäßigkeit i.R.d. Anordnung der Vorführung des Betroffenen zum Zwecke der

    Denn auch solche Anordnungen sind von der sich aus § 68 b III 1 FGG ergebenden Ermächtigung zur Anordnung der Vorführung des Betroffenen kraft Sachzusammenhangs erfaßt und damit gem. § 68 b III 2 FGG nicht anfechtbar (so auch BayObLG, FamRZ 1994, 1190 L; Damrau/Zimmermann, Betreuung und Vormundschaft, 2. Aufl., § 68 b FGG Rdnr. 21 Fußn. 41 a; Knittel, BtG, Stand Juli 1995, § 68 b Anm. 22).

    Denn bei einer Anordnung des VormG, mit der der Betreuungsbehörde das Betreten und Öffnen der Wohnung des Betroffenen zum Zwecke seiner Vorführung zu einer Untersuchung gestattet wird, handelt es sich nach Auffassung des Senats um eine nach Art. 13 II GG zulässige richterliche Durchsuchungsanordnung (so auch BayObLG, FamRZ 1994, 1190 L) und nicht um einen anderen Eingriff in das Grundrecht auf Unverletzlichkeit der Wohnung, der nur zu den in Art. 13 II GG genannten Zwecken zulässig wäre (vgl. zur Abgrenzung von Art. 13 II und III GG BVerwGE 28, 285 [289] = NJW 1968, 563).

  • OLG Stuttgart, 08.11.2002 - 8 W 427/02

    Betreuung: Unanfechtbarkeit von Maßnahmen im Betreuungsanordnungsverfahren

    Im Hinblick auf das Vorbringen des Beschwerdeführers sei noch ergänzend darauf hingewiesen, dass dem Gesetzgeber des Betreuungsgesetzes die Problematik der Anfechtbarkeit von Ermittlungsmaßnahmen im Vorfeld einer Betreuerbestellung sehr wohl bewusst war; er hat deshalb in § 68b Abs. 3 FGG die vormundschaftsgerichtliche Anordnung zur Untersuchung zwecks Vorbereitung des Gutachtens nach Abs. 1 und zur zwangsweisen Vorführung zur Untersuchung ausdrücklich für nicht anfechtbar erklärt; allein die Anordnung einer vorläufigen Unterbringung zur Vorbereitung eines solchen Gutachtens (§ 68b Abs. 4 FGG) unterliegt wegen der Schwere des Eingriffs der gesonderten Anfechtbarkeit (BayObLG FamRZ 1994, 1190).
  • BayObLG, 22.01.2003 - 3Z BR 185/02

    Hauptsacheerledigung im zivilrechtlichen Unterbringungsverfahren -

    Eine Einverständniserklärung des Betroffenen macht die Unterbringungsanordnung bzw. -genehmigung grundsätzlich nicht gegenstandslos (BayObLGZ 1989, 17/19; BayObLG FamRZ 1992, 105/106; Senatsentscheidung vom 20.1.1994,3Z BR 316, 317 und 320/93 = FamRZ 1994, 1190 - nur Leitsatz), weil sie jederzeit widerruflich ist und die Unterbringung im Falle des Widerrufs erneut auf die gerichtliche Anordnung bzw. Genehmigung gestützt werden kann.
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Rechtsprechung
   BayObLG, 20.01.1994 - 3Z BR 116/93, 3Z BR 117/93, 3Z BR 120/93   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1994,9740
BayObLG, 20.01.1994 - 3Z BR 116/93, 3Z BR 117/93, 3Z BR 120/93 (https://dejure.org/1994,9740)
BayObLG, Entscheidung vom 20.01.1994 - 3Z BR 116/93, 3Z BR 117/93, 3Z BR 120/93 (https://dejure.org/1994,9740)
BayObLG, Entscheidung vom 20. Januar 1994 - 3Z BR 116/93, 3Z BR 117/93, 3Z BR 120/93 (https://dejure.org/1994,9740)
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Kurzfassungen/Presse

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 1994, 1190
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