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OLG Saarbrücken, 23.06.1993 - 5 W 147/92 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Auslegung der Erbeinsetzung der "zukünftigen Ehefrau" des Sohnes des Erblassers in einem Erbvertrag; Berücksichtigung der allgemeinen Auslegungsregeln für die Auslegung von Erbverträgen
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- AG Merzig - 6 VI 272/91
- LG Saarbrücken, 21.09.1992 - 5 T 655/91
- OLG Saarbrücken, 23.06.1993 - 5 W 147/92
Papierfundstellen
- NJW-RR 1994, 589
- FamRZ 1994, 1205
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (1)
- BGH, 03.05.1961 - V ZR 154/59 Kontextvorschau leider nicht verfügbar
- BGH, 02.04.2003 - IV ZB 28/02
Abhängigkeit der Erbeinsetzung eines Schwiegerkindes vom Fortbestand der Ehe
Daran sieht es sich jedoch durch die gegenteilige Auffassung in dem ebenfalls im Verfahren der weiteren Beschwerde ergangenen Beschluß des Oberlandesgerichts Saarbrücken vom 23. Juni 1993 (FamRZ 1994, 1205 f. = NJW-RR 94, 589) gehindert und hat die Sache deshalb dem Bundesgerichtshof gemäß § 28 Abs. 2 FGG zur Entscheidung vorgelegt. - OLG Naumburg, 06.09.2002 - 10 Wx 38/01
Zur analogen Anwendung des § 2077 BGB auf die Erbeinsetzung von Schwiegerkindern …
Der vorlegende Senat erachtet die gesetzliche Auslegungsregel des § 2077 BGB in diesen Fällen für nicht anwendbar (Abweichung von OLG Saarbrücken FamRZ 1994, 1205 f.).Er sieht sich jedoch an einer entsprechenden Entscheidung durch den im Verfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit auf weitere Beschwerde ergangenen Beschluss des Oberlandesgerichts Saarbrücken vom 23. Juni 1993, 5 W 147/92 (= FamRZ 1994, 1205 f), gehindert.