Weitere Entscheidung unten: AG Bochum, 25.01.1994

Rechtsprechung
   OLG Stuttgart, 30.12.1993 - 2 U 29/93   

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OLG Stuttgart, 30.12.1993 - 2 U 29/93 (https://dejure.org/1993,3236)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 30.12.1993 - 2 U 29/93 (https://dejure.org/1993,3236)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 30. Dezember 1993 - 2 U 29/93 (https://dejure.org/1993,3236)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Unbenannte Zuwendung auf Grundlage der ehelichen Lebensgemeinschaft; Entsprechende Anwendung des § 1374 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB); Beurteilung von Zuwendungen der Ehegatten allein güterrechtlich; Herausnahme der Leistungen der Versicherungen aus dem Zugewinn; Rückgriff ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1994, 1490
  • FamRZ 1994, 1326
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (9)

  • KG, 08.10.2009 - 8 U 196/07

    Wegfall der Geschäftsgrundlage: Ausgleichsanspruch eines Partners einer

    Nach der Rechtsprechung verschiedener Oberlandesgerichts hinsichtlich ehebezogener Zuwendungen wurden Ausgleichsansprüche in Höhe von 1/4 bis 1/2 der Zuwendungen zuerkannt (vgl. OLG München FamRZ 2004, 1874; OLG Brandenburg Urteil vom 06.05.2009 - 4 U 135/08 - veröffentlicht bei JURIS; OLG Oldenburg NJW-RR 2008, 596; OLHG Stuttgart NJW-RR 1994, 1490).

    Regelmäßig hat dies zur Folge, dass der Wert des Zugewendeten nicht voll zurückzuerstatten ist (vgl. BGH NJW 1995, 1889; FamRZ 1998, 669; NJW 1999, 354 für ehebezogenen Zuwendungen); denn die erwiesene Begünstigung ist nur für die Zeit nach Beendigung der Lebensgemeinschaft zu entziehen (vgl. OLG Stuttgart FamRZ 1994, 1326).

  • BGH, 28.10.1998 - XII ZR 255/96

    Rückabwicklung von Zuwendungen der Schwiegereltern nach Scheitern der Ehe

    Regelmäßig hat dies zur Folge, daß der Wert des Zugewendeten nicht voll zurückgegeben werden muß (vgl. Senatsurteile BGHZ 129 aaO 264 und vom 4. Februar 1998 aaO); denn die erwiesene Begünstigung ist nur für die Zeit nach der Ehescheidung zu entziehen (vgl. auch OLG Stuttgart FamRZ 1994, 1326, 1329).
  • OLG Schleswig, 26.05.1994 - 2 W 40/94

    Eintragung eines Rechtshängigkeitsvermerks

    Seine dagegen gerichtete Berufung, mit der er zugleich hilfsweise die Eintragung einer Vormerkung zur Sicherung von Rückübertragungsansprüchen beantragt hat, hat der Senat nach Beweisaufnahme mit Urteil vom 03.03.1994 (2 U 29/93) zurückgewiesen.

    Ihr Wert beträgt gemäß den Angaben des Antragstellers im Berufungsverfahren 2 U 29/93 etwa 200.000,--DM.

  • OLG Brandenburg, 21.07.2004 - 7 U 185/03

    Rückzahlungsanspruch einer Schwiegermutter betreffend Zuwendungen, die an den

    Denn solche Begünstigungen sind nach den Regeln über den Wegfall der Geschäftsgrundlage allenfalls nach der Scheidung der Ehe zurückzugewähren; für die Zeit bis dahin ist dagegen der Zweck der Zuwendung erreicht (BGH NJW 1999, 353, 355; OLG Stuttgart, FamRZ 1994, 1326, 1329).
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Rechtsprechung
   AG Bochum, 25.01.1994 - 60 F 8/94   

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AG Bochum, 25.01.1994 - 60 F 8/94 (https://dejure.org/1994,9342)
AG Bochum, Entscheidung vom 25.01.1994 - 60 F 8/94 (https://dejure.org/1994,9342)
AG Bochum, Entscheidung vom 25. Januar 1994 - 60 F 8/94 (https://dejure.org/1994,9342)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

Papierfundstellen

  • FamRZ 1994, 1326 (Ls.)
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