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   BayObLG, 28.04.1994 - 3Z BR 25/94   

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https://dejure.org/1994,2463
BayObLG, 28.04.1994 - 3Z BR 25/94 (https://dejure.org/1994,2463)
BayObLG, Entscheidung vom 28.04.1994 - 3Z BR 25/94 (https://dejure.org/1994,2463)
BayObLG, Entscheidung vom 28. April 1994 - 3Z BR 25/94 (https://dejure.org/1994,2463)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Bt-Recht(Abodienst, Leitsatz frei)

    Begriffe Eignung und wichtiger Grund, Ermessen, Wunsch des Betroffenen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    BGB § 1897 Abs. 1, 4, § 1908b Abs. 1, 3; FGG § 27
    Berücksichtigung des Wunsches des Betroffenen bei der Bestellung eines Betreuers

Papierfundstellen

  • FamRZ 1994, 1353
  • Rpfleger 1995, 335
 
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Wird zitiert von ... (20)Neu Zitiert selbst (1)

  • BayObLG, 21.05.1993 - 3Z BR 54/93

    Wunsch des Betreuten; Betreuer; Entlassung; Berücksichtigung; Rechtsgeschäft ;

    Auszug aus BayObLG, 28.04.1994 - 3Z BR 25/94
    Im Rahmen von § 1908b III BGB ist auch § 1897 IV BGB anzuwenden und der Wunsch des Betreuten auf Bestellung eines neuen Betreuers unabhängig von der Geschäftsfähigkeit des Betreuten zu berücksichtigen (vgl. BayObLG, FamRZ 1994, 322 = BtPrax 1993, 171).
  • BayObLG, 22.09.2000 - 3Z BR 220/00

    Bestellung und Entlassung eines Betreuers

    Die mangelnde Eignung, die einen vom Gesetz besonders hervorgehobenen wichtigen Grund für die Entlassung darstellt, bezieht sich auf die physischen und psychischen Eigenschaften des Betreuers (BayObLG FamRZ 1994, 1353).

    Ein anderer wichtiger Grund für die Entlassung liegt vor, wenn der Betreuer zwar keine Eignungsmängel aufweist, ein Betreuerwechsel aber dennoch im Interesse des Betreuten liegt, weil es dessen Wohl mehr als unerheblich schaden würde, bliebe der Betreuer im Amt (BayObLG FamRZ 1994, 1353; 1996, 1105).

  • BayObLG, 06.03.1996 - 3Z BR 351/95

    Entlassung eines Betreuers aus wichtigem Grund

    Die mangelnde Eignung, die einen vom Gesetz besonders hervorgehobenen wichtigen Grund für die Entlassung darstellt, bezieht sich auf die physischen und psychischen Eigenschaften des Betreuers (BayObLG FamRZ 1994, 1353 ).

    Ein anderer wichtiger Grund für die Entlassung liegt vor, wenn der Betreuer zwar keine Eignungsmängel aufweist, ein Betreuerwechsel aber dennoch im Interesse des Betreuten liegt, weil es dessen Wohl mehr als unerheblich Schaden würde, bliebe der Betreuer im Amt (BayObLG FamRZ 1994, 1353 ).

  • BayObLG, 11.07.1997 - 3Z BR 133/97

    Berücksichtigung des Vorschlags des Betreuten bei Bestellung eines neuen

    Mangelnde Eignung resultiert aus den Eigenschaften oder Verhältnissen des Betreuers (vgl. BayObLG FamRZ 1994, 1353 ; 1996, 509/510) und ist etwa gegeben, wenn der Betreuer den ihm zugewiesenen Aufgabenkreis nur unzulänglich und unter Gefährdung der Interessen des Betreuten bewältigen kann oder wenn er den nötigen Einsatz vermissen läßt (vgl. BayObLG FamRZ 1996, 509/510; 1996, 1105; 1996, 1105/1106).

    Als anderer wichtiger Grund führt zur Entlassung des Betreuers, wenn dieser zwar keine Eignungsmängel aufweist, es dem Wohl des Betroffenen unter den gegebenen Umständen aber gleichwohl mehr als unerheblich schaden würde, bliebe der Betreuer im Amt (vgl. BayObLG FamRZ 1994, 1353 ; 1996, 1105; 1996, 1105/1106).

    Ein solcher Vorschlag ist für das Gericht nicht schlechthin verbindlich, da § 1908 Abs. 3 BGB dem Tatrichter ein Ermessen einräumt (vgl. BayObLG FamRZ 1994, 1353 ; MünchKomm/Schwab BGB 3. Aufl. § 1908b Rn. 14; Soergel/Damrau BGB 12. Aufl. [Nachträge] § 1908b Rn. 10).

  • OLG Jena, 17.12.2002 - 6 W 517/02

    Berufsbetreuung; Betreuerwechsel

    Insbesondere kann der Wunsch der Betreuten dann unberücksichtigt bleiben, wenn der Einfluss eines Dritten festgestellt ist und der den Einfluss ausübende Dritte ein erhebliches wirtschaftliches Interesse am Wechsel des Betreuers hat (vgl. OLG Düsseldorf FamRZ 1994, 1234; BayObLG FamRZ 1994, 1353).
  • OLG Schleswig, 20.04.2005 - 2 W 250/04

    Beschwerderecht des Betreuers; Bestellung eines neuen Betreuers auf Wunsch des

    Im Rahmen von § 1908 b Abs. 3 BGB ist auch § 1897 Abs. 4 BGB anzuwenden und der Wunsch des Betreuten auf Bestellung eines neuen Betreuers unabhängig von seiner Geschäftsfähigkeit zu berücksichtigten (BayObLG FamRZ 1994, 1353, 1354).

    Bei dessen Ausübung ist allerdings zu berücksichtigen, dass den Wünschen des Betreuten in Bezug auf die Person des Betreuers ein besonderes Gewicht zukommt, andererseits ein Betreuerwechsel dem Wohl des Betreuten nicht zuwiderlaufen darf (BayObLG BtPrax 2002, 130; FamRZ 1998, 1259, 1260, 1261; 1994, 1353; OLG Düsseldorf FamRZ 1995, 1234, 1235; Palandt/Diederichsen, BGB , 64. Aufl., § 1908 b Rn. 8).

  • OLG Schleswig, 20.04.2005 - 2 W 250/05

    Wunsch des Betreuten auf Bestellung eines neuen Betreuers

    Im Rahmen von § 1908 b Abs. 3 BGB ist auch § 1897 Abs. 4 BGB anzuwenden und der Wunsch des Betreuten auf Bestellung eines neuen Betreuers unabhängig von seiner Geschäftsfähigkeit zu berücksichtigten (BayObLG FamRZ 1994, 1353, 1354).

    Bei dessen Ausübung ist allerdings zu berücksichtigen, dass den Wünschen des Betreuten in Bezug auf die Person des Betreuers ein besonderes Gewicht zukommt, andererseits ein Betreuerwechsel dem Wohl des Betreuten nicht zuwiderlaufen darf ( BayObLG BtPrax 2002, 130; FamRZ 1998, 1259, 1260, 1261; 1994, 1353; OLG Düsseldorf FamRZ 1995, 1234, 1235; Palandt/Diederichsen, BGB, 64. Aufl., § 1908 b Rn. 8).

  • BayObLG, 14.09.1999 - 3Z BR 187/99

    Entlassung eines Betreuers gegen seinen Willen

    Die mangelnde Eignung, die einen vom Gesetz besonders hervorgehobenen wichtigen Grund für die Entlassung darstellt, bezieht sich auf die physischen und psychischen Eigenschaften des Betreuers (BayObLG FamRZ 1994, 1353 ).

    Ein anderer wichtiger Grund für die Entlassung liegt vor, wenn der Betreuer zwar keine Eignungsmängel aufweist, ein Betreuerwechsel aber dennoch im Interesse des Betreuten liegt, weil es dessen Wohl mehr als unerheblich schaden würde, bliebe der Betreuer im Amt (BayObLG FamRZ 1994, 1353 ; 1996, 1105).

  • BayObLG, 16.01.1997 - 3Z BR 248/96

    Entlassung des Betreuers

    Die mangelnde Eignung, die einen vom Gesetz besonders hervorgehobenen wichtigen Grund für die Entlassung darstellt, bezieht sich auf die physischen und psychischen Eigenschaften des Betreuers (BayObLG FamRZ 1994, 1353 ).

    Ein anderer wichtiger Grund für die Entlassung liegt vor, wenn der Betreuer wenn der Betreuer zwar keine Eignungsmängel aufweist, ein Betreuerwechsel aber dennoch im Interesse des Betreuten liegt, weil es dessen Wohl mehr als unerheblich schaden würde, bliebe der Betreuer im Amt (BayObLG FamRZ 1994, 1353 , l996, 1105).

  • BayObLG, 21.03.1996 - 3Z BR 362/95

    Entlassung der Mutter des Betroffenen als dessen Betreuerin gegen den Willen des

    Die mangelnde Eignung, die einen vom Gesetz besonders hervorgehobenen wichtigen Grund für die Entlassung darstellt, bezieht sich auf die physischen und psychischen Eigenschaften des Betreuers (BayObLG FamRZ 1994, 1353 ).

    Ein anderer wichtiger Grund für die Entlassung liegt vor, wenn der Betreuer zwar keine Eignungsmängel aufweist, ein Betreuerwechsel aber dennoch im Interesse des Betreuten liegt, weil es dessen Wohl mehr als unerheblich Schaden würde, bliebe der Betreuer im Amt (BayObLG FamRZ 1994, 1353 ).

  • BayObLG, 05.10.1995 - 3Z BR 105/95

    Wichtiger Grund für Entlassung eines Betreuers

    (2) Der Begriff der Eignung knüpft an die psychischen und physischen Eigenschaften des Betreuers an (BayObLG FamRZ 1994, 1353 ).

    Ein wichtiger Grund liegt vor, wenn es dem Wohl des Betreuten mehr als unerheblich schaden würde, bliebe der Betreuer im Amt (BayObLG FamRZ 1994, 1353 ).

  • BayObLG, 16.10.2003 - 3Z BR 192/03

    Umfang der Betreuerpflichten bei Vermögenssorge, Zuführung zur ärztlichen

  • BayObLG, 14.03.2001 - 3Z BR 43/01

    Bestellung eines Vollbetreuers als Ersatz für einen Bevollmächtigten

  • BayObLG, 27.01.2003 - 3Z BR 217/02

    Beschwerde gegen Betreuerbestellung oder Antrag auf Betreuerwechsel

  • LG Bamberg, 05.03.2021 - 42 T 14/21

    Voraussetzung der Einrichtung einer Betreuung (hier: fehlende Zustimmung des

  • BayObLG, 14.04.2003 - 3Z BR 63/03

    Ermessen bei Wechsel des Betreuers

  • BayObLG, 11.06.1997 - 3Z BR 54/97

    Entlassung des Betreuers gegen den Willen des Betreuten - Persönliche Anhörung in

  • BayObLG, 03.03.2004 - 3Z BR 210/03

    Entscheidung über Kosten und Auslagen bei Erledigung der Hauptsache in einer

  • BayObLG, 10.02.1999 - 3Z BR 46/99

    Überprüfung der Entscheidung des Tatrichters zur Eignung eines Betreuers durch

  • BayObLG, 27.05.1998 - 4Z BR 63/98

    Beurteilung bei gleicher Geeignetheit des Wunschbetreuers

  • BayObLG, 28.01.1998 - 3Z BR 370/97

    Reformatio in peius bei Anfechtung einer Betreuerbestellung durch den Betroffenen

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