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   BayObLG, 20.07.1993 - 1Z BR 63/92   

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BayObLG, 20.07.1993 - 1Z BR 63/92 (https://dejure.org/1993,9212)
BayObLG, Entscheidung vom 20.07.1993 - 1Z BR 63/92 (https://dejure.org/1993,9212)
BayObLG, Entscheidung vom 20. Juli 1993 - 1Z BR 63/92 (https://dejure.org/1993,9212)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • FamRZ 1994, 1358
 
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Wird zitiert von ... (5)

  • OLG Schleswig, 06.07.2015 - 3 Wx 38/15

    Auslegung eines Testaments hinsichtlich einer Bedingung

    So kann etwa in der in einem Testament enthaltenen Bezugnahme des Erblassers auf seinen Tod bei einer bestimmten Gelegenheit eine echte Bedingung für die in dem Testament verfügte Zuwendung liegen (BayObLG, Beschluss vom 20.7.1993 - 1Z BR 63/92, in [...]).
  • BayObLG, 24.01.2003 - 1Z BR 14/02

    Einseitig unterschriebenes gemeinschaftliches Testament als Einzeltestament -

    Letztwillige Verfügungen können unter eine Bedingung gestellt werden (BayObLGZ 1993, 248/251; FamRZ 1994, 1358).

    So kann etwa in der in einem Testament enthaltenen Bezugnahme des Erblassers auf seinen Tod bei einer bestimmten Gelegenheit eine echte Bedingung für die in dem Testament verfügte Zuwendung liegen (BayObLG FamRZ 1994, 1358).

  • BayObLG, 30.09.1996 - 1Z BR 104/96

    Auslegung der Formulierung "sollte mir und meiner Ehefrau gemeinsam was passieren

    Weiterhin zutreffend geht das Landgericht davon aus, daß diese letztwillige Verfügung im Hinblick auf die Formulierung "sollte mir und meiner Ehefrau gemeinsam was passieren und wir beide mit dem Tod abgehen" der Auslegung bedarf (vgl. zu Verfügungen ähnlichen Inhalts BayObLGZ 1981, 79, 81; BayObLG FamRZ 1988, 879, 880, FamRZ 1990, 563, 564 und FamRZ 1994, 1358).

    1 Z 3/81">BayObLGZ 1981, 79, 82 und 86 f., BayObLG FamRZ 1994, 1358 und 1995, 1446, 1447; dazu auch OLG Frankfurt FamRZ 1996, 1039 und Rpfleger 1988, 483, 484; "im Fall unseres beiderseitigen Ablebens": BayObLG …

  • KG, 24.04.2018 - 6 W 10/18

    Erbscheinseinziehungsverfahren: Auslegung einer privatschriftlichen

    Eine solche Auslegungsbedürftigkeit ist deshalb immer dann gegeben, wenn nach Nichteintritt des genannten Ereignisses der Erblasser das Testament gleichwohl nicht widerrufen oder ein abweichendes Testament errichtet hat (vgl. OLG Düsseldorf, Beschl. v. 19.8.2015 - 3 Wx 191/14 - zitiert nach juris: Rdnr. 19 bei folgender Formulierung [Rdnr. 3]: "Sollte heute bei diesem Eingriff etwas passieren und ich nicht mehr aufwachen, ..." [es ging um eine Biopsie der an Leukämie erkrankten Erblasserin bei örtlicher Betäubung]; Schleswig-Holsteinisches OLG, Beschl. v. 6.7.2015 - 3 W 38/15 - zitiert nach juris: Rdnr. 40 bei folgender Formulierung am Ende des Testamentes [Rdnr. 15]: "Dies Testament gilt nur bei einem Unfall oder sollte ich nicht aus Rußland wiederkommen."; OLG München, Beschl. v. 15.5.2012 - 31 Wx 244/11 - zitiert nach juris: Rdnr. 12 bei folgender Formulierung als Einleitung [Rdnr. 3]: "Sollte mir bei der Gallenoperation etwas zustoßen, ..."; BayObLG, Beschl. v. 24.1.2003 - 1 Z BR 14/02 - zitiert nach juris: Rdnr. 30 bei folgender Formulierung als Einleitung: "Wir ... fahren in Urlaub ... Sollte jedoch was unvorhergesehenes passieren, ..."; BayObLG, Beschl. v. 13.4.1995 - zitiert nach juris: Rdnr. 12 - 14 - vor Antritt einer längeren Autofahrt errichtetes Testament mit der Formulierung: "Sollte uns beiden etwas zustoßen,...; BayObLG, Beschl. v. 20.7.1993 - 1Z BR 63/92 - zitiert nach juris: Rdnr. 17 - 20 [Formulierung wie vorstehend]).
  • BayObLG, 13.04.1995 - 1Z BR 32/95

    Testamentserrichtung als maßgeblicher Zeitpunkt für Auslegung des

    Der Senat hat die dieses Rechtsmittel zurückweisende Entscheidung des Landgerichts mit Beschluß vom 20.7.1993 (1Z BR 63/92) aufgehoben und die Sache an das Landgericht zurückverwiesen.
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