Rechtsprechung
   BGH, 11.05.1994 - XII ZB 55/94   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1994,3239
BGH, 11.05.1994 - XII ZB 55/94 (https://dejure.org/1994,3239)
BGH, Entscheidung vom 11.05.1994 - XII ZB 55/94 (https://dejure.org/1994,3239)
BGH, Entscheidung vom 11. Mai 1994 - XII ZB 55/94 (https://dejure.org/1994,3239)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1994,3239) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer

    Scheidungsverbundurteil - Unterhaltszahlung - Versäumnisurteil - Berufung - Einspruch - Zustellungsbevollmächtigter

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 174, § 331, § 338, § 629 Abs. 2
    Anfechtung des aufgrund Säumnis eines Ehegatten ergangenen Unterhaltstitels im Rahmen eines Scheidungsverbundurteils

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1995, 257
  • FamRZ 1994, 1521
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 03.02.1988 - IVb ZB 4/88

    Möglichkeit der Berufung gegen einVerbundurteil, das teilweise als

    Auszug aus BGH, 11.05.1994 - XII ZB 55/94
    Insoweit kommt es nicht auf die Bezeichnung, sondern auf den Inhalt der Entscheidung an (vgl. Senatsbeschluß vom 3. Februar 1988 - IVb ZB 4/88 - BGHR ZPO § 629 Abs. 2 Teilversäumnisurteil 1 = FamRZ 1988, 945; MünchKomm-ZPO/Klauser § 629 Rdn. 7).

    Diese Umstände waren hinreichend aussagekräftig, so daß für die Anwendung des Grundsatzes der Meistbegünstigung kein Raum ist, vielmehr für eine Anfechtung des Unterhaltsausspruchs durch den Ehemann allein der Weg des Einspruchs (§ 338 ZPO) offenstand (vgl. Senatsbeschluß vom 3. Februar 1988 aaO.; BGH, Beschluß vom 19. Juni 1974 - VIII ZB 14/74 - VersR 1974, 1099, 1100).

  • BGH, 22.10.1975 - IV ZB 36/75

    Versäumnisurteil - Kontradiktorisches Urteil - Berufung gegen eine ergangenes

    Auszug aus BGH, 11.05.1994 - XII ZB 55/94
    Unerheblich ist, daß der Unterhaltsanspruch der Ehefrau teilweise als unschlüssig abgewiesen wurde, weil dies nur bedeutet, daß sich die Verurteilung zu Unterhalt in der ausgesprochenen Höhe als (Teil-)Versäumnisurteil darstellt (vgl. BGH, Beschluß vom 22. Oktober 1975 - IV ZB 36/75 - VersR 1976, 251).

    Die von der sofortigen Beschwerde erstrebte Umdeutung des Rechtsmittels in einen Einspruch scheitert schon daran, daß ein solcher nicht wirksam beim Oberlandesgericht eingelegt werden kann (vgl. BGH, Beschlüsse vom 19. Juni 1974 und 22. Oktober 1975 aaO.).

  • BGH, 17.02.1992 - AnwZ (B) 53/91

    Beweiskraft der Zustellungsurkunde bezüglich Zustellungsanschrift

    Auszug aus BGH, 11.05.1994 - XII ZB 55/94
    Die urkundliche Erklärung des Zustellungsbeamten, daß er ihn seinerzeit "in der Wohnung" nicht angetroffen habe, begründet aber insoweit ein beweiskräftiges Indiz, das nur durch eine plausible und schlüssige Gegendarstellung entkräftet werden kann (vgl. BGH, Beschluß vom 17. Februar 1992 - AnwZ (B) 53/91 - NJW 1992, 1963; Senatsbeschluß vom 4. Oktober 1989 - IVb ZB 47/89 - BGHR ZPO § 182 Wohnung 2 = FamRZ 1990, 143).
  • BGH, 04.10.1989 - IVb ZB 47/89

    Unzulässigkeit der Erstbeschwerde mangels Einhaltung der einmonatigen

    Auszug aus BGH, 11.05.1994 - XII ZB 55/94
    Die urkundliche Erklärung des Zustellungsbeamten, daß er ihn seinerzeit "in der Wohnung" nicht angetroffen habe, begründet aber insoweit ein beweiskräftiges Indiz, das nur durch eine plausible und schlüssige Gegendarstellung entkräftet werden kann (vgl. BGH, Beschluß vom 17. Februar 1992 - AnwZ (B) 53/91 - NJW 1992, 1963; Senatsbeschluß vom 4. Oktober 1989 - IVb ZB 47/89 - BGHR ZPO § 182 Wohnung 2 = FamRZ 1990, 143).
  • BGH, 21.12.1960 - IV ZR 162/60

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 11.05.1994 - XII ZB 55/94
    Diese Benennung war aber deshalb nicht wirksam, weil seine Mutter nicht, wie nach dem Gesetz erforderlich, am Orte des Prozeßgerichts oder wenigstens in dessen Bezirk wohnte (vgl. BGH, Urteil vom 21. Dezember 1960 - IV ZR 162/60 - NJW 1961, 1067).
  • BGH, 19.06.1974 - VIII ZB 14/74

    Versäumnisurteil - Kontradiktorisches Urteil - Inhaltsbestimmung -

    Auszug aus BGH, 11.05.1994 - XII ZB 55/94
    Diese Umstände waren hinreichend aussagekräftig, so daß für die Anwendung des Grundsatzes der Meistbegünstigung kein Raum ist, vielmehr für eine Anfechtung des Unterhaltsausspruchs durch den Ehemann allein der Weg des Einspruchs (§ 338 ZPO) offenstand (vgl. Senatsbeschluß vom 3. Februar 1988 aaO.; BGH, Beschluß vom 19. Juni 1974 - VIII ZB 14/74 - VersR 1974, 1099, 1100).
  • BGH, 29.04.2015 - XII ZB 590/13

    Ehescheidungsverbundverfahren: Behandlung einer Einspruchseinlegung gegen die

    (1) Allerdings stellt es auch in den Fällen des § 142 Abs. 1 Satz 2 FamFG keine im Sinne von § 117 Abs. 1 Satz 1 FamFG formal ausreichende Begründung einer Beschwerde zum Scheidungsausspruch dar, wenn die Beschwerdebegründung ausschließlich Ausführungen zu der beim Ausgangsgericht verbleibenden Streitfolgesache enthält (Senatsbeschluss vom 25. Juni 2014 - XII ZB 134/13 - FamRZ 2014, 1443 Rn. 19 f.), zumal dies die Schlussfolgerung nahelegt, dass es sich bei der Beschwerde tatsächlich um ein - unstatthaftes - Rechtsmittel gegen die im Verbundbeschluss enthaltene Teilversäumnisentscheidung handelt (vgl. auch Senatsbeschlüsse vom 25. Juni 1997 - XII ZB 71/97 - BGHR ZPO § 339 Abs. 2 Einspruchsfrist 2 und vom 11. Mai 1994 - XII ZB 55/94 - FamRZ 1994, 1521).
  • BGH, 19.06.1996 - XII ZB 89/96

    Entscheidungskompetenz bei weiterer Beschwerde gegen die Verwerfung einer

    Die urkundliche Erklärung des Postbediensteten, der Zustellungsempfänger sei "in der Wohnung" nicht angetroffen worden, begründet ein beweiskräftiges Indiz, das nur durch eine plausible Gegendarstellung entkräftet werden kann (Senatsbeschluß vom 11. Mai 1994 - XII ZB 55/94 - BGHR ZPO § 174 Abs. 1 Zustellungsbevollmächtigter 1).
  • BGH, 25.06.1997 - XII ZB 71/97

    Anfechtung eines Teilversäumnisurteils über nachehelichen Unterhalt im Rahmen

    Da der Antragsgegner ausdrücklich bei dem Oberlandesgericht als Rechtsmittelgericht "Berufung" gegen die Entscheidung des Amtsgerichts zum nachehelichen Unterhalt eingelegt (vgl. dazu Senatsbeschluß vom 11. Mai 1994 - XII ZB 55/94 = FamRZ 1994, 1521) und diese auf den gerichtlichen Hinweis vom 13. Februar 1997 mit Schriftsatz vom 20. Februar 1997 als "Hauptrechtsmittel der Berufung" aufrechterhalten hat, hat das Oberlandesgericht das Rechtsmittel zu Recht als unzulässig (nämlich unstatthaft) verworfen.
  • OLG Zweibrücken, 06.02.1996 - 5 UF 60/95

    Ausgestaltung der Regelung nachehelicher Unterhaltsansprüche in Wege eines

    Kontextvorschau leider nicht verfügbar
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht