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   OLG Oldenburg, 17.03.1994 - 14 UF 118/93   

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https://dejure.org/1994,4847
OLG Oldenburg, 17.03.1994 - 14 UF 118/93 (https://dejure.org/1994,4847)
OLG Oldenburg, Entscheidung vom 17.03.1994 - 14 UF 118/93 (https://dejure.org/1994,4847)
OLG Oldenburg, Entscheidung vom 17. März 1994 - 14 UF 118/93 (https://dejure.org/1994,4847)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen (Leitsatz)

    § 1603 Abs. 2 BGB ; § 7 UVG
    Träger der Unterhaltsvorschußkasse; Vorschußleistung; Zahlung von Unterhalt; Warnfunktion der Rechtswahrungsanzeige; Bemühen um Einkommen; Zurechnung eines fiktiven Einkommens; Nebentätigkeit; Erwerbstätigkeit

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Träger der Unterhaltsvorschußkasse; Vorschußleistung; Zahlung von Unterhalt; Warnfunktion der Rechtswahrungsanzeige; Bemühen um Einkommen; Zurechnung eines fiktiven Einkommens; Nebentätigkeit; Erwerbstätigkeit

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    BGB § 1603 Abs. 2; UVG § 7

Papierfundstellen

  • FamRZ 1994, 1557
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 28.03.1979 - IV ZR 58/78

    Inanspruchnahme der Eltern nach BAföG für die Vergangenheit

    Auszug aus OLG Oldenburg, 17.03.1994 - 14 UF 118/93
    Wie durch § 1613 BGB soll der Unterhaltsschuldner nämlich auch hier davor geschützt sein, plötzlich mit Forderungen nach hohen rückständigen Unterhaltsbeträgen überzogen zu werden (BGH NJW 1979, 1456 zu der ähnlichen Problematik in § 37 Abs. 4 BAFöG).
  • OLG Schleswig, 05.10.2000 - 13 UF 220/99

    Unterhaltsvorschuss - Zahlung ab Bewilligungsbescheid

    Denn die über § 1613 Abs. 1 BGB hinausgehende Regelung nach § 7 Abs. 2 UVG gilt entsprechend der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zu der Parallelvorschrift des § 37 Abs. 4 BAföG nicht für die Zeit vor dem Erlass des Bewilligungsbescheides über die Unterhaltsleistung (vgl. Scholz, Unterhaltsvorschussgesetz, 3. Aufl. 1997, § 7 Rn. 13; OLG Oldenburg FamRZ 1994, 1557; BGH NJW 1979, 1456 zur Vorschrift des § 37 Abs. 4 BAföG).
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