Rechtsprechung
| LG Frankfurt/Main, 19.07.1994 - 2-28 T 54/94 |
Kurzfassungen/Presse (2)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
- rechtsportal.de (Leitsatz)
Zeitschriftenfundstellen
- FamRZ 1994, 1617
- FamRZ 1996, 375 (Ls.)
Wird zitiert von ... (3)
- LG Berlin, 08.02.1996 - 83 T 490/95
BGB § 1896; GG Art. 13
Die bereits mehrfach gezogene Schlußfolgerung, wenn die Maßnahmen des Betreuers sich denn nach neuem Recht nicht durchsetzen ließen, sei die Betreuung eben aufzuheben (…Jürgens, Betreuungsgesetz vor § 1802 Rn. 2; LG Frankfurt FamRZ 1994, 1617; OLG Frankfurt DAV 1996, 79; Bauer FamRZ 1994, 1562; vgl. a. BayObLG, Bt- Prax 1994, 210), offenbart jedoch in ihrer Auswirkung für den Betroffenen, der damit seiner krankheitsbedingten Selbstgefährdung überlassen bliebe, daß die Befugnis und Verpflichtung des Vormundschaftsgerichts, als Träger der Fürsorge für psychisch Kranke die zu deren Wohl erforderlichen Maßnahmen zu erzwingen, nicht zur Disposition des Gesetzgebers steht: denn es folgt aus Artikel 1 GG, daß der Kranke Anspruch auf den Schutz seiner Menschenwürde hat, die in solchen Fällen mit dem Verlust der Wohnung auf das Äußerste verletzt würde.Das Bundesverfassungsgericht hat in der vom Landgericht Frankfurt FamRZ 1994, 1617 zitierten Entscheidung (BVerfGE 75, 319 ff.) die Auffassung vertreten, daß in einem Fall, in dem es sich nicht um eine Durchsuchung handele, Eingriffe und Beschränkungen "wenn überhaupt" verfassungsrechtlich nur zulässig seien, wenn durch die Art des abgewendeten Verfahrens und insbesondere durch eine ausreichende vorherige Anhörung der Betroffenen sichergestellt sei, daß diesen nur diejenige Beeinträchtigung ihrer Persönlichkeitsspähre zugemutet werde, die ihnen bei Beachtung der berechtigten Anforderungen einer geregelten Rechtspflege nach ihren eigenen Bedürfnissen als die geringfügigste erscheine ... Der Grundsatz effektiven Grundrechtsschutzes verlange in solchen Fällen zumindest vor dem Eindringen in die Wohnung eine Anhörung der Betroffenen.
- OLG Frankfurt, 28.11.1995 - 20 W 507/95
BGB § 1901, § 1907; FGG § 33; GG Art. 13
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - LG Offenburg, 08.07.1996 - 4 T 88/96
BGB § 1906, § 1896; FGG § 70 Abs. 1, § 70g Abs. 5; GG Art. …
Gleiches gilt hinsichtlich des i. ü. anzuwendenden unmittelbaren Zwangs, da in das Recht auf freie Entfaltung der Persönlichkeit nur aufgrund eines Gesetzes eingegriffen werden darf, Art. 2 II GG vgl. für den vorliegenden Zusammenhang LG Frankfurt, FamRZ 1994, 1617; OLG Frankfurt, BtPrax 1996, 71; Bauer, FamRZ 1994, 1562 ff.).
Rechtsprechung
| BayObLG, 08.08.1994 - 3Z BR 209/94 |
Volltextveröffentlichungen
- rechtsportal.de
Voraussetzungen einer freiheitsentziehenden Unterbringung nach § 1906 Abs. 1 Nr. 1 und 2 BGB
Zeitschriftenfundstellen
- FamRZ 1994, 1617
Wird zitiert von ... (25)
- OLG München, 30.03.2005 - 33 Wx 38/05
Zulässige Fixierung des einwilligungsunfähigen Betroffenen bei notwendiger …
Die Würdigung von Sachverständigengutachten ist Sache der freien tatrichterlichen Beweiswürdigung und vom Rechtsbeschwerdegericht nur dahin nachprüfbar, ob der Tatrichter den Sachverhalt ausreichend ermittelt (§ 12 FGG) und bei der Erörterung des Beweisstoffes alle wesentlichen Umstände berücksichtigt hat (§ 25 FGG), ob seine Beweiswürdigung in sich widerspruchsfrei ist und nicht gegen Denkgesetze oder allgemeine Erfahrungssätze verstößt, ferner, ob die Beweisanforderungen vernachlässigt oder überspannt worden sind (BayObLG FamRZ 1994, 1617/1618).Mit der weiteren Beschwerde kann also nicht geltend gemacht werden, die tatsächlichen Folgerungen des Tatrichters seien nicht die einzig möglichen, nicht schlechthin zwingend (vgl. BayObLG FamRZ 1994, 1617/1618).
- BGH, 13.01.2010 - XII ZB 248/09
Familienrecht - Voraussetzungen für Unterbringung durch einen Betreuer
Die Prognose einer nicht anders abwendbaren Suizidgefahr oder einer Gefahr erheblicher gesundheitlicher Schäden baut auf dem Ergebnis der Anhörung des Betreuten und der weiteren Beteiligten nach §§ 319 f. FamFG und dem nach § 321 FamFG einzuholenden Sachverständigengutachten auf, ist im Wesentlichen aber Sache des Tatrichters (BayObLG FamRZ 1994, 1617;… Palandt/Diederichsen BGB 69. Aufl. § 1906 Rdn. 15). - OLG München, 16.02.2005 - 33 Wx 6/05
Umfang der Begründung bei geschlossener Unterbringung von über einem Jahr
Die Würdigung von Sachverständigengutachten ist Sache der freien tatrichterlichen Beweiswürdigung und vom Beschwerdegericht nur dahin nachprüfbar, ob der Tatrichter den maßgeblichen Sachverhalt ausreichend erforscht (§ 12 FGG) und bei der Erörterung des Beweisstoffes alle wesentlichen Umstände berücksichtigt hat (§ 25 FGG), ob seine Beweiswürdigung in sich widerspruchsfrei ist und nicht gegen Denkgesetze oder allgemeine Erfahrungssätze verstößt, ferner ob die Beweisanforderungen vernachlässigt oder überspannt worden sind (BayObLG FamRZ 1994, 1617/1618).Mit der weiteren Beschwerde kann also nicht geltend gemacht werden, die tatsächlichen Folgerungen des Tatrichters seien nicht die einzig möglichen, nicht schlechthin zwingend (vgl. BayObLG FamRZ 1994, 1617/1618 m.w.N.).
- OLG München, 13.11.2006 - 33 Wx 244/06
Ausrichtung der Höchstdauer genehmigter Unterbringung an Zeitpunkt der …
Die Würdigung von Sachverständigengutachten ist Sache der freien tatrichterlichen Beweiswürdigung und vom Rechtsbeschwerdegericht nur dahin nachprüfbar, ob der Tatrichter den Sachverhalt ausreichend ermittelt (§ 12 FGG) und bei der Erörterung des Beweisstoffes alle wesentlichen Umstände berücksichtigt hat (§ 25 FGG), ob seine Beweiswürdigung in sich widerspruchsfrei ist, nicht gegen Denkgesetze oder allgemeine Erfahrungssätze verstößt, ferner, ob die Beweisanforderungen vernachlässigt oder überspannt worden sind (BayObLG FamRZ 1994, 1617/1618).Mit der weiteren Beschwerde kann also nicht geltend gemacht werden, die tatsächlichen Folgerungen des Tatrichters seien nicht einzig möglichen, nicht schlechthin zwingend (vgl. BayObLG FamRZ 1994, 1617/1618).
- OLG Hamm, 30.05.1995 - 15 W 162/95
BGB § 1906 Abs. 1; GG Art. 2 Abs. 1
Diese Rechtsprechung ist jetzt auch auf das Betreuungsrecht mit der Maßgabe übertragen worden, daß Alkoholismus allein keine psychische Krankheit im Sinne von § 1906 BGB ist (vgl. BayObLG, FamRZ 1994, 1617, 1618).Zwar ist es richtig, daß eine Unterbringung zum Zwecke der Heilbehandlung dann nicht erforderlich ist, wenn die Heilbehandlung keinen Erfolg verspricht (vgl. BayObLG, FamRZ 1994, 1617, 1619; Senat - 15 W 224/93 - unveröffentlicht).
- OLG Stuttgart, 29.04.2003 - 8 W 135/03
Betreuung: Voraussetzungen der vormundschaftsgerichtlichen Genehmigung einer …
bb) In der Rechtsprechung ist weiterhin anerkannt, dass Alkoholismus (Trunksucht) für sich allein betrachtet keine psychische Krankheit bzw. geistige oder seelische Behinderung im Sinne von § 1906 Abs. 1 BGB ist, so dass allein darauf in der Regel die vormundschaftsgerichtliche Genehmigung der Unterbringung nicht gestützt werden kann (BayObLG FamRZ 1994, 1617 = BtPrax 1994, 211; FamRZ 1998, 1327; FamRZ 1999, 1306; OLG Hamm BtPrax 2001, 40; OLG Schleswig BtPrax 1998, 185 = NJW 1999, 874; vgl. auch Alperstedt BtPrax 2000, 95ff, 150 f; G.Schmidt BtPrax 2001, 188,191). - OLG München, 13.04.2006 - 33 Wx 41/06
Geschlossene Unterbringung bei Selbstgefährdung dementer Heimbewohnerin allein …
Mit der weiteren Beschwerde kann also nicht geltend gemacht werden, die tatsächlichen Folgerungen des Tatrichters seien nicht die einzig möglichen, nicht schlechthin zwingend (vgl. BayObLG FamRZ 1994, 1617/1618 m.w.N.). - OLG Karlsruhe, 15.07.2008 - 19 Wx 36/08
Freiheitsbeschränkende Maßnahmen: Genehmigung eines zeitweisen Einsperrens eines …
Ob die Gefahr einer gravierenden Selbstschädigung ernstlich und konkret gegeben ist, hat das Gericht anhand der bisherigen Ereignisse und des Krankheitsbildes zu prognostizieren; dies ist eine Frage der Tatsachenwürdigung, bei welcher dem Tatrichter ein Ermessen zukommt (vgl. BayObLG, FamRZ 1994, 1617, 1618; OLG Frankfurt, FamRZ 1994, 992). - OLG Schleswig, 10.06.1998 - 2 W 99/98
Voraussetzungen für die Unterbringung eines Alkoholsüchtigen
In einem solchen Fall kann die Unterbringung (nur) nach § 1906 Abs. 1 Nr. 1 BGB zum Schutze vor Selbsttötung oder Selbstgefährdung erforderlich sein (BayObLG, FamRZ 1994, 1617, 1619). - OLG München, 06.04.2005 - 33 Wx 32/05
Keine Betreuung bei rechtlich möglicher Besorgung eigener Angelegenheiten
Die Würdigung von Sachverständigengutachten ist Sache der freien tatrichterlichen Beweiswürdigung und vom Rechtsbeschwerdegericht nur dahin nachprüfbar, ob der Tatrichter den maßgebenden Sachverhalt ausreichend erforscht (§ 12 FGG) und bei der Erörterung des Beweisstoffes alle wesentlichen Umstände berücksichtigt hat (§ 27 FGG), ob seine Beweiswürdigung in sich widerspruchsfrei ist und nicht gegen Denkgesetze oder allgemeine Erfahrungsgrundsätze verstößt, ferner ob die Beweisanforderungen vernachlässigt oder überspannt worden sind (vgl. BayObLG FamRZ 1994, 1617/1618; Senatsentscheidung vom 16.2.2005 - 33 Wx 006/05). - OLG München, 01.08.2005 - 33 Wx 86/05
Verhältnismäßigkeit der Unterbringung verwirrter Heimbewohner bei …
- BayObLG, 05.02.1998 - 3Z BR 486/97
Begründung einer Beschwerdeentscheidung
- OLG München, 09.07.2009 - 33 Wx 164/09
Betreuungsverfahren: Verstoß gegen das anwaltsrechtliche Gebot der Vertretung …
- BayObLG, 22.10.1997 - 3Z BR 84/97
Verlängerung der Betreuung - Einholung eines Sachverständigengutachtens - Bindung …
- BayObLG, 28.07.1999 - 3Z BR 212/99
Grundsatz der Verhältnismäßigkeit bei der öffentlich-rechtlichen Unterbringung
- OLG München, 19.05.2005 - 33 Wx 78/05
Aufhebung der Genehmigung geschlossener Unterbringung bei verlässlicher Erklärung …
- OLG München, 29.07.2005 - 33 Wx 115/05
- OLG München, 02.12.2005 - 33 Wx 152/05
Bestellung nur eines Pflegers im Unterbringungsverfahren
- BayObLG, 01.10.1997 - 3Z BR 358/97
Erweiterung eines Einwilligungsvorbehalts
- BayObLG, 30.11.2004 - 3Z BR 222/04
Verlängerung der Unterbringung aufgrund eines früheren Gutachtens
- BayObLG, 09.10.1996 - 3Z BR 249/96
BGB § 1896 Abs. 4; GG Art. 2 Abs. 1, Art. 10
- BayObLG, 19.09.2000 - 3Z BR 204/00
Voraussetzungen der Beschränkung eines Rechtsmittels
- BayObLG, 25.06.2003 - 3Z BR 115/03
Rechtswidrigkeitsfeststellung bei zivilrechtlicher Unterbringung durch einen …
- BayObLG, 10.08.1999 - 3Z BR 232/99
Verlängerung der Anordnung eines Einwilligungsvorbehalts
- LG Koblenz, 15.09.2005 - 2 T 531/05
