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   OLG Oldenburg, 03.05.1994 - 12 U 16/94   

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https://dejure.org/1994,2763
OLG Oldenburg, 03.05.1994 - 12 U 16/94 (https://dejure.org/1994,2763)
OLG Oldenburg, Entscheidung vom 03.05.1994 - 12 U 16/94 (https://dejure.org/1994,2763)
OLG Oldenburg, Entscheidung vom 03. Mai 1994 - 12 U 16/94 (https://dejure.org/1994,2763)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Anspruch auf Auskunftserteilung und Auskehrung der Mietzinsen; Wohnrecht als beschränkte persönliche Dienstbarkeit

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1994, 1041
  • FamRZ 1994, 1621
 
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Wird zitiert von ... (12)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 02.06.1972 - V ZR 154/70

    Dingliches Wohnrecht

    Auszug aus OLG Oldenburg, 03.05.1994 - 12 U 16/94
    Es kann offenbleiben, ob die Einnahmen, welche die Beklagten aus der Vermietung der Wohnung bereits erzielt haben und laufend erzielen, dem Wohnungsberechtigten bzw. der Klägerin ausübergeleitetem Recht aus dem rechtlichen Gesichtspunkt der ungerechtfertigten Bereicherung ganz oder teilweise zustünden, wenn die Beklagten die Wohnung ohne Zustimmung vermietet hätten (vgl. dazu BGHZ 59, 51 f.,57 = JZ 1972, 628 f., mit Anm. von Baur; Kollhosser, BB 1973, 820 f.).
  • BGH, 28.10.1988 - V ZR 60/87

    Voraussetzungen für die Annahme eines Leibgedingsvertrages

    Auszug aus OLG Oldenburg, 03.05.1994 - 12 U 16/94
    Es ist zu Recht davon ausgegangen, daß es sich bei dem Wohnrecht, welches die Beklagten H. B. in dem Grundstückskaufvertrag vom 14.Februar 1986 (UR Nr. 212 des Notars G. E. in L.) eingeräumt haben und das im Grundbuch eingetragen worden ist, um eine beschränkte persönliche Dienstbarkeit nach § 1093 BGB handelt; die Voraussetzungen, unter denen an eine Altenteilsvereinbarung im Sinne der §§ 14, 16 des NdsAGBGB gedacht werden könnte, liegen nicht vor (vgl.dazu BGH NJW-RR 1989, 451).
  • BGH, 19.01.2007 - V ZR 163/06

    Rechtsfolgen der Verhinderung des Wohnungsberechtigten an der Ausübung des

    Bedenken dagegen können sich, worauf die Revision zutreffend hinweist, aus der Überlegung ergeben, dass bei der Vereinbarung eines lebenslangen Wohnungsrechts jeder Vertragsteil damit rechnen muss, dass der Berechtigte sein Recht wegen Krankheit und Pflegebedürftigkeit nicht bis zu seinem Tod ausüben kann; tritt dieser Fall ein, fehlt es an der für eine gerichtliche Vertragsanpassung notwendigen Voraussetzung der unvorhergesehenen Änderung der Umstände, die Geschäftsgrundlage geworden sind (vgl. OLG Oldenburg NJW-RR 1994, 1041, 1042; OLG Hamm NJW-RR 1996, 1360, 1361; OLG Brandenburg DtZ 1997, 364, 365; OLG Düsseldorf Rpfleger 2001, 542; Staudinger/Mayer, BGB [2002], § 1093 Rdn. 55; E. Schneider, MDR 1999, 87 f.; Littig/Mayer, Sozialhilferegress gegenüber Erben und Beschenkten, Rdn. 114; a.A. [Anwendbarkeit der Grundsätze des Wegfalls der Geschäftsgrundlage] OLG Köln ZMR 1995, 256, 257; OLG Schleswig OLG-Report 1997, 357, 358; OLG Celle NJW-RR 1999, 10, 11; AnwK-BGB/Otto, § 1093 Rdn. 37; Bamberger/Roth/Wegmann, BGB, § 1093 Rdn. 32).
  • OLG Celle, 15.10.2007 - 4 W 195/07

    Pflicht eines Grundeigentümers zur Zahlung einer Geldrente als Folge eines Umzugs

    Zieht der Berechtigte aus gesundheitlichen Gründen in ein Pflegeheim, wird ihm die Ausübung des Wohnrechts lediglich subjektiv unmöglich, ohne dass allein deswegen das Wohnrecht erlischt; es bleibt also bestehen und demzufolge darf der Eigentümer schon aus Rechtsgründen die vom Berechtigten nicht genutzte Wohnung nicht ohne weiteres selbst nutzen (BGH NJW 2007, 1884; OLG Celle NdsRpfl 1998, 276; OLG Oldenburg NJW-RR 1994, 1041; OLG Düsseldorf MDR 2001, 1287).
  • OLG Düsseldorf, 28.05.2001 - 9 U 242/00

    Rechtsnatur einer Vereinbarung eines Rechts auf Wohnung, Pflege und Versorgung;

    Zieht der Berechtigte in ein Altenheim, wird ihm die Ausübung des Wohnungsrechts subjektiv unmöglich, ohne dass allerdings deswegen das Wohnungsrecht erlischt (Schneider, Anm. zu OLG Celle, MDR 1999, 87; OLG Oldenburg, NJW-RR 1994, 1041, 1042).
  • OLG Koblenz, 15.11.2006 - 1 U 573/06

    Altenteilsrecht: Voraussetzungen eines Altenteilsvertrages und Anspruch des

    Überzeugender ist jedoch die Gegenauffassung (vgl. etwa OLG Oldenburg NJW-RR 1994, 1041; OLG Köln FamRZ 1998, 431; OLG Hamm, Urt. v. 09.05.2005, 5 U 198/04).
  • OLG Düsseldorf, 15.07.2002 - 9 W 55/02

    Ausgestaltung der Prüfung der Erfolgsaussichten einer zivilprozessrechtlichen

    Es ist nichts dafür ersichtlich, dass bereits zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses vorhersehbar war, dass die Antragstellerin heimpflege- und sozialhilfebedürftig werden würde und die Vertragsparteien diese Regelung bewusst zu Lasten der öffentlichen Hand getroffen haben (vgl. OLG Oldenburg, NJW-RR 1994, 1041, 1042).

    Zieht die Berechtigte in ein Altenheim, wird ihr die Ausübung des Wohnungsrechtes zwar subjektiv unmöglich; das Wohnungsrecht erlischt deswegen jedoch nicht (vgl. OLG Düsseldorf, OLGR 2001, 523, 524; OLG Oldenburg, NJW-RR 1994, 1041 f.; Schneider, MDR 1989, 87).

  • OLG Hamm, 09.05.2005 - 5 U 198/04

    Zur Überleitung von Ansprüchen durch den Sozialhilfeträger nach Löschung eines

    Vielmehr ist die Möglichkeit einer späteren Pflegebedürftigkeit des Wohnberechtigten, verbunden mit dem Wunsch oder der Notwendigkeit eines Heimaufenthaltes, für die Vertragsparteien grundsätzlich vorhersehbar (Schneider a.a.O.; OLG Oldenburg NJW-RR 1994, 1041, 1042).
  • OLG Düsseldorf, 15.07.2002 - 9 W 52/02
    Es ist nichts dafür ersichtlich, dass bereits bei Abschluss des Vertrages vorhersehbar war, dass die Antragstellerin heimpflege- und sozialhilfebedürftig werden würde und die Vertragsparteien diese Regelung bewusst zu Lasten der öffentlichen Hand getroffen haben (vgl. OLG Oldenburg, NJW-RR 1994, 1041, 1042).

    Zieht der Berechtigte in ein Altenheim, wird ihm die Ausübung des Wohnungsrechtes subjektiv unmöglich, ohne dass allerdings deswegen das Wohnungsrecht erlischt (vgl. OLG Düsseldorf, OLGR 2001, 523; OLG Oldenburg, NJW-RR 1994, 1041 f.; Schneider, MDR 1999, 87).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 19.09.2000 - 22 A 3473/98

    Sozialhilferecht: Wohnrecht als Gegenstand einer sozialhilferechtlichen

    Die von der Klägerin angeführten Entscheidungen des OLG Braunschweig vom 11. September 1995 - 2 B 118/95 -, NdSRpfl 1996, 93 - und des OLG Oldenburg vom 3. Mai 1994 - 12 U 16/94 -, FamRZ 1994, 1621, mögen möglicherweise ihre Auffassung stützen.
  • LG Koblenz, 23.09.2004 - 10 O 109/04

    Umwandlung eines Wohnungsrechts in Geldzahlungsanspruch

    Das Wohnungsrecht erlischt deshalb jedoch nicht (vgl. OLG Zweibrücken, OLGZ 1987, 27; OLG Oldenburg, NJW-RR 1994, 1041, 1042; OLG Düsseldorf, MDR 2001, 1287; Schneider, MDR 1999, 87).
  • OLG Hamm, 09.11.2000 - 5 U 97/00

    Anforderungen an das Vorliegen eines Anspruchs auf Zahlung von außerhäuslichen

    Mit dieser Entwicklung mußten die Partner jenes Vertrages bei vernünftiger und realitätsnaher Abschätzung der Zukunft jedenfalls rechnen (OLG Oldenburg NJW-RR 1994, 1041; OLG Hamm NJW-RR 1996, 1360).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 28.10.1998 - 16 A 5223/96

    Sozialhilferechtliche Überleitung und Bewertung von Wohnungsrechten;

  • LG Itzehoe, 11.01.2006 - 6 O 82/05

    Dingliches Wohnungsrecht: Zahlung einer Nutzungsentschädigung bei auswärtiger

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