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   OLG Karlsruhe, 24.06.1993 - 16 UF 41/92   

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https://dejure.org/1993,5258
OLG Karlsruhe, 24.06.1993 - 16 UF 41/92 (https://dejure.org/1993,5258)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 24.06.1993 - 16 UF 41/92 (https://dejure.org/1993,5258)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 24. Juni 1993 - 16 UF 41/92 (https://dejure.org/1993,5258)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Unterhalt; Finanzierung; Ausbildung; Zweite

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    BGB § 1610 Abs. 2

Papierfundstellen

  • FamRZ 1994, 260
 
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Wird zitiert von ... (3)

  • OLG Saarbrücken, 29.01.1998 - 6 UF 84/97
    Eine Unterbrechung der Einheitlichkeit der Ausbildung werde in der Rechtsprechung aber bereits bei einem Zeitraum von 9 Monaten angenommen (vgl. BGH >richtig: OLG Karlsruhe<, FamRZ 1994, 260, 261).

    Er kann, falls er aus arbeitsmarktpolitischen Gründen keine seinem Abschluß entsprechende Stelle zu finden vermag, von seinen Eltern keine neue, wenn auch sinnvolle Ausbildung finanziert erhalten, die erst in einem nicht unerheblichen zeitlichen Abstand zu dem Abschluß der bisherigen Ausbildung beginnt (vgl. hierzu auch: OLG Karlsruhe, FamRZ 1994, 260, 261).

  • OLG Karlsruhe, 14.09.2000 - 2 UF 7/00

    Ausbildungsunterhalt - Unterhaltsanspruch für zweite Ausbildung -

    Damit unterscheidet sich der vorliegende von dem Sachverhalt, der der Entscheidung des 16. Zivilsenats des Oberlandesgerichts Karlsruhe (FamRZ 1994, 260) zugrunde lag.
  • AG Weilburg, 13.06.1997 - 24 F 821/96

    Anspruch auf Abänderung eines gerichtlichen Vergleichs über Unterhaltszahlungen;

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